TF
04.05.2003, 17:00

Rückerstattung der Verzollungsgebühr bei Luftpostsendungen


[center][link]http://www.1000steine.de/myimages/usr/album02/aat.sized.jpg[/link][/center]


Hallo!

Anbei ein Zeitungsausschnitt aus der Frankfurter Rundschau.
Es ist, wie ich es immer gesagt habe: Wenn man den Paketdienst nicht mit der Verzollung beauftragt hat, muß man auch keine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Gruß,
Torsten




Der Scan in voller Größe:


dieters-troedel
04.05.2003, 17:31

Re: Rückerstattung der Verzollungsgebühr bei Luftpostsendungen


Re: [B]Rückerstattung der Verzollungsgebühr bei Luftpostsendungen[/link] von TF am 04. Mai 2003 17:00:26:


in erahnung eines solchen sachverhaltes habe ich alle zollgebühren die mir von GP oder Ups mitgeteilt wurden ,ohne die von den firmen geforderte baarbeitungsgebühr (zw. 9,50 und 17 euro)gezahlt.Solche sachen hab ich auch schon in unserer gemeinde mit der feurerwehrabgabe und überhöhter müllpauschale gehabt,bloß mit dem unterschied das gezahlte ist weg auch wenn es nicht rechtens war.
Ich habe daraus gelernt wen Rechnungen kommen die nicht nachvollziehbar sind ,erst mal alles genau nachfragen und gegebenenfalls abwarten.
gruß dieter