Brickcedes
26.09.2018, 20:09

Editiert von
Brickcedes
09.12.2022, 23:52

bricklink Rechtliches

hallo!

ich habe einige Steine herumliegen,und dachte darsn sie über BL zu verkaufen
Nun habe ich etwas vorwissen,da mein vater jahrelang einen Shop hatte,glaube von 2012 bis 2016? egal. aufjedenfall weiß ich schonmal wie die Oberfläche aussieht,und man sachen reinstellt. Damals als Kind (bin jetzt 19) hat mich das dahinter natürlich nciht so interressiert-das Rechtliche. Ein bekannter meinte er zahle Monatliche 30-40 Euro für den Shop,ein anderer meinte er würde ein Viertel seines geldes an bricklink abdrückten wenn er etwas verkauft.

darum einige fragen:
Muss ich eine Moantliche gebühr bezahlen,wenn ich einen Shop erstelle?
Wieviel Geld bekommt Bricklink pro bestellung von mir? ziehen die das Automatisch ab oder muss ich deren Anteil extra an die überweisen?
muss ich ein Kleingewerbe anmelden? (werde nur einzelsteine und Anleitungen verkaufen,wert also zwischen 0.1 Cent und 15 Euro)
Gibt es sonst noch rechtliche Digne,die beachtet werden müssen? Auf der BL seite selbst habe ich nichts gefunden.
Muss ich Steuern zahlen auf meine Gewinnsumme?

bitte antwortet nur wenn ihr euch sicher seid,

mfg,



Mylenium
27.09.2018, 08:48

Als Antwort auf den Beitrag von Brickcedes

Re: bricklink Rechtliches

Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, musst du keine Umsatzsteuer zahlen. Das ist ja der Gag. Gewerbe anmelden wäre zu empfehlen, wenn du regelmäßig verkaufen willst. Privatverkäufe gehen ja nur bis zu einer bestimmten Höhe. BL nimmt im Schnitt 3%:

https://www.bricklink.com/help.asp?helpID=38

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


AdmiralStein
27.09.2018, 09:31

Als Antwort auf den Beitrag von Brickcedes

Re: bricklink Rechtliches

Brickcedes hat geschrieben:

hallo!

ich habe einige Steine herumliegen,und dachte darsn sie über BL zu verkaufen
Nun habe ich etwas vorwissen,da mein vater jahrelang einen Shop hatte,glaube von 2012 bis 2016? egal. aufjedenfall weiß ich schonmal wie die Oberfläche aussieht,und man sachen reinstellt. Damals als Kind (bin jetzt 19) hat mich das dahinter natürlich nciht so interressiert-das Rechtliche. Ein bekannter meinte er zahle Monatliche 30-40 Euro für den Shop,ein anderer meinte er würde ein Viertel seines geldes an bricklink abdrückten wenn er etwas verkauft.

darum einige fragen:
Muss ich eine Moantliche gebühr bezahlen,wenn ich einen Shop erstelle?
Wieviel Geld bekommt Bricklink pro bestellung von mir? ziehen die das Automatisch ab oder muss ich deren Anteil extra an die überweisen?
muss ich ein Kleingewerbe anmelden? (werde nur einzelsteine und Anleitungen verkaufen,wert also zwischen 0.1 Cent und 15 Euro)
Gibt es sonst noch rechtliche Digne,die beachtet werden müssen? Auf der BL seite selbst habe ich nichts gefunden.
Muss ich Steuern zahlen auf meine Gewinnsumme?

bitte antwortet nur wenn ihr euch sicher seid,

mfg,
Kim


Ein paar kurze Antworten, ohne dass du die als Rechtsberatung missverstehen darfst:

Keine fixen Kosten für einen BL-Shop. 3% vom Verkaufswert gehen an BL. Du erhältst einmal monatlich eine Rechnung per E-Mail und hast dann einen Monat Zeit, die angelaufenen Gebühren in US-Dollar zu zahlen.

Wenn du nur ein paar Teile rumliegen hast und die verkaufen willst, kann man das durchaus als Privatverkauf laufen lassen. Es gibt dafür keine klar definierte Grenze, das ist immer Auslegungssache des jeweiligen Gerichts (klingt jetzt gefährlich, aber bei ebay hat es in den vergangenen Jahren immer mal wieder Abmahnungen gegen "Privatverkäufer" gegeben, die dann vor Gericht gelandet sind; die Entscheidungen waren nicht immer gleichlautend - so hat das eine Gericht sich am erzielten Umsatz orientiert, ein anderes wiederum an der Anzahl der erhaltenen Bewertungen...). Sobald du anfängst, regelmäßig weitere Ware anzukaufen und in den Shop einzustellen, gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für einen "Privatverkauf", da du unbestreitbar eine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht verfolgst. Dann solltest du ein Gewerbe anmelden. Das verursacht keine laufenden Kosten, nur die Anmeldung beim Ordnungsamt kostet einmalig 30-50€.

Kleingewerbe bedeutet im Gegensatz zum "normalen" Gewerbe weniger Papierkram und ist gerade am Anfang zu empfehlen, wenn du noch nie so etwas gemacht hast. Du erstellst am Jahresende eine einfache Rechnung ("EÜR"): Einnahmen - Ausgaben = Gewinn bzw. Verlust. Du sparst dir die regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung und weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Außer du willst am Anfang große Investitionen tätigen (Wareneinkauf, Arbeitsmittel, Lagereinrichtung etc.). Dann kann es Sinn machen, sofort mit einem normalen Gewerbe zu starten, da du die Vorsteuer aus diesen Einkäufen sonst nicht geltend machen kannst (d.h. als Kleinunternehmer bekommst du die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht zurückerstattet).

Über sonstige rechtliche Dinge, die du sonst noch beachten musst, wirst du bei BrickLink nichts finden, denn die scheren sich nicht darum ob du das ordentlich machst. Da musst du schon selbst ein wenig auf nationaler Basis recherchieren: Impressum, Widerrufsbelehrung, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung etc. Schau dir einfach mal die Store-Terms-Seiten der 20 größten deutschen Händler an. Entgegen landläufiger Meinung braucht man nicht zwangsweise "AGB"s.

Mit einer Gewerbeanmeldung erfolgt auch automatisch eine Anmeldung beim Finanzamt. Natürlich musst du dann Steuern auf deine Gewinne abführen. Gewinne (bzw. Verluste) aus der gewerblichen Tätigkeit werden deinem sonstigen Einkommen zugerechnet (bzw. davon abgezogen) und mit deinem normalen Einkommensteuersatz versteuert.

Grüße

Matthias



Thomas52xxx
27.09.2018, 10:23

Als Antwort auf den Beitrag von AdmiralStein

Editiert von
Thomas52xxx
27.09.2018, 10:26

Re: bricklink Rechtliches

AdmiralStein hat geschrieben:

Wenn du nur ein paar Teile rumliegen hast und die verkaufen willst, kann man das durchaus als Privatverkauf laufen lassen. Es gibt dafür keine klar definierte Grenze, das ist immer Auslegungssache des jeweiligen Gerichts (klingt jetzt gefährlich, aber bei ebay hat es in den vergangenen Jahren immer mal wieder Abmahnungen gegen "Privatverkäufer" gegeben, die dann vor Gericht gelandet sind;

Wobei es bei anderswo häufig die Einschätzung gibt, dass derjenige, der einen Shop betreibt automatisch als gewerblich angesehen wird. Dementsprechend sehe ich schon ein gewisses Risiko, BL als Privatverkäufer zu versorgen. Entscheidend dafür ist wohl auch die Dauerhaftigkeit Deines Ansinnens. Wenn Du nach vier Wochen Deinen Shop wieder zu machst wird das eher als Privatverkauf durchgehen, als wenn Du ihn zwei Jahre betreibst bis all Deine Über-Beständer verkauft hast. Oder sogar noch neue Teile eingestellt hast. Oder sogar Neuware kaufst, um diese in Einzelteilen wieder zu verkaufen.

Unterscheiden musst Du zwischen Steuer (-> Finanzamt) und Deinen Pflichten gegenüber den Käufern. Es kann also durchaus sein, dass Finanzamt die Miesen Deiner Verkäufe als Liebhaberei steuerlich nicht durchgehen lässt, Du aber dennoch als "gewerblicher" für den Verlust einer nicht versicherten Sendung gerade stehen musst.

Wenn jemand ein Gericht überzeugen kann, dass Du gewerblich handelst, hast Du die entsprechenden Pflichten an der Backe. Egal wie Du das vorher bezeichnet hast. Also Rücknahmen von Verpackungen und Batterien, Haftung bei Verlust, Impressum, DGSVO und all das schöne Zeug.

Gibt bestimmt viele Foren, die dazu genaueres sagen können. Auch mal in ein "Powerseller"-Forum reinzuschauen, könnte weiterhelfen. Oder Du gehst zu einem Juristen, lässt Dich fundiert beraten und bezahlst am Ende mehr als das zu verkaufende Wert ist. Oder Du machst es ohne Beratung, wirst abgemahnt und bezahlst dann Gerichtskosten, Forderung und Anwalt.

Alles nur AFAIK. Meine eigenen Gedanken, keine Rechtsberatung. Sondern die ausdrückliche Empfehlung eine solche aufzusuchen.


Gruß
Thomas

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