Arkanum-1
23.04.2007, 09:39

Probleme bei EBayverkäufen !

Allen ein herzliches Grüß Gott aus München !

Wer hat ähnliche Probleme mit gewerblichen EBayverkäufern (siehe Mail )

Frage von nowayoutforyou
nowayoutforyou( 0)
Positive Bewertungen: 0%
Mitglied seit: 03.09.06
Ort: Deutschland
Angemeldet bei: www.ebay.de


Artikel: LEGO® MINDSTORMS® NXT 8527 Neu & OVP/ Deutsche Version! (230120500487)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
nowayoutforyou ist ein potenzieller Käufer.



Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind mit Auktionen auf der Internetplattform ebay.de vertreten. Sie verstossen gegen gültiges Wettbewerbs- und Steuerrecht , indem Sie als Privatperson Auktionen anbieten, die nach gültiger Rechtsauffassung in Deutschland eindeutig als gewerblich einzuordnen sind. Ein gewerbliches Angebot liegt schon vor, wenn Produkte bzw. Leistungen mit einer gewissen Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit angeboten werden. Sollte Ihnen dies nicht bewusst gewesen sein, beenden Sie sofort ihre Auktionen.
Ihr Account wurde zur eingehenden Prüfung und Beweissicherung der Bundesfinanzverwaltung vorgelegt.
E-Mail:STINE@bff.bund.de
(Bundeszentralamt für Steuern(BZSt))
Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
Falls Sie einen Artikel verkaufen bekommen Sie eine Abmahnung (189,00 Euro)von der Deutschen Wettbewerbszentrale.

und wie reagiert man darauf ???

Danke für eure Antworten im Vorraus :

Gruß : Andreas


tnickolaus
23.04.2007, 09:58

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hi,

wenn dieser Hinweis berechtigt ist, solltest Du vielleicht ein Gewerbe anmelden. Das geht relativ unkompliziert. Als Kleinunternehmer sind die Anforderungen an Deine Buchführung nicht sehr hoch. Du musst dann natürlich brav Steuern auf Deine Gewinne entrichten.
Ausserdem muss Dein gewerblicher Status klar aus Deinen Angeboten hervorgehen. Ebenso musst Du den Vorschriften bzgl. Verbraucherinformation und Impressumspflicht nachkommen. Und ein Rückgaberecht musst Du auch einräumen.

1000Grüße,
Thomas
--
(GmbH Geschäftsführer )


Olli
23.04.2007, 10:00

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo Andreas,

sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, kann man von gewerblichem Handel ausgehen. Und bei 4 angebotenen Mindstorms sieht es ganz danach aus. Der Preis, den du verlangst, ist in etwa der Pries, den ein Händler verlangen muss um mit Plus-Minus-Null das Geschäft abzuschließen. Klar, dass da der ein oder andere Händler so etwas nicht mitmacht und gegen dich vorgehen will. Ich persönlich habe auch noch 5 Mindstorms auf Lager und kann sie bei ebay nicht reinsetzen, weil der Preis im Keller ist.

Du hast 2 Möglichkeiten:

- Du ignorierst die Email und hoffst, dass nichts passiert.

- oder du beendest die Auktion und versuchst, die Mindstorms anders zu verkaufen.

Ich persönlich gehe davon aus, dass der Autor der Email es Ernst meint. Du kannst davon ausgehen, dass das Finanzamt früher oder später auf dich zukommt.

Gruß Olli


Hümpfch™
23.04.2007, 10:14

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hi,
der Verkauf von Neuware durch Privatpersonen ist immer problematisch.
Sofern es sich nicht um ältere Artikel im Neuzustand aus einer Sammlung handelt (obwohl auch dies schon u.U. als gewerblich angesehen werden kann), oder einen Artikel, den man geschenkt oder gewonnen hat, sind solche Verkäufe grundsätzlich gewerblich.
Auch der Verkauf von Gebrauchtware kann gewerblich sein, wenn sie gezielt zum Wiederverkauf erworben wurde.
(Klar, es gibt eine "Grauzone", kaufe zwei Sets, behalte eins und verkaufe das andere weiter, damit das eigene billiger ist :-) )
Aber grundsätzlich hat der "Fragesteller" ja Recht.
Als gewerblicher Verkäufer mit den entsprechenden Kosten und Steuern wird man nie so billig anbieten können wie ein Privater.
Aufgefallen bist Du bestimmt durch das "private" Anbieten von gleich 4 hochpreisigen, neuen Artikeln. Und eigentlich musst Du Dich auch fragen lassen, wieso Du auf Neuware keine Gewärleistung/Garantie gibst...
Ob der "Fragesteller" nun ein trittbrettfahrender Anwalt ist, der eBay nur durchforstet, um mit Abmahnungen Geld zu verdienen oder ob tatsächlich mehr dahinter steckt, solltest Du vielleicht nicht unbedingt austesten, denn es kann in jedem Fall teuer werden...
Gruß Ronald


Olli
23.04.2007, 10:23

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

» Ob der "Fragesteller" nun ein trittbrettfahrender Anwalt ist, der eBay nur
» durchforstet, um mit Abmahnungen Geld zu verdienen...

Das wird wohl nicht der Fall sein, da er eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale angekündigt hat. Da kann sich jeder beschweren und die Wettbewerbszentrale geht dagegen vor. Mit unter 200 EUR ist eine Abmahnung von denen auch noch ein echtes Schnäppchen, verlangt ein Anwalt meist rund 700 EUR.

Gruß Olli


Arkanum-1
23.04.2007, 10:24

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Danke für eure raschen Antworten ! Habe das Angebot aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet und versuche diese Sets anderweitig loszubekommen !

Gruß : Andreas


Arkanum-1
23.04.2007, 10:59

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo nochmal an alle !

Was kann passieren ( steuerlich ) wenn ich die Set's einzeln mit einem Startpreis von einem Euro veräusere : Da kämme ich keinem Händler in die Quere und die Gewinnabsicht ist doch in diesem Falle eher unwarscheinlich ! Oder kann ich meine 4 übrigen Sets nur privat verkaufen (oder einen Gewerbeschein beantragen )???

Gruß : Andreas


Andi
23.04.2007, 11:02

Spoof, Spam?

Hi,
bist du sicher, daß die Mail echt ist?
Sie klingt etwas zu allgemein, ich würde erstmal checken, ob das kein Spam/Spoof ist.

gruß
Andi


dino
23.04.2007, 11:36

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

» Hallo nochmal an alle !
»
» Was kann passieren ( steuerlich ) wenn ich die Set's einzeln mit einem
» Startpreis von einem Euro veräusere : Da kämme ich keinem Händler in die
» Quere und die Gewinnabsicht ist doch in diesem Falle eher unwarscheinlich
» ! Oder kann ich meine 4 übrigen Sets nur privat verkaufen (oder einen
» Gewerbeschein beantragen )???
»
» Gruß : Andreas

Hallo Andreas,

das hat nichts mit dem Startpreis zu tun. Es geht um die Anzahl von Verkäufen, egal ob Neu- oder Gebrauchtware, und vorallem, was der zuständige Zoll- oder Finanzbeamte meint, dahinter sehen zu müssen.

Gruß
Werner


webster
23.04.2007, 12:02

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo,

da sind wohl wieder mal ein paar selbsternannte Sherrifs unterwegs.
Siehe: http://forums.ebay.de/thr...adID=200049753&start=0

Was dir so passieren kann?
Erstmal die Abmahnung durch die WBZ, wobei die sehr gewissenhaft prüfen, wen und warum sie abhmahnen. (Bei vielen Anwaltsabmahnungen fehlen die Voraussetzungen, um wirklich abmahnen zu können, z.B. die konkrete Wettbewerbssituation)
Dann könnten, wenn es sich um sehr viele Verkäufe und hohe Summen handelt, Forderungen des FA kommen, bis hin zur Anklage wegen Steuerhinterziehung (Ist aber wohl eher selten der Fall).

Zivilrechtlich kann es passieren, dass dich ein Käufer noch Jahre später in Regress nimmt, da z.B. keine Widerrufsbelehrung da war. Wenn diese fehlt, gilt ein "lebenslanges" Widerrufsrecht!
Darum kann es sein, dass auch wenn man steuerechtl. "Privat" verkauft, es sich doch empfiehlt, eine gültige Widerrufsbelehrung zu machen, um diesen Problemen aus dem weg zu gehen.
Ob du tatsächlich ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht, kann man den ebay-Angeboten nicht entnehmen; dass die Widerrufsbelehrung fehlt, sieht jeder...


Gruß
Stefan


holy
23.04.2007, 16:08

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hi,

Lies mal hier über Abmahnungen
http://www.wortfilter.de/Tipps/t004.html

Wenn du tatsächlich nur einmal nur die vier Artikel als Neuware verkaufst, kann zumindest ich keine Nachhaltigkeit (Vorraussetzung für die Einstufung als gewerblicher Verkäufer) erkennen, aber ich bin kein Rechtsexperte.

Da der Schreiber es offbar für notwendig hielt, seine Identität zu verschleiern, halte ich ein solches Schreiben für überaus dubios. Seine Information über bff.bund.de scheint ja auch schon etwas überaltert zu sein.
Wie soll jemand in einem solchen Fall abmahnberechtigt sein, wenn er selbst nichts verkauft und nichts verkaufte?
Sieht für mich schwer nach Nötigung aus. Vielleicht taucht das ja in den nächsten Tagen bei http://www.wortfilter.de auf, oder frag dort mal nach.

Solltest du tatsächlich per Post eine Abmahnung oder so was bekommen, würde ich mir einen Anwalt holen. (Hast du ne Rechtsschutzversicherung?)


Kampfdroid
23.04.2007, 16:13

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo.

4 OVP Sets zu 21 Käufen und gerwerblicher Handel ist wirklich absurd...

Soweit ich weiss kann man bei ebay nur von einem gewerblichem Handel sprechen wenn man über 100 Auktionen über einen gewissen Zeitraum(?) gemacht hat (Also Verkäufe!). Wenn man sich deine Bewertungen aber anguckt kann man meiner Meinung nach keines Falls von einem gewerblichen Handel ausgehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das jeder Anwalt genau so sehen würde.

Mfg Kampfdroid


PS: Ich glaube der darf dir auch nur eine Abmahnung schicken wenn du IHM nachweislich durch deinen Online Handel wirtschaftlichen Schaden zufügst. Also bei 0 Bewertungen kannst du ihn als Abzocker abstempeln und im Falle einer Abmahnung ihn wegen Betrugs verklagen.


Olli
23.04.2007, 16:57

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Nur, wenn er selber einen Anwalt einschalten würde und abmahnen lassen würde, müsste er abmahnberechtigt sein. Ich gehe davon aus, dass er selber Händler mit einem anderen Nick ist. Insofern wäre er wohl abmahnberechtigt. Bei der Wettbewerbszentrale kann aber jeder Verstöße melden. Die mahnen dann ab. Derjenige, der den Verstoß gemeldet hat, ist raus aus der Nummer und kann sich zurücklehnen.

Die Meldung an das Finanzamt ist wieder ein ganz anderer Schuh. Die freuen sich immer über Tipps, wobei in diesem Fall wohl nichts passieren würde.

Ab wie vielen Artikeln man von gewerblichem Handeln spricht, liegt ganz im Ermessen des Richters. Jeder entscheidet anders.

Das Anbieten von 4 neuen Mindstorms liegt wohl genau in der Mitte zwischen privatem und gewerblichem Handeln.

Gruß Olli


Spider
23.04.2007, 19:37

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo Andreas,
ich denke auch mal, daß es sich um einen Händler handelt, der Dich "rausekeln" will und zu diesem Zweck einen Tarnaccount betreibt.
Und dem Finanzamt würde ich ganz gelassen entgegen sehen. So Du nicht mehr zum Verkauf geplant hast, kannst Du diese Sets als Privatverkäufe bei der Einkommenssteuer mit abrechnen. Da gibt es Freibeträge, einfach mal unverbindlich beim Finanzamt erkundigen, wie das läuft.

Und das Dein Account von der Bundesfinanzverwaltung geprüft wird, halte ich bei diesem, bisher einmaligen Angebot für ´ne Lachnummer, da gibt´s andere, die lohnen der Arbeit und sind ergiebiger.
Außer dem was er in den Bewertungen sieht, kann der Typ doch nichts in der Hand haben, und das ist wohl ein Witz.

Und eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale dürfte Dich als Privatperson auch nicht wirklich treffen. Mit den Jungs kann man doch mal telefonieren.
Mach Dich schlau, was die dazu sagen.

Wenn Du keine Ahnung hast, mußt Du fragen, also ran an die Wettbewerbshüter

Fazit:
Ich würde Informationen einholen und darauf gründend mein weiteres Vorgehen abstimmen. Wenn Du sie einzeln, nacheinander einstellst, hast Du nichts gewonnen. Du brauchst eindeutig Rechtssicherheit, um Dir diesen Typen vom Hals zu schaffen.
Das Ganze ist in meinen Augen der Versuch der Abzocke bzw. Verdrängung.

Als Privatperson gibst Du natürlich auch keine Garantie, ob Neuware oder nicht.
Standardfloskel reicht " gem. EU-recht.....).
Die Widerrufsbelehrung würde ich als Privatverkäufer nicht schreiben, das riecht eher nach gewerblich. Wenn das Geschäft gelaufen ist, hast Du Dein Geld und der Kunde seine Ware. Und ein Widerruf kann nach Öffnen der Sets wohl kaum greifen, dann wäre es eine Sache von Garantie ( bereits ausgeschlossen, s.o.) oder Kulanz. Da würde ich also ganz gelassen bleiben.

Viel Glück

Jens


Olli
23.04.2007, 20:47

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Für die meisten vermutlich neu...

es gibt dieses "EU-Recht" nicht. Es ist eine Legende.

Die Sachmängelhaftung kann man eigentlich nur mit einer Formel korrekt ausschließen: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Alle anderen Klauseln sind nicht rechtskonform und somit anfechtbar.

Gruß Olli


Legonär
23.04.2007, 21:40

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Das hier geäußerte mag ja grundsätzlich richtig sein, aber wenn man sich den eigentlich nahe liegenden eBay-Account auch noch anschaut, würde zumindest ich es nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen ... :-|

Christian
- Legonär -


ApophisV
23.04.2007, 23:23

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo,

» da sind wohl wieder mal ein paar selbsternannte Sherrifs unterwegs.
» Siehe: http://forums.ebay.de/thr...adID=200049753&start=0

"unser" Sherrif hat sich da auch schon informiert:
http://forums.ebay.de/thr...D=200049753&start=2600
(Ich hoffe das mit dem Link klappt, ist bei mir jedenfalls auf der 66ten Seite, Eintrag "04-Sep-06 23:22 CEST 2620 von 2897"):

» Hallo an alle.
» Wie soll man denn jetzt vorgehen?
»
» Die privatgewerblichen an schwarzangler mailen?
»
» Selber bei der WBZ, Finanzamt melden?
»
» Den privatgewerblichen hier posten und einer gibt die Info weiter?
»
» Danke und Gruß

Interessant, dass er hier plötzlich nicht mehr (bzw. noch nicht) so sehr auf Grammatik und Beamtendeutsch achtet!

Verschwörerische Grüße,
Daniel


Kampfdroid
24.04.2007, 18:31

Re: Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo.

Interessant ist auch das er einer der einzichsten ist der sich einen Verkäufer mit unter 900 Bewertungen raussucht. Bei den dort gemeldeten kann man es ja noch verstehen. Die meisten haben mindestens 900 Bewertungen und viele sogar noch weit dadrüber. Arkanum-1 hat bei seinem Ebay Acc aber nicht einmal ein Zehntel so viele. Schlimmer noch. Es ist überhaupt sein erster Verkauf mit diesem Ebay Acc.

Mfg Kampdroid


JuergenL
24.04.2007, 19:01

Re: Re: Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo,

Dann gib doch auch mal arkanum-1 ein und klick nicht einfach auf den link zu arkanum-2 ...

Gruß
Jürgen


legotroll
25.04.2007, 19:06

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo

vergleicht mal beide Auktionen 110108707095 und 230120500487.

Gruss Steffen


Thekla
25.04.2007, 21:37

Und?

Hallo,


» vergleicht mal beide Auktionen 110108707095 und 230120500487.

Habe ich. Was willst Du uns sagen?

Gruß
Thekla


martin621
26.04.2007, 22:47

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo!
Tatsächlich ist es in Ebay weit verbreitet, dass gewerbliche Anbieter als Privatpersonen verkaufen und damit va. Steuer- und Konsumentenschutzbestimmungen unterlaufen. Das ist absolut abzulehnen.
Aber dennoch kein Grund zu Panik:
Gewerblichkeit setzt nachhaltige Tätigkeit voraus. Dh. die Tätigkeit muss selbständig, regelmäßig und in Erwerbsabsicht ausgeübt werden. Beispiel: Ich habe 4 Sets XY gekauft, weil ich damit AB bauen wollte. Nun freut es mich nicht mehr AB zu bauen, also verkaufe ich die 4 Sets XY. Anderes Beispiel: Ich habe das gebrauchte Set XY um den Preis Z gekauft, aber es gefällt mir nicht mehr. Ich verkaufe es in ebay um Z plus 5, weil es dem Verkäufer eben Z plus 5 Wert war. Na und ? Wo ist da die Gewerblichkeit? Schließlich gilt ja auch das Grundrecht auf Freiheit des Eigentums.
Wenn eine Verwaltungsvorschrift übertreten wird, wie eben das Gewerberecht oder das Steuerrecht, wird die zuständige Verwaltungsbehörde (nicht aber ein privater Anwalt udgl.) tätig, uzw. durch eigene Organe. In der Regel wird man zunächst aufgefordert, den Sachverhalt darzustellen. Nur wenn die Behörde nicht davon überzeugt werden konnte, dass keine Gesetzesübertretung vorliegt, kann es zu einer Verwaltungsstrafe kommen (wobei die Beweislast bei der Behörder liegt).
Ein Privater kann höchstens eine Anzeige bei der Behörde erstatten.
Zu den „Abmahnern“: In der Regel Privatpersonen bzw Anwälte (die ja eigentlich nur irgendwelche Firmen vertreten). Sie können im Namen der von ihnen vertetenen Firmen Schadenersatz geltend machen, müssen diesen aber beweisen, das heißt rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten und den entstandenen Schaden beziffern und beweisen, das alles vor Gericht, wobei erst das rechtskräftige Gerichtsurteil bindend ist und sonst gar nichts. Es gibt allzuviele (echte oder selbsternannte) Anwälte, die behördenähnlich „im Namen irgeneiner Behörde“ auftreten. Das ist unzulässig und unseriös.
Nochmals: ich will hier keineswegs rechtswidriges Verhalten gutheißen, aber unseriösen Praktiken von selbsternannten Abmahnern und Abzockern entschieden entgegen treten.



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