MTM
17.12.2018, 02:29

Als Antwort auf den Beitrag von legocolonia

+1Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

Ich kann deinen Ärger nachvollziehen. Nutzen wird es nichts.
Fakt ist, dass es diese Verbraucherschutzgesetze schon sehr lange gibt und dass viele BL-Händler einfach ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.


Ich kann es immer wieder nur wiederholen: Darum geht es nicht.
Ich zB. habe meine Hausaufgaben gemacht und ein ordentliches Impressium, AGB, etc. erstellt. Du darfst das gern hier einsehen und bemängeln.

Das, was ich im Post oben bemerke ist das, was man als Händler bei Bricklink NICHT verändern kann, was außerhalb meiner Veränderungsmöglichkeit steht. Und das ist im Wesentlichen das, was im "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" festgelegt ist. Anbei mal eine übersichtliche Erklärung. Wobei die Bezeichnung "Kaufen" 2014 vom einem Gericht als "nicht deutlich genug" bewertet wurde und nunmehr ebenfalls als nicht erlaubt einzustufen ist. (Im Ernst: Was ist an "Kaufen" unmissverständlich?)

Du kannst mir - oder den anderen Bricklinkern - gerne vorwerfen, dass wir unseren Shop woanders hätten eröffnen können, wenn wir doch wussten, dass Bricklink da nicht gesetzeskonform ist, aber:

1. wir wussten es nicht. Wenn man einen Shop eröffnet (ein Gewerbe anmeldet), kriegt man leider keine Broschüre, wo alles drinsteht, was man so beachten muss. Man muss es selber herausfinden. Notfalls eben erst dann, wenn irgendein mehr-Gebildeter einem eine Abmahnung schickt.
2. hätten wir es gewusst, hätten wir es nicht ändern können - und können es heute auch nicht. Diesen Button - wie auch fast alles andere an Layout auf bricklink kann nur bricklink selber ändern. Schließlich kann ich auch nicht die Liste, welches Teil in welchem Set vorkommt, ganz nach links verschieben.
3. es klingt auf den ersten Blick - das wird jeder zugeben - nach Humbug. Wenn man auf einer Verkaufsseite - die englischsprachig ist, den Button "place order" drückt, bestellt man. Ich selbst hab das nie in Zweifel gezogen. Und falls ich doch gemerkt hätte, dass da was falsch ist - kurze Mail an den Verkäufer - storniert. Fertig. (Dafür gibt es übrigens auch das leidige Widerrufsformular - was ganz genau gestaltet werden muss - sonst.. Abmahnung)
4. Welche Alternative hätte es für mich 2014 gegeben, als ich mit bricklink angefangen habe?
Brickscout? Brickowl? Wer kennt diese Seiten? Da hätte ich auch meine eigene schreiben können.
Brickscout gibt es übrigens erst seit 2016 und brickowl wurde 2013 zunächst skeptisch betrachtet.
Eine etablierte Seite, auf der ich Kunden erwarten konnte, sah damals zumindest anders aus.

Zumindest sieht die Sache so aus:
Sollte sich herausstellen, dass wir deutschen Händler - egal ob nebenberuflich, wie ich - oder hauptberuflich, nicht mehr rechtskonform dort verkaufen dürften, dann überlassen "wir" den deutschen Einzelteilemarkt den ausländischen Händlern. Da hat die deutsche Rechtssprechung dann aber ganze Arbeit geleistet.



Auch das Instrument der Abmahnung ist im Grund eine gute Sache, weil sie verhindern soll, dass sofort prozessiert wird (mit den entsprechenden Kosten).
Nicht gut ist, dass sich über die Jahre eine regelrechte Abmahnindustrie gebildet hat, gegen die der Gesetzgeber bis heute nichts wirksames unternommen hat.


Absolut richtig. Und genau deswegen würde ich auch den Satz "...das Instrument der Abmahnung ist im Grunde genommen eine gute Sache..." so nicht verwenden. Das Instrument wurde missbraucht. Eine Axt ist im Grunde genommen auch ein gutes Instrument - aber das würde ich vielleicht nicht direkt nach einem Amoklauf sagen.
Fakt ist: Es gibt Kanzleien, die verdienen ihr Geld lediglich dadurch, dass sie anderen Leuten, die sich - hoffentlich - nicht wehren können an den Karren fahren. Und da wir bei einer Abmahnung plus Anhängsel schnell bei Kosten über 3000 Euro sind, frage ich mich, ob das immer noch die kostengünstigere Variante ist.
Außerdem wird so ziemlich alles abgemahnt - mit derselben Härte. Egal ob ich mich als "Privatverkäufer" ausgebe und an der Steuer vorbeiverkaufe oder nur eine Telefonnummer zuviel angegeben habe - alles darf abgemahnt werden. Selbst wenn die Abmahnvereine meinen, das machen zu wollen, muss doch irgendeinem Gericht mal auffallen, dass das eine schwerwiegend, das andere hingegen eine Bagatelle ist.


Im Gegenzug wird der so genannte Verbraucherschutz immer kleinteiliger und erbsenzähliger, so dass der normale Bürger nicht mehr durchblickt. Das beste aktuelle Beispiel ist dieses Ungetüm von Datenschutzverordnung.
Außerdem komme ich mir als Verbraucher langsam verarscht und unmündig vor. Oder warum z.B. muss man mir in einem einzige Shop tausenfach erklären, dass ich Lego nicht einatmen oder essen soll? Für wie blöd hält man mich/uns? Mich wundert, dass es den Erfindern dieser Verordnungen nicht langsam selbst blöd vorkommt.


Ja, ich frage mich immer noch, warum auf Bier nicht hintendrauf gewarnt wird, dass man davon betrunken wird. Oder warum Telefone immer noch nur mit grünem und roten Punkt verkauft werden. Eigentlich müsste da ganz klein dranstehen, dass der Druck auf den grünen Punkt Kosten erzeugen kann - der auf den roten hingegen nicht. (Eigentlich Irrsinn, dass so ein gefährlicher Knopf grün ist, oder?)


Nun zu deinem Vorschlag:
Es wäre mal was Neues und zu begrüßen, wenn sich diesmal die "ach so schützenswerten Verbraucher" beschweren würden. Nach dem Motto "wir lassen uns unsere Lego-Plattformen nicht kaputtmachen!"

Fragt sich, ob wir genug sind, entsprechenden Druck auszuüben.


Das war nicht mein Vorschlag, aber ich habe ihn begrüßt. Ob man genug und stark genug ist, weiß man immer erst hinterher.

MTM



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