Hallo zusammen,
ich habe in letzter Zeit ein paar mehr Dinge gekauft als ich brauche bzw. die waren bei Sammlungen dabei. Ich würde die gerne bei Bricklink reinstellen, einen (leeren) Shop habe ich schon.
Nun wollte ich fragen, was ich beachten muss von gesetzlicher Seite her? Nicht dass da Abmahnungen kommen :-)
Für Tipps wäre ich dankbar...
VG
Dansen
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Hallo Dansen,
im Grunde genommen kannst du da gelassen rangehen. Da bricklink nicht so im öffentlichen Fokus ist, wie beispielsweise ebay, passiert - erfahrungsgemäß - erstmal nicht viel.
Außerdem kannst du als privater Verkäufer durchaus deine Sachen einfach so verkaufen - wie auch bei ebay.
ABER:
Wenn man einen Shop eröffnet bei BL, dann liegt es natürlich nahe (zumindest in der potenziellen Argumentation des Finanzamtes), dass man mit Gewinnabsicht verkauft. Vor allem bei Teilen, die auf Grund von Seltenheit deutlich teurer als andere sind. Und, wenn man es regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum macht.
Ich hab mich daher als Kleinunternehmer beim Gewerbeamt angemeldet und verkaufe seitdem meine Sachen so. Mit Steuernummer, aber befreit von Umsatzsteuerausweisung und von Steuern. Das geht in der Kleingewerberegelung bis zu einem bestimmten Umsatzwert.
Die Gewerbeanmeldung hat mich 30,- gekostet, das ist also überschaubar. Und das Gewissen ist beruhigt.
Gruß MTM
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Moin,
also so viel ich weiß musst du sogar eine Steuernummer für Kleingewerbe haben um verkaufen zu können ODER liege ich hier falsch?
Wenn du Rechnungen schreibst und musst geht da kein Weg drum herum.
Ich würde zum Finanzamt oder Bürgerbüro und dich beraten lassen, wieviel du dazu verdienen kannst und wann du eine Gewinn-und Verlustrechnung aufstellen musst, mtl. oder jährlich. Hängt denke ich vom Umsatz und deinem Finanzamt ab, wann die Kohle sehen wollen
Ansonsten solltest du Paypal mit anbieten, dich über Versandkosten schlau machen usw... Gibt ne Menge zu beachten!
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\\//_ Build long and ℘rosper!
Carrera124 gefällt das
DAS hört sich sehr interessant an.
Wenn ich also zu meinem FA gehe und sage:
"Ich verkaufe ab und an gebrauchte Spielzeuge, Elektroteile und Sammlerstücke und überlege daher, ein Kleingewerbe anzumelden mit Umsatz kleiner 17500 €/a, dann bieten sie mir an das "mit Steuernummer, aber befreit von Umsatzsteuerausweisung und von Steuern"?
Geht das wirklich so einfach?
Muss ich nicht trotzdem jährlich Umsatz ans FA melden?
Außerdem muss man laut Internetrecherche wohl dann bei Verkäufen Rechnungen mit St-Nr. schreiben und USt ausweisen, ja?
Muss man dann bei Verkäufen nicht zwangsweise ein Impressum, AGBs usw. ausweisen und ist man dann nicht erst recht im Netz Abmahnungen ausgeliefert? Bisher gibt es hier imho besonderen Schutz für Privatverkäufe.
Ade,
tad
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Hi,
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Hi an alle,
vielen Dank für die Tipps. Umsatzsteuer muss ich aufgrund von Nebentätigkeit (Vermietung) sowieso monatlich abführen. Das scheint mir alles sehr aufwändig zu sein - lohnt für die paar Dinge die ich dort verkaufen würde nicht.
Auf jeden Fall Danke für die Antworten :-)
Viele Grüße
Dansen
Grüße an meinen Stalker
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So ist es richtig.
So mache ich das auch.
Wußte nicht, dass hier eine lückenlose Anleitung zum Einrichten eines Kleingewerbes gefordert war.
MTM
Zwei kleine Korrekturen:
Als Kleinunternehmer ist man verpflichtet, den Gewinn dem Finanzamt über die Einkommensteuererklärung mitzuteilen. Dies darf der Kleinunternehmer formlos tun, es zählt gegenüber dem Finanzamt nur die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben. Man kann aber als Kleinunternehmer auch einer Steuerprüfung unterzogen werden, wenn dem Finanzbeamten danach ist. Und wenn man dann nur eine lose Blattsammlung hat und die Ausgaben und Einnahmen nicht mehr belegt bekommt, unstellen die Finanzbeamten einem das denkbar ungünstigste und man darf nachzahlen. Es ist also angeraten, wenigstens eine EÜR für diesen Fall zu pflegen.
Man kann eine USt-Nr. beantragen. Sobald man das aber macht, gibt man die Befreiung von der Umsatzsteuer auf. Sprich man darf dann seine Buchhaltung führen und quartalsweise seine Umsatzsteuervoranmeldung machen und muss auch ab dann die Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen.
Gruß
kleini
--
http://www.bricklink.com/store.asp?p=kleini
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