amh
21.02.2001, 17:48
Hallo,
soeben habe ich die Beschwerde eines mit der LEGO-Qualität unzufriedenen eBay-Käufers erhalten:
Ich muss leider noch mal über die Fenster mit Dir reden.Meiner
anfänglichen Freude ist die Ernüchterung gefolgt,dass der
Zustand der Scheiben den `Tageslichttest` nicht besteht.Einen matten
kreisförmigen Bereich in einer Ecke und eine teilweise
schlierige oder/und leicht verkratzte Oberfläche haben sie alle;mehr
oder weniger halt.
Der Vergleich mit meinen wenigen Original-Scheiben zeigt deutlich,dass
es sich bei Deinen nicht um Neuteile,sondern um
Fehlteile ausserhalb der LEGO-Qualitätsnorm handelt(Ausschuss,2te Wahl
etc).
Ich will jetzt keinen Krieg.Aber ich will auch den Zustand,der NEU
aussieht,wenn ich NEUWARE kaufe.
Wie würdet Ihr diesen Fall regeln?
Ware zurücknehmen? Evtl. sogar noch das Rückporto ersetzen?
Oder einen Teil des Auktionspreises zurückerstatten?
Es geht hier um über 80,- DM.
Und es war wirklich NEUWARE, auch wenn die LEGO-Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.
Gruß,
André
Thekla
21.02.2001, 22:47
Als Antwort auf: [B]Re: Beschwerde eines mit der LEGO-Qualität unzufriedenen Käufers[/link] von Navigation am 21. Februar 2001 22:40:38:
mit donnerndem Brief
Jenau!!:-))))
Thekla
Michael
21.02.2001, 23:47
Als Antwort auf: [B]Büsch'n schief gewickelt?[/link] von seeraeuberjenny am 21. Februar 2001 23:33:31:
Michael
21.02.2001, 23:54
Als Antwort auf: [B]Büsch'n schief gewickelt?[/link] von seeraeuberjenny am 21. Februar 2001 23:33:31:
Bei LEGO ist das - so bescheiden ich das auch finde - 'Stand der Technik'!
Mit anderen Worten: Die bescheidene Qualität ist die Regel, nicht die Ausnahme - und daher kein Mangel im Sinne des BGB.
miraberletzlichegalichmagkeinenörglerichmagnurbine
Michael
amh
22.02.2001, 06:44
Als Antwort auf: [B]Re: Beschwerde eines mit der LEGO-Qualität unzufriedenen Käufers[/link] von Navigation am 21. Februar 2001 22:40:38:
>Hallo André,
>da ich ja nur allzu gut weiß, wie LEGO-Teile u.U. aussehen, würde ich ebenfalls eine Erklärung per Mail abgeben und ihm auch unbedingt den Link zu diesem Thread hier mailen.
>Wenn der Käufer die Ware par tout nicht haben möchte (was auch sein gutes Recht ist, lt. Fernabsatzgesetz muß man Ware bis zu 2 Wochen nach Auslieferung zurücknehmen, ob mangelhaft oder nicht), würde ich die Scheiben allesamt mit donnerndem Brief an LEGO schicken.
>Viele Grüße, René
Hallo,
den Hinweis auf die LEGO-Qualität habe ich ihm schon gegeben. Ich bin auch bereit die Ware zurückzunehmen, aber ich bin nicht bereit, das RÜCKPORTO zu übernehmen.
Und den "donnernden Brief an LEGO" werde ich auf jeden Fall schicken, zusammen mit:
Danke für Eure Tipps!
André