Stcc_de
07.10.2010, 03:17

Ärger bei Ebay

Hallo Freunde und Gleichgesinnte,

brauche mal dringend Euren Rat. Ich habe bei ebay etwas versteigert mit Startgebot 350,- EUR u. Sofortkauf 499,- EUR. Das Teil war kaum drin, da wurde es auch schon per Sofortkauf ersteigert.

Ich habe es als rarität beschrieben und genannt es habe Spielspuren und in den drei Bildern konnte man hineinzoomen und sie vergrößern um jede Ecke einzusehen.
Trotzdem verlangt der Käufer nun einen nachträglichen Preisnachlass von 100 EUR, weil er meint, ich hätte ihn über die Fehler informieren müssen. Ich habe daran einfach nicht gedacht, als ich den Artikel eingestellt habe.
Er droht mit Rücknahme, negativer Bewertung und seinem Anwalt.
Was haltet Ihr davon?

Nebenbei: Es hndelt sich nicht um Lego sondern um eine ebenso bekannte Spielzeugmarke = Carrera
Um Genau zu sein eine Carrera 124 La Bostella

Das waren Fahrzeuge, de nicht im normalen Handel zu erwerben waren, sondern in den 60ger Jahren in den Carrera-Clubs gemietet werden konnten um damit einige Runden zu drehen. Sie sind extrem selten und nie völlig unversehrt.

Gruß
Bernd Haufe:|


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McBricker
07.10.2010, 11:42

Alle Käufer lügen

Hallo,

» Ich habe ihm darau mehrfach angeboten, es zurück zu nehmen. Das wollte er
» nicht. Statt dessen hat er die paypal-Zahlung eingefroren. Paypal hat
» daraufhin ebenfalls vorgeschlagen, den Kauf rückgängig zu machen und mir
» das Handy auf seine Kosten zurückzuschicken.

Ich kaufte vor ein paar Monaten eine Kamera für nicht wenig Geld. Sie sollte tatsächlich "garantiert funktionieren". Das war nicht so, sie funktionierte nicht. Definitiv. Der Verkäufer bestand darauf, daß die Kamera jedoch funktioniert habe, als er sie abschickte.
Und nun? Ja, Paypal schlägt dann vor, die Kamera auf meine Kosten zurückzuschicken, das habe ich dann auch wegen des hohen Preises gemacht. Aber 18 Euro für das Vergnügen, sich mit einer kaputten Kamera auseinanderzusetzen, die garantiert funktionieren sollte?

Käufer lügen grundsätzlich. Eine Regel, die man sich als Verkäufer merken sollte.

Bah!

Viele Grüße
Barbara


Eule
07.10.2010, 12:17

Re: Ärger bei Ebay

Hallo Bernd,

Du hattest nach Rat gefragt, also sage ich Dir offen meine Meinung dazu.
Wie Du schon selbst gesagt hast, hast Du über Fehler zu informieren vergessen. Also ist die Beschreibung nicht vollständig. Dazu kommen noch Fotos, die ich als schlecht bezeichnen würde - auch wenn man darauf Fehler und Mängel erkennen könnte. Wenn ich nun böses von Dir vermuten würde, würde ich das als „Absicht“ bezeichnen. (Wenn man sich als Käufer veräppelt fühlt, ist man sicher, daß es Absicht war)
Selbstverständlich gibt es Deinerseits das Argument, der Käufer hätte ja vorher fragen können – auch das ist richtig. Allerdings will bei Ih Bäh ja jeder ein Schnäppchen machen, und wenn Du sagst, dass es sehr schnell per Sofortkauf weg war, dann wäre es für den Preis von 499 Euro in beschriebenen Zustand sicherlich ein Schnäppchen gewesen. Da muß man zuschlagen, sonst ist es weg. Vielleicht ist es ja immer noch ein Schnäppchen, und der Käufer hat nur eine Möglichkeit gesucht, den Preis zu mindern?!?
Ich würde das ganze als „unsauberes Geschäft“ bezeichnen (so, wie ich etwa 1/3 aller Ebay-Geschäfte als „unsauber“ bezeichne. Nur wenige der „vollständigen“ gebrauchten Lego Sets sind wirklich vollständig, das kann als Beispiel wohl jeder bestätigen).
Ein sauberes Geschäft bekommst Du folgendermaßen hin:
Du bietest dem Käufer die Rücknahme des Artikels an. Entweder er geht darauf ein, denn er hat ja keinen „Schaden“, oder er lässt es. War es trotz der Mängel noch ein Schnäppchen, oder ein „OK Preis“, dann wird der Käufer nicht darauf eingehen, weil er es behalten oder weiter verkaufen will. Wenn er darauf eingeht, hast Du ihn auf jeden Fall nicht betrogen. Und Du kannst – mit einer vollständigen und korrekten Beschreibung – das Teil erneut zu den gleichen Preisen einstellen.
Dann kannst Du die Verkaufsprovision von Ebay zurück bekommen.
Die Versandkosten für Hin- und Rücksendung könnt Ihr noch untereinander ausmachen – ich plädiere immer für geteilte Kosten.

Das wäre mein Vorschlag

Gruß
Stefan


schaeng
07.10.2010, 12:32

Re: Alle Käufer lügen

Hallo Barbara,

» Ich kaufte vor ein paar Monaten eine Kamera für nicht wenig Geld. Sie
» sollte tatsächlich "garantiert funktionieren". Das war nicht so, sie
» funktionierte nicht. Definitiv. Der Verkäufer bestand darauf, daß die
» Kamera jedoch funktioniert habe, als er sie abschickte.
» Und nun? Ja, Paypal schlägt dann vor, die Kamera auf meine Kosten
» zurückzuschicken, das habe ich dann auch wegen des hohen Preises gemacht.
» Aber 18 Euro für das Vergnügen, sich mit einer kaputten Kamera
» auseinanderzusetzen, die garantiert funktionieren sollte?

bei derart hohen Rücksendekosten vermute ich, daß der Verkäufer im (nichteuropäischen?) Ausland war, oder?
Nach deutschem Recht hat ein gewerblicher Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen, wenn der Preis der Ware 40 € oder mehr ist.
Sollte die Ware fehlerhaft/defekt sein oder nicht der Beschreibung entsprechen, muß er die Rücksendekosten auf jeden Fall übernehmen, egal wie teuer die Ware war.
Deshalb bin ich bei ausländischen Händlern vorsichtig, bei denen gilt deutsches Recht nicht und ich weiß auch nicht, wie es bei Dir in den Niederlanden aussieht.


Gruß
Hans


voyagetom
07.10.2010, 13:16

Re: ...warum stellst Du einen 500 Euro Artikel mit so bei Ebay ein ?

Hallo

Also der Artikel dieser Auktion ist als gebraucht definiert und der Zusatztext (wohl von ebay zur Verfügung gestellt) sagt ja schon so einiges aus:

Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in einem neuen Fenster oder auf einer neuen Registerkarte/einem neuen Tab geöffnet... Mehr zum Thema Zustand

Klar ist das kein detaillierter Artikelbeschrieb und wirklich auf das Verkaufsobjekt bezogen, trotzdem kann der Käufer dann nicht "fabrikneu" erwarten, falls das in diesem Falle so sein sollte.

Die Bilder kann man zoomen. Sie sind nicht von allerbester Qualität.
Trotzdem erkenne ich mehrere Lackschäden und Kratzer auf der Fronthaube.
Der Kotflügel hinten links (im Bild rechte Seite) hat gar keinen Lack mehr.
Der Reifenzustand ist auf der Unteransicht zu sehen, sieht aus, als ob der Gummi spröde und Löchrig wäre.


Sicher war es nicht optimal vom Beschrieb her und von der Qualität der Bilder, aber dennoch ausreichend.
als Käufer kann ich jederzeit "bei so einem Preis" auch Fragen an den Verkäufer richten und weitere Bilder verlangen, anstatt vor lauter Euphorie über den "Fund" in ebay gleich auf Sofortkauf zu klicken. Das ging mir auch schon 2-3x so und ich habe daraus gelernt. Ich will solches Vorgehen dem Käufer nicht grundsätzlich unterstellen, schliesse es aber auch nicht aus. In diesem Fall scheint es mir fast so gewesen zu sein.
Eine gewisse Zeit kann man seine Angebote auch noch nachbessern in ebay, falls man da etwas "merkt", was nicht optimal ist. in diesem Fall hatte er kaum eine Chance dazu. Klar, das ist dann auch gewissermassen das Risiko, das man als ebay Verkäufer auf sich nehmen muss.

Aus Kulanz wegen der etwas schlechteren Bilder würde ich ggf. max. 50 Euro nachlassen als oberste Schmerzgrenze, tendenziell eher 20-30 dem Käufer vorschlagen. Bei einem Angebot, das mich 500 Euro kostet, prüfe ich halt schon auch genauer, was ich kaufe und scheue auch nicht Rückfragen an den Verkäufer.

Grüsse

Tom


freakwave
07.10.2010, 14:55

Re: ...warum stellst Du einen 500 Euro Artikel mit so bei Ebay ein ?

» » Das erste Bild ist wirklich nicht gut, bleibt aber dem Käufer
» » überlassen, bieten oder nicht, er kann ja auch ein neues Bild
» anfragen...
»
» Sorry, aber NEIN! Der Verkäufer stellt anständige Bilder ein, ER will was
» loswerden. Da kann man sich, besonders bei der Summe, schon mal ein wenig
» Mühe geben. Der Käufer muss nicht um ein besseres Bild betteln!
»

Thekla, wenn dem Käufer die Bilder nicht gut genug sind dann soll er davon ablassen. Er wird zu nichts gezwungen. Umgekehrt wenn der Verkäufer die Ware nicht los wird, muss er sich auch fragen warum das so ist. Das Makro sollte jeder aktivieren können und sich die Bilder auch mal probehalber ansehen können.

Ich habe auch schon mein eBay Lehrgeld bezahlt, gefälschte Ware bekommen (die vom Foto als solche nicht ersichtlich war) die zurückgeschickt nach "Fall-Klärung" vom Ebay Service, keine Kohle zurückbekommen.

Das ist genauso wie auf BL "used", einige Sachen sind noch super, vielleicht einmal verbaut, andere Teile sehen richtig "stonewashed" aus. Hab mich auch schon geärgert. Ich frage daher auch immer nach und einige Verkäufer schicken dann sogar Bilder von den "teureren" Teilen, fair.

fW


LostSeifer
07.10.2010, 16:10

Re: Ärger bei Ebay

» Das Drohen mit dem Rechtsanwalt könnte man schon als Nötigung nach § 240
» StGB bewerten.

In welchem Hemmer-Skript steht das denn?

Find ich ja klassse. Wusste nicht, dass ich ein "empfindliches Übel" bin und die Einschaltung eines Anwalts auch noch verwerflich iSd § 240 II StGB ist.

Mal sehen, wieviele Mandanten mir bleiben, wenn ich Sie darauf hinweise, dass sie sich strafbar machen, wenn Sie meine Mandatierung ankündigen.


Jojo
07.10.2010, 16:58

Re: Ärger bei Ebay

Hallo!


» Find ich ja klassse. Wusste nicht, dass ich ein "empfindliches Übel" bin
» und die Einschaltung eines Anwalts auch noch verwerflich iSd § 240 II StGB
» ist.

Nicht das Einschalten des Anwalts ist verwerflich, sondern das Drohen. Denn warum droht man mit seinem Anwalt? Um beim anderen Unbehagen zu verursachen, wenn nicht gar Angst, damit er zur Vermeidung der Unannehmlichkeit auf die eigenen Forderungen eingeht, seien sie gerechtfertigt oder nicht. Das empfände ich durchaus als Nötigung, unabhängig davon, ob irgendein Gericht dieser meiner Ansicht zustimmen würde. (Und warum würde es denn! Eine Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus.)


Tschüß
Jojo


Stcc_de
07.10.2010, 17:20

Stellungnahme

Hallo Hacky,

ja es war oder besser ist eine original La Bostella aus den 60ger Jahren.
Ich habe die Auktion aus einer Laune heraus geschrieben und einfach mal aus Spaß gestartet - ich habe ja nicht im Traum daran gedacht, dass sie gleich wieder beendet worden wäre, was aber passierte. Kaum drin - schon beendet.
Bis zu diesem Zeitpunkt schlummerte das Teil gut verpackt in einem Karton im Schrank, und das schon seit Jahren. Ich wußte gar nicht mehr, dass es Beschädigungen hatte.
Außerdem sind original La Bostella unversehrt so selten wie eine blaue Mauritius.

Gruß
Bernd


Stcc_de
07.10.2010, 17:29

danke für die kostenlose Beratung katerjur (ohne Text)


Stcc_de
07.10.2010, 17:32

danke eule für deine aufrichtige meinung (ohne Text)


Gesamter Thread: