DorasDanas
17.05.2020, 09:21

Als Antwort auf den Beitrag von NiNiNils

Re: Selbstständigkeit in einigen Jahren, ab wann "meldepflichtig"?

"Wann anmelden?" auf das Finanzamt und Ordnungsamt bezogen: Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht geschäftlich tätig wirst. Exakte Grenzen gibt es nicht.

"Wann anmelden?" aus unternehmerischer Sicht: Natürlich sofort. Nur dann kannst du deine Ausgaben für Lego-Einkäufe in vollem Umfang als Verlust geltend machen. Insbesondere die 19% Vorsteuer, denn die kannst du erst für Einkäufe ab dem Zeitpunkt der Gewerbe-Anmeldung - und nicht rückwirkend - geltend machen. Und du solltest das Gewerbe nicht als Kleingewerbe anmelden, denn dann bekommst du die Vorsteuer ebenfalls nicht zurück. Gerade in deinem Fall, wo du erstmal jahrelang investieren möchtest, macht das schon einiges aus, da deine Investitionen nach Vorsteuerabzug gut 1/6 günstiger werden. Wenn du mit Sets handeln willst, dürftest du die Kleingewerbe-Umsatzschranke eh schnell reißen und dann ginge das Ganze als Kleingewerbe nicht mehr.

"Wann anmelden?" auf den Arbeitgeber bezogen: Du musst eine selbstständige Nebentätigkeit nicht anmelden, so lange kein Interessenkonflikt besteht und/oder das nicht in irgendeinem Dokument (Arbeitsvertrag etc.) gefordert wird, das du mal unterschrieben hast.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn der Keller voll ist, wie willst du dann investieren? Denn du musst den Krempel ja irgendwo lagern...

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.