TF
04.05.2003, 17:00

Rückerstattung der Verzollungsgebühr bei Luftpostsendungen


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Hallo!

Anbei ein Zeitungsausschnitt aus der Frankfurter Rundschau.
Es ist, wie ich es immer gesagt habe: Wenn man den Paketdienst nicht mit der Verzollung beauftragt hat, muß man auch keine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Gruß,
Torsten




Der Scan in voller Größe: