amh
14.05.2001, 11:27
Hallo Leute,
aus gegebenem Anlaß habe ich folgende Fragen:
1. Ist es ein "Dienstvergehen", sich LEGO®-Pakte an den Arbeitsplatz schicken zu lassen?
2. Darf ein Paket vom Sekretariat geöffnet werden, um z.B. den Inhalt zu kontrollieren, wenn der Name des Empfängers (und nicht der Firmen-/Institutsname) an oberster Stelle steht?
Mein Dank im voraus für die Antworten.
Gruß,
André
friccius
14.05.2001, 11:46
Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz: 2 Fragen ans rechtlich versierte Publikum von Navigation am 14. Mai 2001 11:43:57:
Hi René,
>Wenn Deine Sekretärin das nicht weiß und falsch mit Deinen Sendungen umgeht, ist das mindestens genauso schlimm, wie sich LEGO an den Arbeitsplatz schicken zu lassen.
Was ist da schlimmes dran? Ich sehe da erstmal nichts.
>Viele GRüße, René
Gleichfalls
Andreas
amh
14.05.2001, 12:24
Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von friccius am 14. Mai 2001 11:46:30:
>Hi René,
>>Wenn Deine Sekretärin das nicht weiß und falsch mit Deinen Sendungen umgeht, ist das mindestens genauso schlimm, wie sich LEGO an den Arbeitsplatz schicken zu lassen.
>Was ist da schlimmes dran? Ich sehe da erstmal nichts.
>>Viele GRüße, René
>Gleichfalls
>Andreas
Am LEGO selbst ist nichts schlimmes dran. Allerdings wurde ich beschuldigt "dienstliche Ressourcen" in Anspruch genommen zu haben, da das Paket per Hauspost transportiert werden mußte, weil es die Deutsche Post AG an die falsche Anschrift geliefert hatte. Noch dazu wurde es geöffnet, obwohl (oder weil?) ganz groß "www.1000steine.de" draufstand (mit Abb. der bekannten Steine). Es war also ganz klar schon von außen zu erkennen, daß es sich nicht um eine Lieferung ans Institut handelte.
André
Navigation
14.05.2001, 12:33
Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von friccius am 14. Mai 2001 11:46:30:
>>Wenn Deine Sekretärin das nicht weiß und falsch mit Deinen Sendungen umgeht, ist das mindestens genauso schlimm, wie sich LEGO an den Arbeitsplatz schicken zu lassen.
>Was ist da schlimmes dran? Ich sehe da erstmal nichts.
Ich meinte das so: Bevor sich Andrés Arbeitgeber darüber muckiert, daß er LEGO geschickt bekommt, soll er seiner Sekretärin erstmal ein paar grundlegende Kenntnisse im Postverkehr nahebringen.
Das Postgeheimnis ist übrigens im PostG §39 beschrieben und sind nach GG §10 unverletzlich.
Sobald eine Sendung privaten Charakter hat, darf sie von NIEMANDEM geöffnet werden, außer vom Empfänger.
Privaten Charakter erhält eine Sendung auch durch Zusätze wie "persönlich, vertraulich, eigenhändig". Wird solch eine Sendung geöffnet, ist das in jedem Falle rechtswidrig, UNABHÄNGIG davon, ob das Empfangen von Privatpost am Arbeitsplatz erlaubt ist oder nicht!
Viele Grüße, René
friccius
14.05.2001, 13:01
Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von Navigation am 14. Mai 2001 12:45:14:
>>Noch dazu wurde es geöffnet, obwohl (oder weil?) ganz groß "www.1000steine.de" draufstand (mit Abb. der bekannten Steine).
>Ich denke auch, dass das ausreicht, um den privaten Charakter des Paketes zu kennzeichnen. Das zu Öffnen wäre sogar Grund für eine Anzeige meinerseits... Wie hat Jojo mal gesagt? "Den Arsch aus der Hose klagen"
Vorsicht mit Arbeitgeber verklagen. Das kann böse enden. Aber mal ein freundliches, höfliches Gespräch suchen, vielleicht in Beisein einer neutralen Person, Betriebsrat genannt, könnte die Wogen bestimmt glätten.
>Viele GRüße, René
Viele Grüße Andreas
Navigation
14.05.2001, 13:07
Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von friccius am 14. Mai 2001 13:01:29:
>Vorsicht mit Arbeitgeber verklagen. Das kann böse enden.
Ist doch nicht mein Arbeitgeber... Für mich ist das nur irgendein Wichtigtuer, der die Post meiner Kunden öffnet.
Aber war eh nicht ernst gemeint, ich habe wirklich besseres zu tun, außerdem ist mir (hoffentlich) kein Schaden entstanden.
Viele GRüße, René
EE
14.05.2001, 13:32
Als Antwort auf: Postgeheimnis (Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm?) von Navigation am 14. Mai 2001 12:33:33:
>Das Postgeheimnis ist übrigens im PostG §39 beschrieben und sind nach GG §10 unverletzlich.
So ist es! Ich habe mal aus gegebenem Anlass von einer Juristen prüfen lasen, wieweit das Postgeheimnis geht. Es heißt heutzutage auch Fernmeldgeheimnis und schließt Faxe und Emails mit ein!
Wie das gehen soll ist wohl nicht so klar, aber wenn oben ein Name steht, ist es unverzüglich und ohne zu lesen auszuhändigen.
In meinem Fall standen auf dem Fax immer das Kürzel des Chefs mit dem Zusatz gelesen drunter. Da war es eindeutig.
Soweit die kleine Rechtsbelehrung in Sachen Grundgesetz.
amh
14.05.2001, 14:01
Als Antwort auf: Re: LEGO® am Arbeitsplatz schlimm? von Navigation am 14. Mai 2001 13:07:12:
>>Vorsicht mit Arbeitgeber verklagen. Das kann böse enden.
>Ist doch nicht mein Arbeitgeber... Für mich ist das nur irgendein Wichtigtuer, der die Post meiner Kunden öffnet.
>Aber war eh nicht ernst gemeint, ich habe wirklich besseres zu tun, außerdem ist mir (hoffentlich) kein Schaden entstanden.
>Viele GRüße, René
Hallo René,
es war auch gar nicht Dein Paket, sondern das eines wohlbekannten Forums-Teilnehmers, der nur Deine Schachtel (samt Aufkleber *g*) wiederverwendet hat. Aber auch ihm ist kein Schaden entstanden. Und die Adresse war völlig korrekt angegeben.
Viele Grüße,
André