amh
14.05.2001, 11:27

LEGO® am Arbeitsplatz: 2 Fragen ans rechtlich versierte Publikum


Hallo Leute,

aus gegebenem Anlaß habe ich folgende Fragen:

1. Ist es ein "Dienstvergehen", sich LEGO®-Pakte an den Arbeitsplatz schicken zu lassen?
2. Darf ein Paket vom Sekretariat geöffnet werden, um z.B. den Inhalt zu kontrollieren, wenn der Name des Empfängers (und nicht der Firmen-/Institutsname) an oberster Stelle steht?

Mein Dank im voraus für die Antworten.

Gruß,
André



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friccius
14.05.2001, 13:01

Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm?


Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von Navigation am 14. Mai 2001 12:45:14:

>>Noch dazu wurde es geöffnet, obwohl (oder weil?) ganz groß "www.1000steine.de" draufstand (mit Abb. der bekannten Steine).
>Ich denke auch, dass das ausreicht, um den privaten Charakter des Paketes zu kennzeichnen. Das zu Öffnen wäre sogar Grund für eine Anzeige meinerseits... Wie hat Jojo mal gesagt? "Den Arsch aus der Hose klagen"

Vorsicht mit Arbeitgeber verklagen. Das kann böse enden. Aber mal ein freundliches, höfliches Gespräch suchen, vielleicht in Beisein einer neutralen Person, Betriebsrat genannt, könnte die Wogen bestimmt glätten.

>Viele GRüße, René

Viele Grüße Andreas


Navigation
14.05.2001, 13:07

Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm?


Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von friccius am 14. Mai 2001 13:01:29:

>Vorsicht mit Arbeitgeber verklagen. Das kann böse enden.

Ist doch nicht mein Arbeitgeber... Für mich ist das nur irgendein Wichtigtuer, der die Post meiner Kunden öffnet.

Aber war eh nicht ernst gemeint, ich habe wirklich besseres zu tun, außerdem ist mir (hoffentlich) kein Schaden entstanden.

Viele GRüße, René


EE
14.05.2001, 13:32

Re: GG auf dessen Boden wir wohl stehen?


Als Antwort auf: Postgeheimnis (Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm?) von Navigation am 14. Mai 2001 12:33:33:

>Das Postgeheimnis ist übrigens im PostG §39 beschrieben und sind nach GG §10 unverletzlich.
So ist es! Ich habe mal aus gegebenem Anlass von einer Juristen prüfen lasen, wieweit das Postgeheimnis geht. Es heißt heutzutage auch Fernmeldgeheimnis und schließt Faxe und Emails mit ein!
Wie das gehen soll ist wohl nicht so klar, aber wenn oben ein Name steht, ist es unverzüglich und ohne zu lesen auszuhändigen.
In meinem Fall standen auf dem Fax immer das Kürzel des Chefs mit dem Zusatz gelesen drunter. Da war es eindeutig.
Soweit die kleine Rechtsbelehrung in Sachen Grundgesetz.


amh
14.05.2001, 14:01

Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm?


Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von Navigation am 14. Mai 2001 13:07:12:

>>Vorsicht mit Arbeitgeber verklagen. Das kann böse enden.
>Ist doch nicht mein Arbeitgeber... Für mich ist das nur irgendein Wichtigtuer, der die Post meiner Kunden öffnet.
>Aber war eh nicht ernst gemeint, ich habe wirklich besseres zu tun, außerdem ist mir (hoffentlich) kein Schaden entstanden.
>Viele GRüße, René

Hallo René,

es war auch gar nicht Dein Paket, sondern das eines wohlbekannten Forums-Teilnehmers, der nur Deine Schachtel (samt Aufkleber *g*) wiederverwendet hat. Aber auch ihm ist kein Schaden entstanden. Und die Adresse war völlig korrekt angegeben.

Viele Grüße,
André



amh
14.05.2001, 14:11

Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm?


Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von friccius am 14. Mai 2001 13:01:29:

>>>Noch dazu wurde es geöffnet, obwohl (oder weil?) ganz groß "www.1000steine.de" draufstand (mit Abb. der bekannten Steine).
>>Ich denke auch, dass das ausreicht, um den privaten Charakter des Paketes zu kennzeichnen. Das zu Öffnen wäre sogar Grund für eine Anzeige meinerseits... Wie hat Jojo mal gesagt? "Den Arsch aus der Hose klagen"

>Vorsicht mit Arbeitgeber verklagen. Das kann böse enden. Aber mal ein freundliches, höfliches Gespräch suchen, vielleicht in Beisein einer neutralen Person, Betriebsrat genannt, könnte die Wogen bestimmt glätten.
>Viele Grüße Andreas

Es geht mir hier auch (noch) nicht um den Arbeitgeber (obwohl der Chef die Abmahnung in Auftrag gegeben hat), sondern um die Sekretärin, die mir hier schon telefonisch die Hölle heiß gemacht hat wegen einiger von der Dt.Post AG (wohlgemerkt!) falsch zugestellten Pakete, und die sich nun, da sie eine Abfuhr von mir erhalten hat, an den Chef gewandt hat. Ich habe nicht vor, sie mit Samthandschuhen anzufassen, nachdem sie mir so unverschämt entgegengekommen ist und zumal intern bekannt ist, daß sie schon einmal der Verletzung des Briefgeheimnisses bezichtigt wurde (und bisher vermute ich nur, daß sie es war). Leider ist es die Chefsekretärin - und da muß man schon mit harten Argumenten kommen, damit so etwas nicht wieder passiert.

Gruß,
André




amh
14.05.2001, 15:07

Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm?


Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von Jojo am 14. Mai 2001 14:20:04:


>HAllo!
>>Aber auch ihm ist kein Schaden entstanden. Und die Adresse war völlig korrekt angegeben.
>Das ist ja die Hauptsache.
>Ich würde auch nicht gleich mit der Verklagungskeule drohen, sondern der Sekretärin höflich aber bestimmt klarmachen, daß das, was sie mit privat adressierter Post macht, nicht einwandfrei ist. Besser gesagt, daß es eine Unverschämtheit ist. Wenn sie sich sperrig gebärdet, kann man immer noch die entsprechenden Paragraphen zitieren. Gleiches beim Chef.
>Jedenfalls würde ich nicht sofort mit dem Strafgesetzbuch rumfuchteln; damit kann man zwar Eindruck machen, aber man erscheint auch als pohlbürgerlicher Gartenzaunstreitspießer. Unser Nachbar hatte auch immer schon die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungstexte in der Hand, wenn er uns erzählte, daß die Hecke mal wieder geschnitten zu werden habe.
>Tschüß
>Jojo


Hallo Jojo,

du hast ja im Prinzip recht und ich würde dir sofort zustimmen. Und ich hatte ja auch am Telefon versucht, alles zu klären. Doch leider mußte diese hysterische Person zum Chef rennen und jetzt habe ich den Ärger in Form einer "echten", d.h. rechtsgültigen Abmahnung auf dem Tisch. Und mit dem Chef ist auch nicht gut Kirschen essen!

Ich möchte ja auch nicht gleich mit einer Klage drohen, aber es soll schon klar werden, wer im Recht ist und wer nicht. Und dafür wollte ich ein paar Argumente sammeln. Man kann sich besser wehren, wenn man weiß, auf welcher Seite das Gesetz steht, und man fühlt sich auch besser dabei.

Gruß,
André



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