Spielbude
07.02.2001, 19:20

Ebay und Gebührenweitergabe an Käufer


Hallo,
ich möchte mich auch mal zu dem Thema Gebühren äussern. Da ich nicht nur verkaufe, sondern auch so einiges für mich kaufe, denke ich folgendes:
wer als Verkäufer die Gebühren an die Kunden weitergeben will, ist als Händler eine Niete, sowas muss mit in der Preiskalkulation drinsein. Ich selber habe noch nie welche verlangt und kaufe auch grundsätzlich keine Ware mit solchen zusätzlichen Kosten. Das gleiche gilt für Verpackungskosten. Ich denke, es wird so viel angeboten, das man diese Auktionen einfach ignorieren kann.

Grüsse
Arne


Oliver
07.02.2001, 21:00

Genau!


Als Antwort auf: [B]Ebay und Gebührenweitergabe an Käufer[/link] von Spielbude am 07. Februar 2001 19:20:56:

Hi Arne!

Genau! Vor allem wenn man für Sets richtig viel Kohle verdient! Da kann man dann doch mal sagen, Versandkosten gehen zu meinen Lasten. Dass habe ich auch schon mal gemacht, weil ich über den Ausgang echt erstaunt war. (Captain Future Comet für 220,- verschachert.)

Und "Verpackungskosten"! Also wirklich! Ich kann mich ja mit Kartons und Versandtaschen verschiedenster Grössen zubuddeln! Wer da nicht auf den Kopf gefallen ist und an die Umwelt denkt, rennt nicht gleich für jeden Versandkarton zur Post.

Nun ja, jeder nach seiner Fasson, gell?!

Ich hebe weiterhin alle halbwegs brauchbaren Kartons auf, in der Hoffnung darinmal irgendwann irgendetwas zu verschicken. Ausser ich leide irgendwann mal an chronischer Platznot und -angst, Du Kartons würden mich verschlingen.

)

CiaOliver


Heiner
08.02.2001, 12:13

Solche Kosten müssen lt. Gesetz enthalten sein!


Als Antwort auf: [B]Ebay und Gebührenweitergabe an Käufer[/link] von Spielbude am 07. Februar 2001 19:20:56:

Das hatte sich bei Einführung der Mehrwertsteuer in den 60ern schon mal breit gemacht, dass alle möglichen Kosten zugeschlagen wurden (+ MWST + Bedienung + alle mögliche anderen Steuern, z. B. Sektsteuer oder Leuchtmittelsteuer) Das ist vom Gesetzgeber VERBOTEN worden!!!


Mathias Neuhaus
08.02.2001, 15:10

Re: Solche Kosten müssen lt. Gesetz enthalten sein!


Als Antwort auf: [B]Solche Kosten müssen lt. Gesetz enthalten sein![/link] von Heiner am 08. Februar 2001 12:13:23:

>Das hatte sich bei Einführung der Mehrwertsteuer in den 60ern schon mal breit gemacht, dass alle möglichen Kosten zugeschlagen wurden (+ MWST + Bedienung + alle mögliche anderen Steuern, z. B. Sektsteuer oder Leuchtmittelsteuer) Das ist vom Gesetzgeber VERBOTEN worden!!!

Diese Regelung gilt (AFAIK) für Geschäfte zwischen Händlern und Privatpersonen, aber nicht für Geschäften zwischen Kaufleuten, oder Geschäften zwischen Privatpersonen.



Ben
08.02.2001, 17:44

Re: Solche Kosten müssen lt. Gesetz enthalten sein!


Als Antwort auf: [B]Re: Solche Kosten müssen lt. Gesetz enthalten sein![/link] von twinalpha am 08. Februar 2001 15:18:41:

Insgesamt denke ich, diese Praxis ist gewiß gegen die eBay-Regeln, denn sonst könnte ich ja auch folgendes machen:

Ich versteigere eine Ware X (im Wert von z.B. ca 150 DM) und lasse sie bei 1 DM Startgebot loslaufen. In der Auktionsbeschreibung kündige ich aber einen Aufschlag (oder nennen wir es eine "Bearbeitungsgebühr") von 130 DM an. Nun sollte diese Ware sich für noch ca 20 DM Auktionsgebot an den Mann/die Frau bringen lassen.

Worauf ich hinauswill: wer Extra-Gebühren verlangt, gönnt eBay weniger Provision! (z.B. oben nur 4% von 20, statt von 150 DM!). Selbst bei der Einstellgebühr kann man so eBay die lange Nase zeigen!

Also wird eBay gewiß gegen jede solche Vereinbarung sein, oder? Steht davon was in deren Regeln? Sonst sollte man mal einfach aus Quatsch solche Versteigerungen starten....

Gruß

[link]http://www-public.tu-bs.de:8080/~rbeneke/lego/vitae/sign4ben.gif[/link]


P.s.: Umgekehrt zahle ich bei Leuten, die inklusive Porto versteigern, auch auf das Porto 4% an eBay. Auch nicht schön....




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