Dansen
08.07.2015, 08:56

+1Bricklink als Verkäufer

Hallo zusammen,

ich habe in letzter Zeit ein paar mehr Dinge gekauft als ich brauche bzw. die waren bei Sammlungen dabei. Ich würde die gerne bei Bricklink reinstellen, einen (leeren) Shop habe ich schon.

Nun wollte ich fragen, was ich beachten muss von gesetzlicher Seite her? Nicht dass da Abmahnungen kommen :-)

Für Tipps wäre ich dankbar...

VG

Dansen



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MTM
08.07.2015, 09:06

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+1Re: Bricklink als Verkäufer

Hallo Dansen,

im Grunde genommen kannst du da gelassen rangehen. Da bricklink nicht so im öffentlichen Fokus ist, wie beispielsweise ebay, passiert - erfahrungsgemäß - erstmal nicht viel.

Außerdem kannst du als privater Verkäufer durchaus deine Sachen einfach so verkaufen - wie auch bei ebay.

ABER:
Wenn man einen Shop eröffnet bei BL, dann liegt es natürlich nahe (zumindest in der potenziellen Argumentation des Finanzamtes), dass man mit Gewinnabsicht verkauft. Vor allem bei Teilen, die auf Grund von Seltenheit deutlich teurer als andere sind. Und, wenn man es regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum macht.
Ich hab mich daher als Kleinunternehmer beim Gewerbeamt angemeldet und verkaufe seitdem meine Sachen so. Mit Steuernummer, aber befreit von Umsatzsteuerausweisung und von Steuern. Das geht in der Kleingewerberegelung bis zu einem bestimmten Umsatzwert.
Die Gewerbeanmeldung hat mich 30,- gekostet, das ist also überschaubar. Und das Gewissen ist beruhigt.



Gruß MTM



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Lexionfahrer
08.07.2015, 09:29

Als Antwort auf den Beitrag von Dansen

+1Re: Bricklink als Verkäufer

Moin,

also so viel ich weiß musst du sogar eine Steuernummer für Kleingewerbe haben um verkaufen zu können ODER liege ich hier falsch?
Wenn du Rechnungen schreibst und musst geht da kein Weg drum herum.
Ich würde zum Finanzamt oder Bürgerbüro und dich beraten lassen, wieviel du dazu verdienen kannst und wann du eine Gewinn-und Verlustrechnung aufstellen musst, mtl. oder jährlich. Hängt denke ich vom Umsatz und deinem Finanzamt ab, wann die Kohle sehen wollen
Ansonsten solltest du Paypal mit anbieten, dich über Versandkosten schlau machen usw... Gibt ne Menge zu beachten!



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Kirk
08.07.2015, 11:44

Als Antwort auf den Beitrag von Dansen

+1Re: Bricklink als Verkäufer

Für Tipps wäre ich dankbar...


Hallo Dansen,

eine brauchbare und vollständige Antwort kann und darf Dir nur ein Rechtsanwalt geben, aber generell sollte man bei Webshops folgendes beachten:
- Impressum (Firmenname (inkl. Rechtsform), Vorname(!), Nachname, Adresse, Tel, eMail, Steuernummer, Handelsregister-Nr (falls vorhanden))
- Widerrufsbelehrung (am besten nicht nur online, sondern als Beipackzettel in jeder Lieferung!)
- Übersicht über anfallende Versandkosten und ggf. weitere Kosten (auf keinen Fall "Gebühren" schreiben!) (Verpackung, Paypal, Lot-Limit)

Sofern Du auch ins Ausland verkaufen möchtest, sollten speziell die (Versand)kosten auch auf Englisch da stehen. Bei vielen deutschen Shops hat offensichtlich ein Google-Übersetzer zugeschlagen. Falls Du kein Englisch sprichst, solltest Du im Bekanntenkreis fragen, wer Dir die Texte übersetzen kann (oder halt nur nach DE/AT/CH verkaufen).

Viele Käufer legen wert darauf, daß Du allgemein Deine Teile beschreibst, also daß zerkaute Teile aussortiert werden, daß Lampen und Motoren getestet sind und woher "neue" Teile stammen. Beim Verpacken sollten neue und gebrauchte Teile strikt getrennt verpackt werden. Neue Teile darfst Du auch auf keinen Fall zusammenstecken, weil sie dann "used" wären. Falls Du Raucher bist, solltest Du Deine Kippen vom LEGO Zimmer fern halten und das auch in den Store-Terms schreiben - ich habe schon beim Öffnen einiger Päckchen einen Nikotin-Flash bekommen. Auch solltest Du erwähnen, welche Art von Haustieren Du hast. Leute mit einer Hunde- oder Katzenallergie werden es Dir danken.

Bedenke, daß viele Kunden sehr wählerisch sind. Minderwertige Teile solltest Du ausdrücklich als minderwertig beschreiben. Achte auch darauf, Teile mit minimalen Form-Abweichungen korrekt zu listen. Beispielsweise wollte ich schon einige Male alte Fliesen ("without Groove") kaufen, habe aber meistens neue Teile ("with groove") erhalten. Vermeide es, Deine Teile unter "undetermined type" zu listen.

Auch bei den Farben habe ich schon mehrfach falsche Teile erhalten. Viele Händler haben deshalb eine große Sammlung an Referenz-Steinen, um Farben korrekt bestimmen zu können. Wichtig: Wenn Bricklink in der Spalte "known colors" Dein Teil nicht auflistet, dann solltest Du prüfen, ob Du nicht ein Teil mit einer anderen Teile-Nummer in der Hand hast. Diese Zuordnungen sind eine echte Wissenschaft, aber sie sparen Dir später Reklamationen.

Gruß

Thomas


\\//_ Build long and ℘rosper!


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tad
08.07.2015, 11:45

Als Antwort auf den Beitrag von MTM

Re: Bricklink als Verkäufer

DAS hört sich sehr interessant an.

Wenn ich also zu meinem FA gehe und sage:

"Ich verkaufe ab und an gebrauchte Spielzeuge, Elektroteile und Sammlerstücke und überlege daher, ein Kleingewerbe anzumelden mit Umsatz kleiner 17500 €/a, dann bieten sie mir an das "mit Steuernummer, aber befreit von Umsatzsteuerausweisung und von Steuern"?

Geht das wirklich so einfach?
Muss ich nicht trotzdem jährlich Umsatz ans FA melden?
Außerdem muss man laut Internetrecherche wohl dann bei Verkäufen Rechnungen mit St-Nr. schreiben und USt ausweisen, ja?
Muss man dann bei Verkäufen nicht zwangsweise ein Impressum, AGBs usw. ausweisen und ist man dann nicht erst recht im Netz Abmahnungen ausgeliefert? Bisher gibt es hier imho besonderen Schutz für Privatverkäufe.

Ade,
tad



AdmiralStein
08.07.2015, 12:55

Als Antwort auf den Beitrag von tad

+1Re: Bricklink als Verkäufer

DAS hört sich sehr interessant an.

Wenn ich also zu meinem FA gehe und sage:

"Ich verkaufe ab und an gebrauchte Spielzeuge, Elektroteile und Sammlerstücke und überlege daher, ein Kleingewerbe anzumelden mit Umsatz kleiner 17500 €/a, dann bieten sie mir an das "mit Steuernummer, aber befreit von Umsatzsteuerausweisung und von Steuern"?

Geht das wirklich so einfach?
Muss ich nicht trotzdem jährlich Umsatz ans FA melden?
Außerdem muss man laut Internetrecherche wohl dann bei Verkäufen Rechnungen mit St-Nr. schreiben und USt ausweisen, ja?
Muss man dann bei Verkäufen nicht zwangsweise ein Impressum, AGBs usw. ausweisen und ist man dann nicht erst recht im Netz Abmahnungen ausgeliefert? Bisher gibt es hier imho besonderen Schutz für Privatverkäufe.

Ade,
tad

Google mal "Kleinunternehmerregelung". Das ist genau das was du beschreibst.

Du stellst für Verkäufe Rechnungen aus, weist aber keine Umsatzsteuer aus.

Du kannst dann natürlich für Ausgaben keine Vorsteuer geltend machen. Aber das ist ja der Sinn der Kleinunternehmerregelung: Weniger Bürokratie.

Zusammen mit deiner normalen Einkommensteuererklärung reichst du im folgenden Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit ein. Und musst den Gewinn deiner unternehmerischen Tätigkeit so ganz normal als Einkommen versteuern. Mehr hast du mit dem Finanzamt in der Regel nicht zu tun.

Du kannst auch eine USt-Nr beantragen, wenn du aus Datenschutzgründen deine Steuernummer nicht in die Welt hinausposaunen möchtest. Oder wenn du bspw bei Händlern einkaufen möchtest, die eine USt-Nr als Gewerbenachweis fordern.



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Thekla
08.07.2015, 14:20

Als Antwort auf den Beitrag von AdmiralStein

+1Re: Bricklink als Verkäufer

Hi,



Zusammen mit deiner normalen Einkommensteuererklärung reichst du im folgenden Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit ein.


Unter 17500,- Umsatz braucht man keine EÜR, und da kommt man mit "ein paar Dingen" nicht wirklich drüber

Gruß
Thekla


Berliner Steinkultur


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Dansen
08.07.2015, 16:20

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Re: Bricklink als Verkäufer

Hi an alle,

vielen Dank für die Tipps. Umsatzsteuer muss ich aufgrund von Nebentätigkeit (Vermietung) sowieso monatlich abführen. Das scheint mir alles sehr aufwändig zu sein - lohnt für die paar Dinge die ich dort verkaufen würde nicht.

Auf jeden Fall Danke für die Antworten :-)

Viele Grüße

Dansen



Carrera124
08.07.2015, 17:06

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

+1Ab in die FAQ damit.


Viele Käufer legen wert darauf, daß Du allgemein Deine Teile beschreibst, also daß zerkaute Teile aussortiert werden, daß Lampen und Motoren getestet sind und woher "neue" Teile stammen. Beim Verpacken sollten neue und gebrauchte Teile strikt getrennt verpackt werden. Neue Teile darfst Du auch auf keinen Fall zusammenstecken, weil sie dann "used" wären. Falls Du Raucher bist, solltest Du Deine Kippen vom LEGO Zimmer fern halten und das auch in den Store-Terms schreiben - ich habe schon beim Öffnen einiger Päckchen einen Nikotin-Flash bekommen. Auch solltest Du erwähnen, welche Art von Haustieren Du hast. Leute mit einer Hunde- oder Katzenallergie werden es Dir danken.

Bedenke, daß viele Kunden sehr wählerisch sind. Minderwertige Teile solltest Du ausdrücklich als minderwertig beschreiben. Achte auch darauf, Teile mit minimalen Form-Abweichungen korrekt zu listen. Beispielsweise wollte ich schon einige Male alte Fliesen ("without Groove") kaufen, habe aber meistens neue Teile ("with groove") erhalten. Vermeide es, Deine Teile unter "undetermined type" zu listen.

Auch bei den Farben habe ich schon mehrfach falsche Teile erhalten. Viele Händler haben deshalb eine große Sammlung an Referenz-Steinen, um Farben korrekt bestimmen zu können. Wichtig: Wenn Bricklink in der Spalte "known colors" Dein Teil nicht auflistet, dann solltest Du prüfen, ob Du nicht ein Teil mit einer anderen Teile-Nummer in der Hand hast. Diese Zuordnungen sind eine echte Wissenschaft, aber sie sparen Dir später Reklamationen.


Diesen Abschnitt sollte man ins 1000steine-FAQ aufnehmen, denn 90% des Inhalts hat auch außerhalb von Bricklink Gültigkeit. Die Identfikation von korrekter Teile-Version und -Farbe ist zwar manchmal mühselig. Aber immer noch besser, als bei einem enttäuschten Käufer nachtraglich ein Malheur ausbügeln zu müssen - egal über welche Plattform der Handel erfolgt.


Grüße an meinen Stalker


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MTM
08.07.2015, 17:16

Als Antwort auf den Beitrag von AdmiralStein

Re: Bricklink als Verkäufer

So ist es richtig.
So mache ich das auch.

Wußte nicht, dass hier eine lückenlose Anleitung zum Einrichten eines Kleingewerbes gefordert war.

MTM



kleini
09.07.2015, 15:39

Als Antwort auf den Beitrag von MTM

+2Re: Bricklink als Verkäufer

Zwei kleine Korrekturen:

Als Kleinunternehmer ist man verpflichtet, den Gewinn dem Finanzamt über die Einkommensteuererklärung mitzuteilen. Dies darf der Kleinunternehmer formlos tun, es zählt gegenüber dem Finanzamt nur die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben. Man kann aber als Kleinunternehmer auch einer Steuerprüfung unterzogen werden, wenn dem Finanzbeamten danach ist. Und wenn man dann nur eine lose Blattsammlung hat und die Ausgaben und Einnahmen nicht mehr belegt bekommt, unstellen die Finanzbeamten einem das denkbar ungünstigste und man darf nachzahlen. Es ist also angeraten, wenigstens eine EÜR für diesen Fall zu pflegen.

Man kann eine USt-Nr. beantragen. Sobald man das aber macht, gibt man die Befreiung von der Umsatzsteuer auf. Sprich man darf dann seine Buchhaltung führen und quartalsweise seine Umsatzsteuervoranmeldung machen und muss auch ab dann die Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen.

Gruß
kleini
--
http://www.bricklink.com/store.asp?p=kleini



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AdmiralStein
09.07.2015, 21:14

Als Antwort auf den Beitrag von kleini

Re: Bricklink als Verkäufer

Als Kleinunternehmer ist man verpflichtet, den Gewinn dem Finanzamt über die Einkommensteuererklärung mitzuteilen. Dies darf der Kleinunternehmer formlos tun, es zählt gegenüber dem Finanzamt nur die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben. Man kann aber als Kleinunternehmer auch einer Steuerprüfung unterzogen werden, wenn dem Finanzbeamten danach ist. Und wenn man dann nur eine lose Blattsammlung hat und die Ausgaben und Einnahmen nicht mehr belegt bekommt, unstellen die Finanzbeamten einem das denkbar ungünstigste und man darf nachzahlen. Es ist also angeraten, wenigstens eine EÜR für diesen Fall zu pflegen.

Ich wage mal die Behauptung, dass man bei regelmäßiger Einreichung einer plausiblen EÜR das Risiko einer Steuerprüfung stark vermindert.

Man kann eine USt-Nr. beantragen. Sobald man das aber macht, gibt man die Befreiung von der Umsatzsteuer auf. Sprich man darf dann seine Buchhaltung führen und quartalsweise seine Umsatzsteuervoranmeldung machen und muss auch ab dann die Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen.

Das ist nicht ganz korrekt. Mit der Beantragung einer USt-Nr, wofür es verschiedene Gründe geben kann, unterliegt man nicht automatisch der Umsatzsteuerpflicht:
http://www.afoma.de/artik...ummer-kleinunternehmer

Um Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer geltend machen zu können, muss man dem Finanzamt explizit erklären, dass man in Zukunft auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet (oder das FA zwingt einen zur Umstellung, weil man die Umsatzgrenze überschritten hat). Wenn man aber trotz Kleinunternehmertum irrtümlicherweise Umsatzsteuer ausweist, muss man diese auch abführen.



Gesamter Thread: