cimddwc
23.02.2014, 11:30

Als Antwort auf den Beitrag von Dirk1313

Re: Was ist das für ein Teil?

.Es scheint aber rechtlich unbedenklich solange sich kein Copyright Hinweis auf dem Foto befindet. So die neueste deutsche Rechtsprechung.

Unsinn. Nur weil ein gieriger Fotograf Richter findet, die in seinem internetverdrehenden Sinne entscheiden, heißt das noch lange nicht, dass der Umkehrschluss, Bilder ohne eingebetteten Vermerk wären urheberrechtsfrei, zutrifft.

Grüße,
Andreas



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