Thomas52xxx
27.09.2018, 10:23

Als Antwort auf den Beitrag von AdmiralStein

Editiert von
Thomas52xxx
27.09.2018, 10:26

Re: bricklink Rechtliches

AdmiralStein hat geschrieben:

Wenn du nur ein paar Teile rumliegen hast und die verkaufen willst, kann man das durchaus als Privatverkauf laufen lassen. Es gibt dafür keine klar definierte Grenze, das ist immer Auslegungssache des jeweiligen Gerichts (klingt jetzt gefährlich, aber bei ebay hat es in den vergangenen Jahren immer mal wieder Abmahnungen gegen "Privatverkäufer" gegeben, die dann vor Gericht gelandet sind;

Wobei es bei anderswo häufig die Einschätzung gibt, dass derjenige, der einen Shop betreibt automatisch als gewerblich angesehen wird. Dementsprechend sehe ich schon ein gewisses Risiko, BL als Privatverkäufer zu versorgen. Entscheidend dafür ist wohl auch die Dauerhaftigkeit Deines Ansinnens. Wenn Du nach vier Wochen Deinen Shop wieder zu machst wird das eher als Privatverkauf durchgehen, als wenn Du ihn zwei Jahre betreibst bis all Deine Über-Beständer verkauft hast. Oder sogar noch neue Teile eingestellt hast. Oder sogar Neuware kaufst, um diese in Einzelteilen wieder zu verkaufen.

Unterscheiden musst Du zwischen Steuer (-> Finanzamt) und Deinen Pflichten gegenüber den Käufern. Es kann also durchaus sein, dass Finanzamt die Miesen Deiner Verkäufe als Liebhaberei steuerlich nicht durchgehen lässt, Du aber dennoch als "gewerblicher" für den Verlust einer nicht versicherten Sendung gerade stehen musst.

Wenn jemand ein Gericht überzeugen kann, dass Du gewerblich handelst, hast Du die entsprechenden Pflichten an der Backe. Egal wie Du das vorher bezeichnet hast. Also Rücknahmen von Verpackungen und Batterien, Haftung bei Verlust, Impressum, DGSVO und all das schöne Zeug.

Gibt bestimmt viele Foren, die dazu genaueres sagen können. Auch mal in ein "Powerseller"-Forum reinzuschauen, könnte weiterhelfen. Oder Du gehst zu einem Juristen, lässt Dich fundiert beraten und bezahlst am Ende mehr als das zu verkaufende Wert ist. Oder Du machst es ohne Beratung, wirst abgemahnt und bezahlst dann Gerichtskosten, Forderung und Anwalt.

Alles nur AFAIK. Meine eigenen Gedanken, keine Rechtsberatung. Sondern die ausdrückliche Empfehlung eine solche aufzusuchen.


Gruß
Thomas

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