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16.09.2004, 15:17

Begründung des BGH...


Re: [B]Re: Megablocks in Deutschland..[/link] von Juergen Bartosch am 16. September 2004 14:44:18:


>Kann jemand die Begründung dafür nennen? Ich denke die Patente sind abgelaufen, wie funktioniert es dann trotzdem?

Hallo Jürgen,

der BGH begründet in einer späteren Entscheidung nämlich 1992 (BGH GRUR 1992,619) eben nicht mit etwaigen Patenten, sondern mit §1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb):

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Wie ich bereits geschrieben habe kann sich nur LEGO(TLC) darauf berufen, weshalb das so ist bleibt aber offen!?! grmpf

Gruß
Stefan




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