Jan.K
17.11.2000, 18:55

nicht 100% richtig...


Als Antwort auf: Re: Rücknahme von Geboten auf ebay!?! von bernd am 17. November 2000 18:37:05:

>wenn man nicht verkaufen will, kann es einem ja leider egal sein ob es ewig in
>der Bewertung steht oder nicht
>man kann seine Gebote nach Gut dünken zurückziehen, solange man nicht auf ein
>gutes Profil angewiesen ist...

man hat ja auch die Möglichkeit, Gebote einzelner Verkäufer zurückzuweisen, wenn man bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat oder angesichts des Benutzerprofils erwartet.

Gebotsstreichungs-Info

eBay rührt sich übrigens nur dann, wenn sich mehrere Handelspartner mit Beschwerden melden, die Beurteilungen sehen die sich offenbar gar nicht an, sonst wäre dieser Kandidat (meine bisher schlechteste Erfahrung) schon längst gesperrt:

ein Negativbeispiel

Gruß,
Jan



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