Gernot Schumann
22.02.2001, 18:45

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Hallo Rene,

nur mal kurz zum Fernabsatzgesetz. Dieses gilt für Verträge via Telekommunikation (nicht Gesetzeswortlaut) zwischen einem "Unternehmer" und einem "Verbraucher". Der Begriff des Unternehmers ist in § 14 BGB geregelt und bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

Daher gilt die von Dir öfter genannte 14 Tages-Rückgabefrist nicht für Leute, die über Ebay handeln, sofern sie dies nicht wie oben genannt tun.

Es stehen dem Käufer, wenn das FernabsatzG nicht gilt, die gesetzlichen Bedingungen des § 459 ff. BGB zur Debatte, sprich Wandlung, Umtausch oder Minderung.

Gruß Gernot


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