Arkanum-1
23.04.2007, 09:39

Probleme bei EBayverkäufen !

Allen ein herzliches Grüß Gott aus München !

Wer hat ähnliche Probleme mit gewerblichen EBayverkäufern (siehe Mail )

Frage von nowayoutforyou
nowayoutforyou( 0)
Positive Bewertungen: 0%
Mitglied seit: 03.09.06
Ort: Deutschland
Angemeldet bei: www.ebay.de


Artikel: LEGO® MINDSTORMS® NXT 8527 Neu & OVP/ Deutsche Version! (230120500487)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
nowayoutforyou ist ein potenzieller Käufer.



Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind mit Auktionen auf der Internetplattform ebay.de vertreten. Sie verstossen gegen gültiges Wettbewerbs- und Steuerrecht , indem Sie als Privatperson Auktionen anbieten, die nach gültiger Rechtsauffassung in Deutschland eindeutig als gewerblich einzuordnen sind. Ein gewerbliches Angebot liegt schon vor, wenn Produkte bzw. Leistungen mit einer gewissen Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit angeboten werden. Sollte Ihnen dies nicht bewusst gewesen sein, beenden Sie sofort ihre Auktionen.
Ihr Account wurde zur eingehenden Prüfung und Beweissicherung der Bundesfinanzverwaltung vorgelegt.
E-Mail:STINE@bff.bund.de
(Bundeszentralamt für Steuern(BZSt))
Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
Falls Sie einen Artikel verkaufen bekommen Sie eine Abmahnung (189,00 Euro)von der Deutschen Wettbewerbszentrale.

und wie reagiert man darauf ???

Danke für eure Antworten im Vorraus :

Gruß : Andreas


11 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

Olli
23.04.2007, 16:57

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Nur, wenn er selber einen Anwalt einschalten würde und abmahnen lassen würde, müsste er abmahnberechtigt sein. Ich gehe davon aus, dass er selber Händler mit einem anderen Nick ist. Insofern wäre er wohl abmahnberechtigt. Bei der Wettbewerbszentrale kann aber jeder Verstöße melden. Die mahnen dann ab. Derjenige, der den Verstoß gemeldet hat, ist raus aus der Nummer und kann sich zurücklehnen.

Die Meldung an das Finanzamt ist wieder ein ganz anderer Schuh. Die freuen sich immer über Tipps, wobei in diesem Fall wohl nichts passieren würde.

Ab wie vielen Artikeln man von gewerblichem Handeln spricht, liegt ganz im Ermessen des Richters. Jeder entscheidet anders.

Das Anbieten von 4 neuen Mindstorms liegt wohl genau in der Mitte zwischen privatem und gewerblichem Handeln.

Gruß Olli


Spider
23.04.2007, 19:37

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo Andreas,
ich denke auch mal, daß es sich um einen Händler handelt, der Dich "rausekeln" will und zu diesem Zweck einen Tarnaccount betreibt.
Und dem Finanzamt würde ich ganz gelassen entgegen sehen. So Du nicht mehr zum Verkauf geplant hast, kannst Du diese Sets als Privatverkäufe bei der Einkommenssteuer mit abrechnen. Da gibt es Freibeträge, einfach mal unverbindlich beim Finanzamt erkundigen, wie das läuft.

Und das Dein Account von der Bundesfinanzverwaltung geprüft wird, halte ich bei diesem, bisher einmaligen Angebot für ´ne Lachnummer, da gibt´s andere, die lohnen der Arbeit und sind ergiebiger.
Außer dem was er in den Bewertungen sieht, kann der Typ doch nichts in der Hand haben, und das ist wohl ein Witz.

Und eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale dürfte Dich als Privatperson auch nicht wirklich treffen. Mit den Jungs kann man doch mal telefonieren.
Mach Dich schlau, was die dazu sagen.

Wenn Du keine Ahnung hast, mußt Du fragen, also ran an die Wettbewerbshüter

Fazit:
Ich würde Informationen einholen und darauf gründend mein weiteres Vorgehen abstimmen. Wenn Du sie einzeln, nacheinander einstellst, hast Du nichts gewonnen. Du brauchst eindeutig Rechtssicherheit, um Dir diesen Typen vom Hals zu schaffen.
Das Ganze ist in meinen Augen der Versuch der Abzocke bzw. Verdrängung.

Als Privatperson gibst Du natürlich auch keine Garantie, ob Neuware oder nicht.
Standardfloskel reicht " gem. EU-recht.....).
Die Widerrufsbelehrung würde ich als Privatverkäufer nicht schreiben, das riecht eher nach gewerblich. Wenn das Geschäft gelaufen ist, hast Du Dein Geld und der Kunde seine Ware. Und ein Widerruf kann nach Öffnen der Sets wohl kaum greifen, dann wäre es eine Sache von Garantie ( bereits ausgeschlossen, s.o.) oder Kulanz. Da würde ich also ganz gelassen bleiben.

Viel Glück

Jens


Olli
23.04.2007, 20:47

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Für die meisten vermutlich neu...

es gibt dieses "EU-Recht" nicht. Es ist eine Legende.

Die Sachmängelhaftung kann man eigentlich nur mit einer Formel korrekt ausschließen: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Alle anderen Klauseln sind nicht rechtskonform und somit anfechtbar.

Gruß Olli


Legonär
23.04.2007, 21:40

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Das hier geäußerte mag ja grundsätzlich richtig sein, aber wenn man sich den eigentlich nahe liegenden eBay-Account auch noch anschaut, würde zumindest ich es nicht auf eine Konfrontation ankommen lassen ... :-|

Christian
- Legonär -


ApophisV
23.04.2007, 23:23

Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo,

» da sind wohl wieder mal ein paar selbsternannte Sherrifs unterwegs.
» Siehe: http://forums.ebay.de/thr...adID=200049753&start=0

"unser" Sherrif hat sich da auch schon informiert:
http://forums.ebay.de/thr...D=200049753&start=2600
(Ich hoffe das mit dem Link klappt, ist bei mir jedenfalls auf der 66ten Seite, Eintrag "04-Sep-06 23:22 CEST 2620 von 2897"):

» Hallo an alle.
» Wie soll man denn jetzt vorgehen?
»
» Die privatgewerblichen an schwarzangler mailen?
»
» Selber bei der WBZ, Finanzamt melden?
»
» Den privatgewerblichen hier posten und einer gibt die Info weiter?
»
» Danke und Gruß

Interessant, dass er hier plötzlich nicht mehr (bzw. noch nicht) so sehr auf Grammatik und Beamtendeutsch achtet!

Verschwörerische Grüße,
Daniel


Kampfdroid
24.04.2007, 18:31

Re: Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo.

Interessant ist auch das er einer der einzichsten ist der sich einen Verkäufer mit unter 900 Bewertungen raussucht. Bei den dort gemeldeten kann man es ja noch verstehen. Die meisten haben mindestens 900 Bewertungen und viele sogar noch weit dadrüber. Arkanum-1 hat bei seinem Ebay Acc aber nicht einmal ein Zehntel so viele. Schlimmer noch. Es ist überhaupt sein erster Verkauf mit diesem Ebay Acc.

Mfg Kampdroid


JuergenL
24.04.2007, 19:01

Re: Re: Re: Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo,

Dann gib doch auch mal arkanum-1 ein und klick nicht einfach auf den link zu arkanum-2 ...

Gruß
Jürgen


legotroll
25.04.2007, 19:06

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo

vergleicht mal beide Auktionen 110108707095 und 230120500487.

Gruss Steffen


Thekla
25.04.2007, 21:37

Und?

Hallo,


» vergleicht mal beide Auktionen 110108707095 und 230120500487.

Habe ich. Was willst Du uns sagen?

Gruß
Thekla


martin621
26.04.2007, 22:47

Re: Probleme bei EBayverkäufen !

Hallo!
Tatsächlich ist es in Ebay weit verbreitet, dass gewerbliche Anbieter als Privatpersonen verkaufen und damit va. Steuer- und Konsumentenschutzbestimmungen unterlaufen. Das ist absolut abzulehnen.
Aber dennoch kein Grund zu Panik:
Gewerblichkeit setzt nachhaltige Tätigkeit voraus. Dh. die Tätigkeit muss selbständig, regelmäßig und in Erwerbsabsicht ausgeübt werden. Beispiel: Ich habe 4 Sets XY gekauft, weil ich damit AB bauen wollte. Nun freut es mich nicht mehr AB zu bauen, also verkaufe ich die 4 Sets XY. Anderes Beispiel: Ich habe das gebrauchte Set XY um den Preis Z gekauft, aber es gefällt mir nicht mehr. Ich verkaufe es in ebay um Z plus 5, weil es dem Verkäufer eben Z plus 5 Wert war. Na und ? Wo ist da die Gewerblichkeit? Schließlich gilt ja auch das Grundrecht auf Freiheit des Eigentums.
Wenn eine Verwaltungsvorschrift übertreten wird, wie eben das Gewerberecht oder das Steuerrecht, wird die zuständige Verwaltungsbehörde (nicht aber ein privater Anwalt udgl.) tätig, uzw. durch eigene Organe. In der Regel wird man zunächst aufgefordert, den Sachverhalt darzustellen. Nur wenn die Behörde nicht davon überzeugt werden konnte, dass keine Gesetzesübertretung vorliegt, kann es zu einer Verwaltungsstrafe kommen (wobei die Beweislast bei der Behörder liegt).
Ein Privater kann höchstens eine Anzeige bei der Behörde erstatten.
Zu den „Abmahnern“: In der Regel Privatpersonen bzw Anwälte (die ja eigentlich nur irgendwelche Firmen vertreten). Sie können im Namen der von ihnen vertetenen Firmen Schadenersatz geltend machen, müssen diesen aber beweisen, das heißt rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten und den entstandenen Schaden beziffern und beweisen, das alles vor Gericht, wobei erst das rechtskräftige Gerichtsurteil bindend ist und sonst gar nichts. Es gibt allzuviele (echte oder selbsternannte) Anwälte, die behördenähnlich „im Namen irgeneiner Behörde“ auftreten. Das ist unzulässig und unseriös.
Nochmals: ich will hier keineswegs rechtswidriges Verhalten gutheißen, aber unseriösen Praktiken von selbsternannten Abmahnern und Abzockern entschieden entgegen treten.



» Allen ein herzliches Grüß Gott aus München !
»
» Wer hat ähnliche Probleme mit gewerblichen EBayverkäufern (siehe Mail )
»
» Frage von nowayoutforyou
» nowayoutforyou( 0)
» Positive Bewertungen: 0%
» Mitglied seit: 03.09.06
» Ort: Deutschland
» Angemeldet bei: www.ebay.de
»
»
» Artikel: LEGO® MINDSTORMS® NXT 8527 Neu & OVP/ Deutsche Version!
» (230120500487)
» Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
» nowayoutforyou ist ein potenzieller Käufer.
»
»
»
» Sehr geehrte Damen und Herren,
» Sie sind mit Auktionen auf der Internetplattform ebay.de vertreten. Sie
» verstossen gegen gültiges Wettbewerbs- und Steuerrecht , indem Sie als
» Privatperson Auktionen anbieten, die nach gültiger Rechtsauffassung in
» Deutschland eindeutig als gewerblich einzuordnen sind. Ein gewerbliches
» Angebot liegt schon vor, wenn Produkte bzw. Leistungen mit einer gewissen
» Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit angeboten werden. Sollte Ihnen dies
» nicht bewusst gewesen sein, beenden Sie sofort ihre Auktionen.
» Ihr Account wurde zur eingehenden Prüfung und Beweissicherung der
» Bundesfinanzverwaltung vorgelegt.
» E-Mail:STINE@bff.bund.de
» (Bundeszentralamt für Steuern(BZSt))
» Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
» Falls Sie einen Artikel verkaufen bekommen Sie eine Abmahnung (189,00
» Euro)von der Deutschen Wettbewerbszentrale.
»
» und wie reagiert man darauf ???
»
» Danke für eure Antworten im Vorraus :
»
» Gruß : Andreas


Gesamter Thread: