Moin Moin ins Forum,
ich habe mal eine allgemeine Frage, deren Antwort ich auch parallel versuche zu ergoogeln.
Kennt sich zufällig jemand von euch damit aus, wie es rechtlich ausschaut, wenn ich gewerbsmäßig gegen Bezahlung im Auftrag von Kunden individuelle kundenspezifische Sachen aus LEGO nachbaue?
Darf ich das, wenn ich beispielsweise das Produkt nicht LEGO nenne, sondern XYZ, hergestellt aus Legosteinen?
Ich habe da so eine Idee und bin schonmal im voraus dankbar für jede Antwort, jede Info und/oder jeden Link zum Thema.
Danke.
Tom
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Hallo Tom,
LEGO hat einen Standard-Disclaimer dafür, dass man
Modelle aus LEGO-Steinen öffentlich macht:
LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)
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Moin Tom,
schau mal hier direkt bei LEGO. Dort steht eigentlich alles drin was du wissen musst.
LG
Steffen
Mylenium
12.01.2018, 10:27
Als Antwort auf den Beitrag von TomAko_HB
Editiert von
Mylenium
12.01.2018, 10:30
TomAko_HB hat geschrieben:
Hi,
vor allem solltest du nicht schreibenschreiben: "Hergestellt aus Legosteinen", sondern "Hergestellt aus LEGO® Steinen"!
MTM
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Hallo!
MTM hat geschrieben:
Cran , Andi , Carrera124 , JuL gefällt das (4 Mitglieder)
ranghaal
12.01.2018, 13:08
Als Antwort auf den Beitrag von MTM
Editiert von
ranghaal
12.01.2018, 13:10
MTM hat geschrieben:
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MTM hat geschrieben:
Hallo nochmal an ALLE,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten, die mir wirklich sehr weiter geholfen haben.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Tom
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