Seeteddy
01.11.2007, 20:42
Hallo Thekla, Hallo Hans,
sicherheitshalber weisen meine Anwälte darauf hin, dass bei der Namenswahl "Lemonbaby" keinesfalls das Logo mit der "angebissenen Limette" verwendet werden darf, denn das ist eingetragenes Warenzeichen der lemon Inc.
Und da verstehen die keinen Spaß! Na ja, eigentlich doch. :blink:
fröhliche Grüße
Klaus