amh
15.01.2001, 17:50

Rechtliches zu eBay-Käufen: WER kennt sich aus?


Hallo!

Habe von einem Verkäufer folgende Mail erhalten:

>Es ist übrigens nicht richtig, das der Verkäufer haften muß.
>
>Da wir auf eBay keine AGB's verwenden, tritt automatisch die gesetzliche
>Regelung des Handelsgesetzes in Kraft und diese besagt, das der Verkäufer
>die Ware auf den Weg bringen muß und zwar auf Gefahr des Käufers.
>Aus diesem Grund habe ich in meinen Rechnungen die Auswahlmöglichkeit/en mit
>eingebaut, so sieht jeder, daß ich nicht für Schäden oder Verlust hafte.

Stimmt das? Vor einiger Zeit bekam ich hier im Forum eine gegenteilige Auskunft. Wer weiß, was wirklich stimmt? Wer haftet bei verlorengegangenen Sendungen - Käufer oder Verkäufer?

Gruß,
André



Edit

wessi-ossi
15.01.2001, 18:28

Re: Rechtliches zu eBay-Käufen: WER kennt sich aus?


Als Antwort auf: [B]Re: Rechtliches zu eBay-Käufen: WER kennt sich aus?[/link] von Spielbude am 15. Januar 2001 18:08:37:

Hallo Andre,
also ich habe in meinen Auktionen grundsätzlich drin, dass der Versand als versichertes Paket erfolgt und der Käufer optional den Versand als Päckchen auf ausdrücklichen Wunsch und mit Versandrisiko auf Seiten des Käufers wählen kann. Ob diese Formulierung allerdings rechtlich haltbar ist .....
Wäre aber mal ganz interessant, dieses entsprechend abzuklopfen.

Viele Grüße
wessi-ossi


>>Hallo!
>>Habe von einem Verkäufer folgende Mail erhalten:
>>>Es ist übrigens nicht richtig, das der Verkäufer haften muß.
>>>
>>>Da wir auf eBay keine AGB's verwenden, tritt automatisch die gesetzliche
>>>Regelung des Handelsgesetzes in Kraft und diese besagt, das der Verkäufer
>>>die Ware auf den Weg bringen muß und zwar auf Gefahr des Käufers.
>>>Aus diesem Grund habe ich in meinen Rechnungen die Auswahlmöglichkeit/en mit
>>>eingebaut, so sieht jeder, daß ich nicht für Schäden oder Verlust hafte.
>>Stimmt das? Vor einiger Zeit bekam ich hier im Forum eine gegenteilige Auskunft. Wer weiß, was wirklich stimmt? Wer haftet bei verlorengegangenen Sendungen - Käufer oder Verk - Käufer oder Verken - Käufer oder Verkäufer?
>>Gruß,
>>André
>Hall André,
>in dem Fall haftet der Verkäufer, da er seinen Vertragsteil nicht erfüllt, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung.
>Wer näheres über das Handelsrecht erfahren will, sollte dem Link folgen, das meisste gilt allerdings nur für Geschäfte mit Händlern
>Gruss
>Arne



amh
15.01.2001, 18:32

Re: Rechtliches zu eBay-Käufen: WER kennt sich aus?


Als Antwort auf: [B]Re: Rechtliches zu eBay-Käufen: WER kennt sich aus?[/link] von Spielbude am 15. Januar 2001 18:08:37:

>Hall André,
>in dem Fall haftet der Verkäufer, da er seinen Vertragsteil nicht erfüllt, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung.
>Wer näheres über das Handelsrecht erfahren will, sollte dem Link folgen, das meisste gilt allerdings nur für Geschäfte mit Händlern
>Gruss
>Arne

Hallo Arne,

vielen Dank für Deinen Hinweis!

>>>Da wir auf eBay keine AGB's verwenden, tritt automatisch die gesetzliche
>>>Regelung des Handelsgesetzes in Kraft und diese besagt, das der Verkäufer
>>>die Ware auf den Weg bringen muß und zwar auf Gefahr des Käufers.

Aber wo bitte steht genau die Regelung, die diese Behauptung widerlegt?

Gruß,
André