Navigation hat geschrieben:
Durch die Lagerung in braunem Umkarton in ungünstigen Raumverhältnissen sind alle weißen, grauen und blauen Steine abartig vergilbt. Der Käufer besteht auf seinen Gewährleistungsanspruch.
Hier greift m.E. die Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten ist es vorbei mit der Gewährleistung.
Auch wenn es nicht so ganz passt, spontan musst ich an die Kurzgeschichte "
Schokolade auf Reisen" von Ephraim Kishon denken. Irgendwann werden auch die MISB-Sets und die uralten originalverkorkten Weine geöffnet werden. Und sei es, weil jemand ganz dringend Essig benötigt.
Gruß
Thomas
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