1000steine
13.07.2024, 05:45

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Als Verkäufer für die Kleinanzeigen freischalten lassen

Hintergrund:

Das Umsatzsteuergesetz sieht seit dem 1.1.2019 eine Aufzeichnungspflicht vor, nachdem wir als Webseiten-Betreiber bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen haben. Diese Daten fallen unter die 10-jährige Aufbewahrungsfrist (aus welcher in der Praxis 13 Jahre werden, da die Frist erst mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Jahresabschluss steuerlich festgesetzt wurde) und die Finanzbehörden sind befugt, diese Daten ohne weitere Legitimation (insb. ohne richterlichen Beschluss) bei uns abzufragen. Die Finanzbehörden behalten sich per Umsatzsteuergesetz außerdem vor, Meldesysteme einzurichten. Ab 1.9.2019 sind wir als Seitenbetreiber zusätzlich haftbar zu machen für hinterzogene Umsatzsteuer aus Transaktionen, welche über die Kleinanzeigen abgewickelt wurden und bei denen wir der Aufzeichnungspflicht wissentlich oder unwissentlich nicht nachgekommen sind oder nicht nachkommen konnten.

Das Stichwort für Google ist "§22f UStG" bzw. "§25e UStG".

Prinzipiell möchten wir uns nicht in diese sog. Gefährdungshaftung begeben und sammeln Daten nur sehr widerwillig. Da die Kleinanzeigen aber schon immer ein nützliches Unterforum waren und rege genutzt werden, bieten wir die Freischaltung als Verkäufer für die Kleinanzeigen ab sofort wieder an.

Nutzungsbedingungen für die Kleinanzeigen als Verkäufer
Stand: 28.12.2019

Unabhängig von den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der 1000steine.de-Seite, welche mit der Registrierung bereits akzeptiert wurden, gelten folgende Nutzungsbedingungen für freigeschaltete Kleinanzeigen-Verkäufer:

1) Die für die Freischaltung als Verkäufer uns gegenüber gemachten Angaben gehen nicht über das vom UStG geforderte Maß hinaus. Die Daten unterliegen grundsätzlich unseren Datenschutzbestimmungen, insbesondere gelten auch für diese Daten alle Rechte gemäß der DSGVO. Bitte beachtet aber, dass eine Löschung der Daten vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht erfolgen kann. Die Aufbewahrungsfrist steht in diesem Fall dem Löschanspruch entgegen und wiegt schwerer! Solltet ihr die Löschung eurer Daten beantragen, so werden wir die Freischaltung als Verkäufer rückgängig machen, die gemachten Daten aber offline weiterhin aufbewahren und ggf. an die Finanzbehörden übermitteln. "Offline" heißt in unserem Fall: In einem Aktenordner in einem verschlossenen Büroschrank.

2) Die Freischaltung als Verkäufer kann nur für private Zwecke erfolgen. Gewerbliche Anbieter oder Personen, welche nachhaltig Anzeigen aufgeben (Schein-Private, Sammlungsfinanzierer und ewig Sammlungsauflösende) können leider keine Kleinanzeigen bei 1000steine.de aufgeben. Ganz konkretes Beispiel: 2 Sets im Angebot kaufen, 1 behalten und 1 hier veräußern gilt nicht mehr als "privat" wenn man auf diese Weise nachhaltig sein Hobby (teil)finanziert. Eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht ist nicht von Belang! Wird die Grenze zur Nachhaltigkeit überschritten, wird die Freischaltung zurückgenommen. Es gibt für die Überschreitung keine feste Grenze, sondern wir werden das ggf. mit dem entsprechenden Verkäufer individuell abklären. Keine Angst, wir beißen nicht, das Finanzamt im Zweifel aber schon, erst Euch, dann uns.

3) Wenn die Anzeige nicht explizit beendet wird, dann gilt sie weiterhin als gültig, egal wie tief sie ins Archiv rutscht. Wenn eine Anzeige beendet wird, müssen wahrheitsgemäße Angaben zum ggf. erzielten Verkaufserlös und zum Bestimmungsland gemacht werden. Diese Angaben werden nicht veröffentlicht. Sie werden durch uns auch nicht auf Plausibilität geprüft - vom Finanzamt im Zweifel aber schon.

4) Es kann nur alle 5 Stunden eine erneute Kleinanzeige aufgegeben werden.

5) Zur Aufgabe einer Kleinanzeige ist eine PLUS-Mitgliedschaft kostenlose Registrierung erforderlich.

6) 1000steine.de kann die Freischaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder zurücknehmen.

Als Verkäufer für die Kleinanzeigen freischalten lassen

Es gibt derzeit zwei Möglichkeiten, sich als Verkäufer freischalten zu lassen:

1) Per Briefpost (Adresse siehe Impressum) mit einer Bescheinigung vom Finanzamt nach §22f UStG. Da nur private Anbieter freigeschaltet werden können, kommt diese Option nur in Betracht, wenn ihr als Privatperson umsatzsteuerlich erfasst seid. Als Accountnamen gebt ihr bitte Euren Benutzernamen in Verbidung mit Eurer Mitgliedsnummer an.

2) Per Briefpost (Adresse siehe Impressum) mit einer formlosen Bitte nach Freischaltung und mit folgende Angaben, welche wahrheitsgemäß gemacht werden müssen:
- Benutzername
- Mitgliedsnummer
- voller Vor- und Zuname
- vollständige ladungsfähige Anschrift (kein Postfach, keine Packstation, sondern Eure Meldeadresse!)
- Geburtsdatum
- eigenhändige Unterschrift (nicht digital) mit Ort und Datum

Achtung: Wenn eine Angabe fehlt oder fehlerhaft ist (bspw. Zahlendreher in der Mitgliedsnummer), ist der komplette Antrag nichtig und muss neu gestellt/geschickt werden, wir können nicht händisch nachkorrigieren!

Und hiermit nochmal als Hinweis: Eure Daten können von den Finanzbehörden innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit abgerufen und geprüft werden, auch dann noch, wenn ihr Euer Verkäuferkonto oder gar das komplette 1000steine-Konto deaktiviert habt!


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