Stcc_de
07.10.2010, 03:17

Ärger bei Ebay

Hallo Freunde und Gleichgesinnte,

brauche mal dringend Euren Rat. Ich habe bei ebay etwas versteigert mit Startgebot 350,- EUR u. Sofortkauf 499,- EUR. Das Teil war kaum drin, da wurde es auch schon per Sofortkauf ersteigert.

Ich habe es als rarität beschrieben und genannt es habe Spielspuren und in den drei Bildern konnte man hineinzoomen und sie vergrößern um jede Ecke einzusehen.
Trotzdem verlangt der Käufer nun einen nachträglichen Preisnachlass von 100 EUR, weil er meint, ich hätte ihn über die Fehler informieren müssen. Ich habe daran einfach nicht gedacht, als ich den Artikel eingestellt habe.
Er droht mit Rücknahme, negativer Bewertung und seinem Anwalt.
Was haltet Ihr davon?

Nebenbei: Es hndelt sich nicht um Lego sondern um eine ebenso bekannte Spielzeugmarke = Carrera
Um Genau zu sein eine Carrera 124 La Bostella

Das waren Fahrzeuge, de nicht im normalen Handel zu erwerben waren, sondern in den 60ger Jahren in den Carrera-Clubs gemietet werden konnten um damit einige Runden zu drehen. Sie sind extrem selten und nie völlig unversehrt.

Gruß
Bernd Haufe:|


Falk
07.10.2010, 05:50

Re: Ärger bei Ebay

Hallo,

» Ich habe es als rarität beschrieben und genannt es habe Spielspuren und in
» den drei Bildern konnte man hineinzoomen und sie vergrößern um jede Ecke
» einzusehen.

Damit hat sich das Thema schon gegessen.

Hatte letztens einen Ähnlichen Fall, bei dem ein dreister Reseller aus Stollberg in Sachsen den Preis für gebrauchte Kiloware um 50% drücken wollte. Hab' jetzt zwar eine Negative aber dafür freue ich mich, dass der Typ bei mir keinen Erfolg verbuchen konnte. Wer weiß, wie viele Leute der schon auf ähnliche Art und Weise abgezockt hatte.

Solltest nur duch Screenshots nachweisen können, daß Du auf die Gebrauchspuren hingewiesen hattest und man sollte auch die Bilder erkennen können.

Gruß,
Falk


McBricker
07.10.2010, 07:35

Re: Ärger bei Ebay

Hallo,

» Ich habe daran einfach nicht gedacht, als ich den Artikel eingestellt
» habe.

Was denn nun? War der Fehler deutlich zu erkennen?
Wenn Verkäufer nicht auf Fehler hinweisen und dann womöglich im Nachhinein noch schreiben: "Sie hätten ja fragen können!", geht mir der Hut hoch. Fehler gehören in der Beschreibung des Objekts ganz einfach genannt und (!) deutlich gemacht in den Bildern.

Ob die Bilder, die dabei waren tatsächlich so gut waren und ob man die Fehler auch ohne textlichen Hinweis darauf hätte finden müssen, kann ich nicht beurteilen, kann aber den Ärger des Käufers sehr gut nachvollziehen.
Verkäufer, die Fehler nicht beschreiben und das in Ordnung finden, haben mich nämlich von ebay vertrieben.

Viele Grüße
Barbara


skubs_de
07.10.2010, 07:53

Re: Ärger bei Ebay

Hi Bernd,

ganz einfach, diese Ebaygeier versuchen es immer wieder.
Der 4 Jahre alte Schulranzen (+ Sportbeutel, Mäppchen) meines Sohnes brachte 3,50 Euro und dann kam die Mail .... verschmutzt. Hatte Bilder drin von aussen und innen. Dann die Frage wie wir uns eineigen können.
Die Antwort war in diesem Fall eindeutig .... beim nächsten Mail kam die Info er hat Löcher ... der Rest war klar negativ usw.
Da konnte ich nur den Kopf schütteln .... muss ´ne arme Sau sein, die sich (k)einen Schulranzen für 15 - 20 Euro leisten kann (Gibt´s immer im Rausschmiss irgendwo in den Discountern.

In Deinem Fall ..... Spielspruen sind das eine & Fehler das andere.
Wenn Du ihm also Fehler verschwiegen hast, solltest Du entweder den Kauf rückgängig machen (Biete ihm das an), dann schreibst Du es beim nächsten Mal dazu oder einen Nachlass von 50 Euro.

Dann ist er am Zug.

Ausser Du willst Deine Ruhe haben und bist mit seinem Vorschlag - 100 einverstanden.

Grüsse

anderer Bernd

PS:

E... ist sch......:blink:


cheesy
07.10.2010, 08:11

Re: Ärger bei Ebay

Ich hatte eine ähnliche Geschichte als ich ein gebrauchtes Handy verkauft habe. In der Beschreibung stand klar drin, dass es etwa ein Jahr alt war und es waren auch Fotos dabei, die den Zustand ganz klar zeigten. Als der Käufer dann das Handy hatte, hat er sich beschwert, dass es nicht aussah, als ob es fabrikneu wäre. Wie auch, war ja ein ein Jahr altes Handy, das nunmal benutzt wurde. Es waren keine Kratzer drin, das Display war wie neu. Er behauptete auf einmal, das Handy musste einen Fallschaden gehabt haben (was definitiv nicht stimmte).Er wollte einfach nur den Preis drücken.
Ich habe ihm darau mehrfach angeboten, es zurück zu nehmen. Das wollte er nicht. Statt dessen hat er die paypal-Zahlung eingefroren. Paypal hat daraufhin ebenfalls vorgeschlagen, den Kauf rückgängig zu machen und mir das Handy auf seine Kosten zurückzuschicken. Da ist es fast ausgeflippt. Wie ich es wagen könnte, auch noch die Rücksendekosten von ihm zu verlangen. Dass dieser Vorschlag von paypal kam, hat er nicht begriffen.
Ich habe ihm dann als Zeichen des Entgegenkommens (und damit ich meine Ruhe habe) eine Speicherkarte angeboten, die ich noch hatte. Das fand er in Ordnung. Ich habe die Karte also formatiert und ihm zugeschickt. Angeblich kam sie bei ihm defekt an. Ist wohl gebrochen. Und das, obwohl sie in der Schutzhülle war. Da hätte man mit einem Auto drüberfahren können und es wäre nichts passiert. Als er mir dann mit einem Anwalt drohte, habe ih ihn nicht mehr ernst nehmen können. Ich habe ihn darum gebeten, er solle zu seinem Anwalt gehen und er könne mir direkt die Kontaktdaten seines Anwaltes zukommen lassen, damit ich ihm evtl. benötigte Unterlagen zuschicken könnte. Das wollte er nicht, aber seitdem habe ich auch nichts mehr von ihm gehört.

Das war übrigens mein letzter Verkauf bei ebay. Die Beschwerdeabwicklung von paypal ist lächerlich und ebay selbst unternimmt nichts.
Ich bin hier an einen Schaumschläger geraten, der im Nachhinein den Kaufpreis drücken wollte und dazu den Hals nicht voll gekriegt hat. Als er gemerkt hat, dass seine Drohung mit Anwalt bei mir nicht fruchtet (wofür habe ich schliesslich eine bisher ungenutze Rechtsschutz-Versicherung?), hat er den Schwanz eingeklemmt und Ruhe gegeben.

Gruß, Peter


Hacky
07.10.2010, 09:20

...warum stellst Du einen 500 Euro Artikel mit so bei Ebay ein ?

» Hallo Freunde und Gleichgesinnte,
»
» brauche mal dringend Euren Rat. Ich habe bei ebay etwas versteigert mit
» Startgebot 350,- EUR u. Sofortkauf 499,- EUR. Das Teil war kaum drin, da
» wurde es auch schon per Sofortkauf ersteigert.
»
» Ich habe es als rarität beschrieben und genannt es habe Spielspuren und in
» den drei Bildern konnte man hineinzoomen und sie vergrößern um jede Ecke
» einzusehen.
» Trotzdem verlangt der Käufer nun einen nachträglichen Preisnachlass von
» 100 EUR, weil er meint, ich hätte ihn über die Fehler informieren müssen.
» Ich habe daran einfach nicht gedacht, als ich den Artikel eingestellt
» habe.
» Er droht mit Rücknahme, negativer Bewertung und seinem Anwalt.
» Was haltet Ihr davon?
»
» Nebenbei: Es hndelt sich nicht um Lego sondern um eine ebenso bekannte
» Spielzeugmarke = Carrera
» Um Genau zu sein eine Carrera 124 La Bostella
»
» Das waren Fahrzeuge, de nicht im normalen Handel zu erwerben waren,
» sondern in den 60ger Jahren in den Carrera-Clubs gemietet werden konnten
» um damit einige Runden zu drehen. Sie sind extrem selten und nie völlig
» unversehrt.
»
» Gruß
» Bernd Haufe:|



Es ging doch sicher um diese Auktion:

http://cgi.ebay.de/Carrer...rs&hash=item3a5f0b5a15

Dein Beschreibungstext Zitat: "Es ist zwar etwas bespielt - aber wenn man den Seltenheitsgrad betrachtet, ist es jeden Euro wert den Ihr bietet."

...sagt eigentlich gar nichts über den genauen Zustand aus.

Leider sind Deine Bilder auch sehr schlecht !
Bei einen 500 Euro Artikel würde ich keine unscharfen und schlecht beleuchteten Bilder einstellen.

Der Zustand der (seltenen) Lexan Karosse kann man auf den Bildern nur erraten !

War das wenigstens ein original Bostella aus den 60ern oder eine diese Neuauflagen ?

Ich persönlich, als Carrera Sammler, hätte da gar nicht geboten, da viel zu viele offene Fragen.


freakwave
07.10.2010, 10:50

Re: ...warum stellst Du einen 500 Euro Artikel mit so bei Ebay ein ?

» Leider sind Deine Bilder auch sehr schlecht !
» Bei einen 500 Euro Artikel würde ich keine unscharfen und schlecht
» beleuchteten Bilder einstellen.
»
» Der Zustand der (seltenen) Lexan Karosse kann man auf den Bildern nur
» erraten !

Auf dem mittleren Bild kann man doch sogar in der Vorschau eine Macke erkennen. Das erste Bild ist wirklich nicht gut, bleibt aber dem Käufer überlassen, bieten oder nicht, er kann ja auch ein neues Bild anfragen...


fW


katerjur
07.10.2010, 11:27

Re: Ärger bei Ebay

» Hallo Freunde und Gleichgesinnte,
»
» brauche mal dringend Euren Rat. Ich habe bei ebay etwas versteigert mit
» Startgebot 350,- EUR u. Sofortkauf 499,- EUR. Das Teil war kaum drin, da
» wurde es auch schon per Sofortkauf ersteigert.
»
» Ich habe es als rarität beschrieben und genannt es habe Spielspuren und in
» den drei Bildern konnte man hineinzoomen und sie vergrößern um jede Ecke
» einzusehen.
» Trotzdem verlangt der Käufer nun einen nachträglichen Preisnachlass von
» 100 EUR, weil er meint, ich hätte ihn über die Fehler informieren müssen.
» Ich habe daran einfach nicht gedacht, als ich den Artikel eingestellt
» habe.
» Er droht mit Rücknahme, negativer Bewertung und seinem Anwalt.
» Was haltet Ihr davon?
»
» Nebenbei: Es hndelt sich nicht um Lego sondern um eine ebenso bekannte
» Spielzeugmarke = Carrera
» Um Genau zu sein eine Carrera 124 La Bostella
»
» Das waren Fahrzeuge, de nicht im normalen Handel zu erwerben waren,
» sondern in den 60ger Jahren in den Carrera-Clubs gemietet werden konnten
» um damit einige Runden zu drehen. Sie sind extrem selten und nie völlig
» unversehrt.
»
» Gruß
» Bernd Haufe:|





Hallo Bernd,

ich, als Jurist, möchte Dir hier einige Tipps auf den Weg geben, ohne dass Du diese Anmerkungen meinerseits als verbindliche Rechtsberatung wahrnimmst. Diese hier vorgenommenen Tipps möchte ich hier auch ohne jegliche Gewähr verstanden wissen.

Ich habe mir Deinen Originaltext und die Bilder der Auktion bei ebay angeschaut. Leider hast Du als privater Verkäufer den Gewährleistungsausschluss gemäß § 444 BGB unter Deiner Artikelbeschreibung vergessen. Eine korrekte Formulierung hätte z.B. wie folgt lauten können: „Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.

Als Rechtsfolge räumst Du nun als Verkäufer dem Käufer für die nächsten zwei Jahre Gewährleistungsansprüche (Mängelhaftung) gemäß §§ 434, 438 BGB ein. Dieser Umstand der möglichen Mängelhaftung versucht nun dieser Käufer meiner Meinung nach stümperhaft mit gerade mal 10 positiven Bewertungen auszunutzen!

Falls Dein verkaufter Artikel wirklich einen so genannten Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist, so müsste der Käufer den Sachmangel zunächst einmal beweisen. Gut für dich ist, dass Du Dein Artikel fotografiert hast. Denn so kannst Du die Beschaffenheit des Artikels genau darlegen. Es sei denn, Du hast wirklich einen Sachmangel verschwiegen (Arglistigkeit), was ich jetzt mal nicht annehme.

Die Beschaffenheit des „Carrera“ - Wagens hast Du ja als bespielt bzw. gebraucht aus den 60ger kurz beschrieben. Aufgrund des Alters und des bespielten Zustandes kann man durchaus von leichten Beschaffenheitsdefiziten im Sinne der „Natur der Sache“ ausgehen.

Bevor der Käufer den Nachweis des Sachmangels wirklich erbringt, kannst Du immer noch mit dem Argument kommen, dass hier ein Versendungskauf gemäß § 447 BGB vorliegt. Denn als privater Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald Du das Paket mit dem Artikel an den Transporteur (hier DHL) übergibst. Wer sagt denn, dass der Sachmangel nicht eventuell durch die Transportfirma verursacht wurde.

Der Käufer muss Dir - sollte er wirklich den Nachweis des Sachmangels erbracht haben - zunächst eine angemessene Frist (ca. 7 - 10 Tage) zur Nacherfüllung einräumen. Das heißt, dass Du ihm gemäß § 439 BGB einen Ersatzartikel lieferst oder eine Reparatur vornimmst.

Das er jetzt mit Rücktritt und Schadensersatz droht, ist nun mal im Sinne unseres Schuldrechtes ein Schritt zu schnell. Solange er die Reihenfolge nicht einhält und den Nachweis des Sachmangels nicht erbringt, kannst Du das Ganze gelassen hinnehmen. Teile dem Käufer mit, er solle den Fehler (Sachmangel) erst einmal nachweisen.

Das Drohen mit dem Rechtsanwalt könnte man schon als Nötigung nach § 240 StGB bewerten.

Einzig alleine, dass Du jetzt zunächst eine negative Bewertung bei ebay hinnehmen müsstest.
Diese negative Bewertung könntest Du durchaus bei ebay mit den oben genannten Argumenten anfechten.

Ich hoffe, ich konnte Dir jetzt ein wenig weiterhelfen.

Gruß
katerjur


Thekla
07.10.2010, 11:32

Re: ...warum stellst Du einen 500 Euro Artikel mit so bei Ebay ein ?

Hi,

» Das erste Bild ist wirklich nicht gut, bleibt aber dem Käufer
» überlassen, bieten oder nicht, er kann ja auch ein neues Bild anfragen...

Sorry, aber NEIN! Der Verkäufer stellt anständige Bilder ein, ER will was loswerden. Da kann man sich, besonders bei der Summe, schon mal ein wenig Mühe geben. Der Käufer muss nicht um ein besseres Bild betteln!

Ich verkaufe doch auch keine dreckigen Klamotten und erzähle dem Käufer, er solle den Kram gefälligst selber waschen!

Eindeutige, gute, aussagekräftige Bilder, ein eindeutiger Text, selbst auf die Gefahr hin, weniger Geld zu bekommen. Immer so, wie man auch selber behandelt werden möchte.

Gruß
Thekla


McBricker
07.10.2010, 11:42

Alle Käufer lügen

Hallo,

» Ich habe ihm darau mehrfach angeboten, es zurück zu nehmen. Das wollte er
» nicht. Statt dessen hat er die paypal-Zahlung eingefroren. Paypal hat
» daraufhin ebenfalls vorgeschlagen, den Kauf rückgängig zu machen und mir
» das Handy auf seine Kosten zurückzuschicken.

Ich kaufte vor ein paar Monaten eine Kamera für nicht wenig Geld. Sie sollte tatsächlich "garantiert funktionieren". Das war nicht so, sie funktionierte nicht. Definitiv. Der Verkäufer bestand darauf, daß die Kamera jedoch funktioniert habe, als er sie abschickte.
Und nun? Ja, Paypal schlägt dann vor, die Kamera auf meine Kosten zurückzuschicken, das habe ich dann auch wegen des hohen Preises gemacht. Aber 18 Euro für das Vergnügen, sich mit einer kaputten Kamera auseinanderzusetzen, die garantiert funktionieren sollte?

Käufer lügen grundsätzlich. Eine Regel, die man sich als Verkäufer merken sollte.

Bah!

Viele Grüße
Barbara


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