Micha2
03.12.2018, 13:33

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Re: Bitte um Bewertung meiner Anlagestrategie und meines Legoportfolios

IngoAlthoefer hat geschrieben:

Wieviel Du für vergilbtes Zeug bekommst, ist unklar.


Sorry, aber das scheint mir Quatsch. Er verkauft ja kein "vergilbtes Zeug", sondern eine verschlossene Packung (in die er vorher natürlich nicht zwecks Prüfung des Inhaltes reinschaut, sonst wäre sie ja nicht mehr MISB).
Dass Dinge altern können dürfte klar sein ("altern" als Synonym für: Vergilben, Nachlassende Klemmkraft,...), und da er ja nur ein MISBes Set verkauft ohne zu garantieren, dass es gilbfrei ist oder einen sonstigen Zustand aufweist sollte es damit kein Problem geben.
Ggf. findet der Käufer das nicht so toll, aber das ist m.E. eine andere Baustelle. Allerdings wie gesagt muss es dem Käufer klar sein, dass er da u.U. "etwas altes" kauft, das einem natürlichen Alterungsprozess ausgesetzt ist. Oder würdest Du - mal angenommen Du würdest ein OVP-Set von 1960 erwerben UND die Klemmkraft der Steine hätte nachgelassen - den Verkäufer zu belangen versuchen, weil das Set nicht mehr "neuwertig" ist?



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