Technix
13.12.2005, 10:35

Hm, durchaus. Doch was ist, wenn es in einem Land gemacht wird, in denen ...


Re: [B]Dur irrst Dich zum Glück: Copyright muß nicht "amtlich eingetragen" werden.[/link] von Ben® am 12. Dezember 2005 23:27:05:


Moinsen Ben,
Du hast natürlich Recht, solange wir in den Ländern sind, in denen die entsprechenden Rechte und Gesetze, Vorschriftren etc. auch gelten und die Gerichte entprechend urteilen.
Nehmen wir z.B. China oder Indien.
Da sieht einer im Netz Deinen Waggon.
Da gelten die regelnden Rechte und Gesetze von hier nicht.
Der baut den in Mengen nach und verkauft den dann. Dagegen ist wenig zu machen. O.K. , der Verkauf in Deutschland, der EU, wird u.U. schwer.
Dann brauch er aber nur, sagen wir mal, 3 wesentliche Details abzuändern und schon ist es nicht mehr "Dein" Waggon und er darf weiterverkauft werden.
Genau das wird ja ständig gemacht. Sogenannte Halb-Plagiate, gegen die unser Recht nicht nutzt.
Von daher ist es nicht unklug, sich zumindest für die EU, in der das Urheberrecht noch nicht überall Gültigkeit hat, auf sein Produkt einen Geschmacksmusterschutz eintragen zu lassen(DAPM).
Man kann dies machen, muss es natürlich nicht. In einem Reechtsstreit
hätte man da aber schon mal bessere Karten, wenn man Anschprüche an den Plagiaten stellen will.
Und das ist keine Halbwahrheit sondern alles so oder ähnlich schon mal bei Gericht gewesen und in völlig unterschiedlichen Urteilen ausgegangen.
Gruß
Gunther



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