Moin zusammen,
habe in den letzten Tagen viel gelesen.
Mein shop ist jetzt zu, da ich diesen ja wohl in Deutschland nicht rechtmäßig betreiben kann. Eine Änderung sehe ich hier nicht kurz- und auch nicht mittelfristig.
Frage in die Runde:
Wenn ich jetzt nicht mehr in D und EU verkaufe, sondern nur noch außerhalb der EU, habe ich dann immer noch das Abmahnproblem ?
Bei einem größeren shop habe ich gesehen, dass dieser genauso vorgeht.
danke
Christoph
Gruß
aus Münster
Christoph
http://www.steine-in-muenster.de
Lok24 hat geschrieben:
Hallo,
daniel.vergien hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:
Nach vielem Lesen muss ich auch mal einen Kommentar ablassen.
Ich war bisher purer Käufer bei Bricklink und habe gerade ziemlich schlechte Laune, weil so ein Pissnelkenverein mir das Hobby schwer machen will.
Weil er Probleme sieht, die wenige, ich würde mal glatt behaupten, bis dato keiner(!), de facto haben!
Weil er sich die Taschen voll macht, auf Kosten anderer!
legocolonia hat geschrieben:
ThomaS
18.12.2018, 15:11
Als Antwort auf den Beitrag von Holodoc
Editiert von
ThomaS
18.12.2018, 15:19
Hallo,
ThomaS hat geschrieben:
ThomaS gefällt das
...
hab meinen shop wieder auf
für alle die von ausserhalb der EU bestellen wollen
mal schauen was kommt
Gruß
aus Münster
Christoph
http://www.steine-in-muenster.de
hallo an alle, AFOLs wie Händler,
wie würde es denn aussehen, wenn wir einen eigenen Verein gründen
(Z.B. Schutzverein gegen Abmahnwahnsinn) und den IDO unsererseits mit Abmahnungen überziehen ???
(Gibt ja jetzt auch die neue Sammelklage ..... )
denn wir sind ja die Betroffenen und hätten allemal das Recht dazu.
Feuer kann man im Extremfall nur mit Feuer bekämpfen, und nicht mit Wasser ......
und jetzt mal ein ganz theoretischer Exkurs ..... :-) (und auf GAR KEINEN FALL RECHTSBERATUNG :-( :-( )
alle die in NRW (oder sonstwo) in Grenznähe zur Niederlande/Belgien/Frankreich wohnen (oder sonstwo)
und einen BL-shop betreiben oder wollen, schließen sich zusammen und gründen im jeweiligen Grenzland
(NL oder so) eine 1 euro GmbH mit lokalem virtuellem Rechtssitz ......
schon ist das Problem gelöst, da kein deutscher Rechtssitz mehr vorhanden .....
bleibt nur das Problem, auch den Versand vom jeweiligen Rechtssitz aus zu organisieren
aber dafür gibt es auch spezielle Dienstleister, die Postsendungen über die Grenze karren,
wäre nicht mal illegal, da der juristische Sitz ja dann im Absenderland liegt .....
(wäre nicht mal unbedingt erforderlich, da der Absender auch lauten kann: Firma XY, c/o Max Mustermann,
00001 Musterstadt, DE; wobei Max Mustermann nur Versandbeauftragter ist ....)
wie gesagt, KEINE RECHTSBERATUNG, nur so ein Gedankenspiel..... Panama-Papers war gestern .....:-(
beruflich sehe ich jede Woche, wie einfach es ist, eine 1 Euro GmbH im europäischen Ausland zu gründen
(macht jeder x-te Handwerker aus dem früheren Ostblock) und zu verwalten, möchte jetzt nicht näher darauf eingehen
das nur mal so als Gedankenspiel, wenn Deutschland wegen bescheuerter Gesetze auf Einnahmen und
Steuern verzichten will, andere nehmen es gerne ... und sind oft noch mit weniger zufrieden ....
(Sitzbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, etc.)
schließlich haben wir in der EU doch Niederlassungsfreiheit, oder ?? (siehe steuer"armes" Irland, etc.)
soviel als Gedankenspiel zu dem ganzen Thema :-)
bin mal gespannt auf die Kommentare, vielleicht findet sich ja ein Jurist, der das mal durchspielt
so long
"die Bereitschaft und die Intelligenz, Vorschriften und Gesetze zu umgehen oder zum eigenen Vorteil
auszunutzen, ist immer größer, als die Intelligenz derer, welche diese Vorschriften erlassen"
(Murphys Gesetz; gesammelte Weisheit, u.a. aus den Panama-Papers u. ähnlichem)
Aus Kundensicht blende ich ausländische Shops für Standardbestellungen meist erst mal aus. Niederländische BL-Shops verschicken meist nur als Paket für 17€. Das lohnt sich für die übliche 20€-Bestellung kaum. Auch bei 50+ lohnt sich das nur bei Schnäppchenpreisen. Lediglich in Frankreich habe ich häufiger Shops mit preiswertem Kleinversand nach D gefunden.
D.H. ein juristischer Firmensitz im Ausland selbst wenn man dafür einen juristisch sicheren Weg findet reicht nicht aus, Du musst auch dem Kunden klar machen, dass er "Auslandsversand" nach D zum Inlandspreis erhält.
Gruß
Thomas
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