Mylenium
12.01.2018, 10:27

Als Antwort auf den Beitrag von TomAko_HB

Editiert von
Mylenium
12.01.2018, 10:30

Re: Rechtliche Einschränkungen bei Nachbauten

TomAko_HB hat geschrieben:

Darf ich das, wenn ich beispielsweise das Produkt nicht LEGO nenne, sondern XYZ, hergestellt aus Legosteinen?


Dir darf ganz grundsätzlich keiner verbieten, LEGO auch LEGO zu nennen. Mann nennt ja auch einen Mercedes einen Mercedes und einen BMW einen BMW. Du darfst dir nur nicht die Marke zu eigen machen oder sie böswillig verhunzen. Solange eindeutig erkennbar ist, dass dein Angebot nicht von LEGO selbst kommt ist das eigentlich kein Thema. Es gelten ja immer noch die Kunst- und Gewerbefreiheit usw. und wenn dir danach ist, LEGO-Steine in Barbie-Rosa zu lackieren und weiterzuverkaufen, dann ist das eben so. Du müsstest in dem Fall halt nur kenntlich machen, dass es sich um keine original LEGO-Steine handelt, sondern "bearbeitete" oder wie auch immer man das dann formulieren würde. Alles andere kann man jetzt ewig theoretisch diskutieren, aber das bringt nix. Wenn's irgendweas zu bemeckern gibt, würde sich dan nschon jemand melden.

Mylenium


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