Scaneli
12.12.2005, 12:49

Ich habe es leider schon gesehen



Hallo zusammen,

für alle die mich jedes Mal auf solche Auktionen aufmerksam gemacht haben, ich habe es leider schon gesehen.

[link]http://i10.ebayimg.com/03/i/05/b9/23/bf_3.JPG[/link]

zur Auktion

Ich finde es echt zum kotzen, da schmücken sich Leute mit fremden Federn und wollen daraus noch Profit schlagen.

Die Farbumstellung gab mir schon einen großen Dämpfer, aber dies hier dürfte wohl der Todesstoss für das Hobby Lego sein.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph




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Technix
13.12.2005, 10:44

Re: Wir sind hier nicht in den USA ...


Re: [B]Wir sind hier nicht in den USA ...[/link] von TASTER am 13. Dezember 2005 01:34:39:


Moinsen,
stimmt natürlich.
Allerdings ist alles eine Sache der Auslegung.
Aber soll das doch der Patentanwalt auseinander klambüsern.
Gruß
Gunther




Hümpfch™
13.12.2005, 11:06

Kann der Käufer auch belangt werden?


Re: [B]Wenn du dagegen vorgehen willst:[/link] von webster am 12. Dezember 2005 13:11:12:


Tach!

Wie sieht es eigentlich mit dem Erwerber so eines Plagiates aus?

Ich meine, irgendwo gehört zu haben, dass z.B. eine nachgemachte Uhr beschlagnahmt wird, so man denn erwischt wird.

Gilt das auch für Lego-Nachbauten?
Dann könnte man die Bieter ja mal höflichst anmailen...

Gruß Ronald



webster
13.12.2005, 17:41

Re: Kann der Käufer auch belangt werden?


Re: [B]Kann der Käufer auch belangt werden?[/link] von Hümpfch™ am 13. Dezember 2005 11:06:42:


Hallo Ronald,

>Wie sieht es eigentlich mit dem Erwerber so eines Plagiates aus?
>Ich meine, irgendwo gehört zu haben, dass z.B. eine nachgemachte Uhr beschlagnahmt wird, so man denn erwischt wird.

Das gilt generell nur gegenüber dem Verletzer des jeweiligen Schutzrechts. Im Fall der Uhr ist das i.d.R. bei eingetragenen Marken bei der Ein- und Ausfuhr der Fall (§146 MarkenG), weil's da eben nicht auf das Herstellen ankommt.

>Gilt das auch für Lego-Nachbauten?
Das UrhG sieht zwar ebenfalls eine Einziehung vor (§110 UrhG) aber eben nur gegenüber dem Hersteller oder In-Verkehr-Bringer, also der Person, die konkret Verursacher der Rechtsverletzung ist.

>Dann könnte man die Bieter ja mal höflichst anmailen...
Eher interessant wär's dem VK einen Hinweis auf §§106, 108a UrhG zu geben:
"...(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 [UrhG] gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe."

Gruß Stefan
Justitia lässt grüßen.

P.S: Sämtliche rechtlichen Darstellungen geben ausschließlich meine persönliche Meinung und Sicht der Dinge wieder!




Bundesgesetze zum Nachlesen


Scaneli
13.12.2005, 18:50

Re: Frage zur LOK


Re: [B]Frage zur LOK[/link] von Tabby am 12. Dezember 2005 21:20:23:


Hallo Tabby,

>Soll diese LOK die BRE919 aus Deinem Bricklink Ordner darstellen ?

Ja, ich denke schon, dass die Lok sehr viel Ähnlichkeit hat mit meiner E91.9.
Oder findest du (oder ihr die hier das gerade lesen) ich übertreibe?

Gruß

Christoph




Scaneli
13.12.2005, 19:00

Re: Schade


Re: [B]Schade[/link] von Silent am 12. Dezember 2005 21:43:03:


Hallo Silent,

>Waren den dort die Aufbauanleitungen vorhanden?
Ja

>Wenn ja dann umso ärgerlicher für mich, das ich durch einen solchen unverschämten Kopierer um die möglichkeit gebracht werde, solch ein klasse Modell nachzubauen.

Jojo hat es in seinem Beitrag weiter unten gut beschrieben.

Gruß

Christoph




Primus
13.12.2005, 19:35

Re: Kann der Käufer auch belangt werden?


Re: [B]Kann der Käufer auch belangt werden?[/link] von Hümpfch™ am 13. Dezember 2005 11:06:42:


>Ich meine, irgendwo gehört zu haben, dass z.B. eine nachgemachte Uhr beschlagnahmt wird, so man denn erwischt wird.

Nun ja, nicht vergessen: wir reden immer noch über LEGO-Steine, die nur durch die ganz, ganz spezielle Art und Weise ihrer Zusammenfügung Anstoß erregen. An den Steinen an sich ist ja nichts illegales. Und im Gegensatz zu anderen Plagiaten können sie auch wieder im Handumdrehen in den "Urzustand" zurückversetzt werden: einen Haufen loser Steine. Dennoch, ein lustiges Problem ist das schon. Das würde die Juristen sicher erfreuen, und wir LEGO-Fans stünden mal wieder in der Zeitung ... :/

Wer möchte, stellt sich mit mir jetzt mal bildlich vor, wie eines Tages die Polizei mit einem richterlichen Zerlegungsbeschluß vor der Haustür des Käufers steht ... ;)




Scaneli
13.12.2005, 20:52

Das Angebot ist beendet! (ohne Text)


Re: [B]Ich habe es leider schon gesehen[/link] von Scaneli am 12. Dezember 2005 12:49:28:






Hümpfch™
14.12.2005, 00:06

ROFL *ggg* :-)) (ohne Text)


Re: [B]Re: Kann der Käufer auch belangt werden?[/link] von Primus am 13. Dezember 2005 19:35:38:






Technix
14.12.2005, 12:45

Soll es nicht Round On Floor For Laughing, also roffl bedeuten?:-)) (ohne Text)


Re: [B]ROFL *ggg* :-)) (ohne Text)[/link] von Hümpfch™ am 14. Dezember 2005 00:06:16:






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