amh
21.02.2001, 17:48

Beschwerde eines mit der LEGO-Qualität unzufriedenen Käufers


Hallo,

soeben habe ich die Beschwerde eines mit der LEGO-Qualität unzufriedenen eBay-Käufers erhalten:

Ich muss leider noch mal über die Fenster mit Dir reden.Meiner
anfänglichen Freude ist die Ernüchterung gefolgt,dass der
Zustand der Scheiben den `Tageslichttest` nicht besteht.Einen matten
kreisförmigen Bereich in einer Ecke und eine teilweise
schlierige oder/und leicht verkratzte Oberfläche haben sie alle;mehr
oder weniger halt.
Der Vergleich mit meinen wenigen Original-Scheiben zeigt deutlich,dass
es sich bei Deinen nicht um Neuteile,sondern um
Fehlteile ausserhalb der LEGO-Qualitätsnorm handelt(Ausschuss,2te Wahl
etc).
Ich will jetzt keinen Krieg.Aber ich will auch den Zustand,der NEU
aussieht,wenn ich NEUWARE kaufe.


Wie würdet Ihr diesen Fall regeln?
Ware zurücknehmen? Evtl. sogar noch das Rückporto ersetzen?
Oder einen Teil des Auktionspreises zurückerstatten?
Es geht hier um über 80,- DM.
Und es war wirklich NEUWARE, auch wenn die LEGO-Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.

Gruß,
André



Edit

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baggerlader 8862
21.02.2001, 19:51

Re: Beschwerde eines mit der LEGO-Qualität unzufriedenen Käufers


Als Antwort auf: [B]Re: Beschwerde eines mit der LEGO-Qualität unzufriedenen Käufers[/link] von Thekla am 21. Februar 2001 19:44:06:

>Ich hatte neulich den Fall, dass mir ein Käufer gar "selbstgemacht" unterstellte, wohl weil es unbespielt war. (Es ging um Holzspielzeug)
>Da ich aber ein absolut reines Gewissen hatte, konnte ich ihm das in einer-erst mal- freundlichen Mail auch überzeugend erklären.
>Allerdings hab ich ihm gleichzeitig Rücknahme angeboten, ich hatte einfach keine Lust auf Nervereien.
>Es endete in einer gegenseitigen positiven Bewertung und er hat das Zeug behalten.
>Wenn es also wirklich neu war, so würde ich es erst nochmal per Mail versuchen.
>Fille Jlück!
>Thekla

Oder,
manchmal wollen die einen direkt mit dem Rechtsanwalt drohen !
ciao,
Baggerlader 8862



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