Brickcedes hat geschrieben:
hallo!
ich habe einige Steine herumliegen,und dachte darsn sie über BL zu verkaufen
Nun habe ich etwas vorwissen,da mein vater jahrelang einen Shop hatte,glaube von 2012 bis 2016? egal. aufjedenfall weiß ich schonmal wie die Oberfläche aussieht,und man sachen reinstellt. Damals als Kind (bin jetzt 19) hat mich das dahinter natürlich nciht so interressiert-das Rechtliche. Ein bekannter meinte er zahle Monatliche 30-40 Euro für den Shop,ein anderer meinte er würde ein Viertel seines geldes an bricklink abdrückten wenn er etwas verkauft.
darum einige fragen:
Muss ich eine Moantliche gebühr bezahlen,wenn ich einen Shop erstelle?
Wieviel Geld bekommt Bricklink pro bestellung von mir? ziehen die das Automatisch ab oder muss ich deren Anteil extra an die überweisen?
muss ich ein Kleingewerbe anmelden? (werde nur einzelsteine und Anleitungen verkaufen,wert also zwischen 0.1 Cent und 15 Euro)
Gibt es sonst noch rechtliche Digne,die beachtet werden müssen? Auf der BL seite selbst habe ich nichts gefunden.
Muss ich Steuern zahlen auf meine Gewinnsumme?
bitte antwortet nur wenn ihr euch sicher seid,
mfg,
Kim
Ein paar kurze Antworten, ohne dass du die als Rechtsberatung missverstehen darfst:
Keine fixen Kosten für einen BL-Shop. 3% vom Verkaufswert gehen an BL. Du erhältst einmal monatlich eine Rechnung per E-Mail und hast dann einen Monat Zeit, die angelaufenen Gebühren in US-Dollar zu zahlen.
Wenn du nur ein paar Teile rumliegen hast und die verkaufen willst, kann man das durchaus als Privatverkauf laufen lassen. Es gibt dafür keine klar definierte Grenze, das ist immer Auslegungssache des jeweiligen Gerichts (klingt jetzt gefährlich, aber bei ebay hat es in den vergangenen Jahren immer mal wieder Abmahnungen gegen "Privatverkäufer" gegeben, die dann vor Gericht gelandet sind; die Entscheidungen waren nicht immer gleichlautend - so hat das eine Gericht sich am erzielten Umsatz orientiert, ein anderes wiederum an der Anzahl der erhaltenen Bewertungen...). Sobald du anfängst, regelmäßig weitere Ware anzukaufen und in den Shop einzustellen, gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für einen "Privatverkauf", da du unbestreitbar eine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht verfolgst. Dann solltest du ein Gewerbe anmelden. Das verursacht keine laufenden Kosten, nur die Anmeldung beim Ordnungsamt kostet einmalig 30-50€.
Kleingewerbe bedeutet im Gegensatz zum "normalen" Gewerbe weniger Papierkram und ist gerade am Anfang zu empfehlen, wenn du noch nie so etwas gemacht hast. Du erstellst am Jahresende eine einfache Rechnung ("EÜR"): Einnahmen - Ausgaben = Gewinn bzw. Verlust. Du sparst dir die regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung und weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Außer du willst am Anfang große Investitionen tätigen (Wareneinkauf, Arbeitsmittel, Lagereinrichtung etc.). Dann kann es Sinn machen, sofort mit einem normalen Gewerbe zu starten, da du die Vorsteuer aus diesen Einkäufen sonst nicht geltend machen kannst (d.h. als Kleinunternehmer bekommst du die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht zurückerstattet).
Über sonstige rechtliche Dinge, die du sonst noch beachten musst, wirst du bei BrickLink nichts finden, denn die scheren sich nicht darum ob du das ordentlich machst. Da musst du schon selbst ein wenig auf nationaler Basis recherchieren: Impressum, Widerrufsbelehrung, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung etc. Schau dir einfach mal die Store-Terms-Seiten der 20 größten deutschen Händler an. Entgegen landläufiger Meinung braucht man nicht zwangsweise "AGB"s.
Mit einer Gewerbeanmeldung erfolgt auch automatisch eine Anmeldung beim Finanzamt. Natürlich musst du dann Steuern auf deine Gewinne abführen. Gewinne (bzw. Verluste) aus der gewerblichen Tätigkeit werden deinem sonstigen Einkommen zugerechnet (bzw. davon abgezogen) und mit deinem normalen Einkommensteuersatz versteuert.
Grüße
Matthias