Arkanum-1
23.04.2007, 09:39

Probleme bei EBayverkäufen !

Allen ein herzliches Grüß Gott aus München !

Wer hat ähnliche Probleme mit gewerblichen EBayverkäufern (siehe Mail )

Frage von nowayoutforyou
nowayoutforyou( 0)
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Artikel: LEGO® MINDSTORMS® NXT 8527 Neu & OVP/ Deutsche Version! (230120500487)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
nowayoutforyou ist ein potenzieller Käufer.



Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind mit Auktionen auf der Internetplattform ebay.de vertreten. Sie verstossen gegen gültiges Wettbewerbs- und Steuerrecht , indem Sie als Privatperson Auktionen anbieten, die nach gültiger Rechtsauffassung in Deutschland eindeutig als gewerblich einzuordnen sind. Ein gewerbliches Angebot liegt schon vor, wenn Produkte bzw. Leistungen mit einer gewissen Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit angeboten werden. Sollte Ihnen dies nicht bewusst gewesen sein, beenden Sie sofort ihre Auktionen.
Ihr Account wurde zur eingehenden Prüfung und Beweissicherung der Bundesfinanzverwaltung vorgelegt.
E-Mail:STINE@bff.bund.de
(Bundeszentralamt für Steuern(BZSt))
Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
Falls Sie einen Artikel verkaufen bekommen Sie eine Abmahnung (189,00 Euro)von der Deutschen Wettbewerbszentrale.

und wie reagiert man darauf ???

Danke für eure Antworten im Vorraus :

Gruß : Andreas


tnickolaus
23.04.2007, 09:58

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hi,

wenn dieser Hinweis berechtigt ist, solltest Du vielleicht ein Gewerbe anmelden. Das geht relativ unkompliziert. Als Kleinunternehmer sind die Anforderungen an Deine Buchführung nicht sehr hoch. Du musst dann natürlich brav Steuern auf Deine Gewinne entrichten.
Ausserdem muss Dein gewerblicher Status klar aus Deinen Angeboten hervorgehen. Ebenso musst Du den Vorschriften bzgl. Verbraucherinformation und Impressumspflicht nachkommen. Und ein Rückgaberecht musst Du auch einräumen.

1000Grüße,
Thomas
--
(GmbH Geschäftsführer )


Olli
23.04.2007, 10:00

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo Andreas,

sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, kann man von gewerblichem Handel ausgehen. Und bei 4 angebotenen Mindstorms sieht es ganz danach aus. Der Preis, den du verlangst, ist in etwa der Pries, den ein Händler verlangen muss um mit Plus-Minus-Null das Geschäft abzuschließen. Klar, dass da der ein oder andere Händler so etwas nicht mitmacht und gegen dich vorgehen will. Ich persönlich habe auch noch 5 Mindstorms auf Lager und kann sie bei ebay nicht reinsetzen, weil der Preis im Keller ist.

Du hast 2 Möglichkeiten:

- Du ignorierst die Email und hoffst, dass nichts passiert.

- oder du beendest die Auktion und versuchst, die Mindstorms anders zu verkaufen.

Ich persönlich gehe davon aus, dass der Autor der Email es Ernst meint. Du kannst davon ausgehen, dass das Finanzamt früher oder später auf dich zukommt.

Gruß Olli


Hümpfch™
23.04.2007, 10:14

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hi,
der Verkauf von Neuware durch Privatpersonen ist immer problematisch.
Sofern es sich nicht um ältere Artikel im Neuzustand aus einer Sammlung handelt (obwohl auch dies schon u.U. als gewerblich angesehen werden kann), oder einen Artikel, den man geschenkt oder gewonnen hat, sind solche Verkäufe grundsätzlich gewerblich.
Auch der Verkauf von Gebrauchtware kann gewerblich sein, wenn sie gezielt zum Wiederverkauf erworben wurde.
(Klar, es gibt eine "Grauzone", kaufe zwei Sets, behalte eins und verkaufe das andere weiter, damit das eigene billiger ist :-) )
Aber grundsätzlich hat der "Fragesteller" ja Recht.
Als gewerblicher Verkäufer mit den entsprechenden Kosten und Steuern wird man nie so billig anbieten können wie ein Privater.
Aufgefallen bist Du bestimmt durch das "private" Anbieten von gleich 4 hochpreisigen, neuen Artikeln. Und eigentlich musst Du Dich auch fragen lassen, wieso Du auf Neuware keine Gewärleistung/Garantie gibst...
Ob der "Fragesteller" nun ein trittbrettfahrender Anwalt ist, der eBay nur durchforstet, um mit Abmahnungen Geld zu verdienen oder ob tatsächlich mehr dahinter steckt, solltest Du vielleicht nicht unbedingt austesten, denn es kann in jedem Fall teuer werden...
Gruß Ronald


Olli
23.04.2007, 10:23

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

» Ob der "Fragesteller" nun ein trittbrettfahrender Anwalt ist, der eBay nur
» durchforstet, um mit Abmahnungen Geld zu verdienen...

Das wird wohl nicht der Fall sein, da er eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale angekündigt hat. Da kann sich jeder beschweren und die Wettbewerbszentrale geht dagegen vor. Mit unter 200 EUR ist eine Abmahnung von denen auch noch ein echtes Schnäppchen, verlangt ein Anwalt meist rund 700 EUR.

Gruß Olli


Arkanum-1
23.04.2007, 10:24

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Danke für eure raschen Antworten ! Habe das Angebot aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet und versuche diese Sets anderweitig loszubekommen !

Gruß : Andreas


Arkanum-1
23.04.2007, 10:59

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo nochmal an alle !

Was kann passieren ( steuerlich ) wenn ich die Set's einzeln mit einem Startpreis von einem Euro veräusere : Da kämme ich keinem Händler in die Quere und die Gewinnabsicht ist doch in diesem Falle eher unwarscheinlich ! Oder kann ich meine 4 übrigen Sets nur privat verkaufen (oder einen Gewerbeschein beantragen )???

Gruß : Andreas


Andi
23.04.2007, 11:02

Spoof, Spam?

Hi,
bist du sicher, daß die Mail echt ist?
Sie klingt etwas zu allgemein, ich würde erstmal checken, ob das kein Spam/Spoof ist.

gruß
Andi


dino
23.04.2007, 11:36

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

» Hallo nochmal an alle !
»
» Was kann passieren ( steuerlich ) wenn ich die Set's einzeln mit einem
» Startpreis von einem Euro veräusere : Da kämme ich keinem Händler in die
» Quere und die Gewinnabsicht ist doch in diesem Falle eher unwarscheinlich
» ! Oder kann ich meine 4 übrigen Sets nur privat verkaufen (oder einen
» Gewerbeschein beantragen )???
»
» Gruß : Andreas

Hallo Andreas,

das hat nichts mit dem Startpreis zu tun. Es geht um die Anzahl von Verkäufen, egal ob Neu- oder Gebrauchtware, und vorallem, was der zuständige Zoll- oder Finanzbeamte meint, dahinter sehen zu müssen.

Gruß
Werner


webster
23.04.2007, 12:02

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo,

da sind wohl wieder mal ein paar selbsternannte Sherrifs unterwegs.
Siehe: http://forums.ebay.de/thr...adID=200049753&start=0

Was dir so passieren kann?
Erstmal die Abmahnung durch die WBZ, wobei die sehr gewissenhaft prüfen, wen und warum sie abhmahnen. (Bei vielen Anwaltsabmahnungen fehlen die Voraussetzungen, um wirklich abmahnen zu können, z.B. die konkrete Wettbewerbssituation)
Dann könnten, wenn es sich um sehr viele Verkäufe und hohe Summen handelt, Forderungen des FA kommen, bis hin zur Anklage wegen Steuerhinterziehung (Ist aber wohl eher selten der Fall).

Zivilrechtlich kann es passieren, dass dich ein Käufer noch Jahre später in Regress nimmt, da z.B. keine Widerrufsbelehrung da war. Wenn diese fehlt, gilt ein "lebenslanges" Widerrufsrecht!
Darum kann es sein, dass auch wenn man steuerechtl. "Privat" verkauft, es sich doch empfiehlt, eine gültige Widerrufsbelehrung zu machen, um diesen Problemen aus dem weg zu gehen.
Ob du tatsächlich ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht, kann man den ebay-Angeboten nicht entnehmen; dass die Widerrufsbelehrung fehlt, sieht jeder...


Gruß
Stefan


holy
23.04.2007, 16:08

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hi,

Lies mal hier über Abmahnungen
http://www.wortfilter.de/Tipps/t004.html

Wenn du tatsächlich nur einmal nur die vier Artikel als Neuware verkaufst, kann zumindest ich keine Nachhaltigkeit (Vorraussetzung für die Einstufung als gewerblicher Verkäufer) erkennen, aber ich bin kein Rechtsexperte.

Da der Schreiber es offbar für notwendig hielt, seine Identität zu verschleiern, halte ich ein solches Schreiben für überaus dubios. Seine Information über bff.bund.de scheint ja auch schon etwas überaltert zu sein.
Wie soll jemand in einem solchen Fall abmahnberechtigt sein, wenn er selbst nichts verkauft und nichts verkaufte?
Sieht für mich schwer nach Nötigung aus. Vielleicht taucht das ja in den nächsten Tagen bei http://www.wortfilter.de auf, oder frag dort mal nach.

Solltest du tatsächlich per Post eine Abmahnung oder so was bekommen, würde ich mir einen Anwalt holen. (Hast du ne Rechtsschutzversicherung?)


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