Seeteddy
05.08.2018, 12:30

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

Editiert von
Seeteddy
05.08.2018, 12:33

+1Re: ? nach Website

LLF,

zum erfolgreichen Handel gehören zwei Dinge:
- Der Käufer bezahlt die Ware
- Der Käufer erhält die Ware

Man kann dem Betreiber der Site seine Scheckkartennummer anvertrauen.
Der erste Teil des Handels dürfte also sicher funktionieren!
ranghaal hat geschrieben:

Ich bin mir sicher, dass der Betreiber dort reales Geld einnimmt.


Beim Durchlesen des Kleingedruckten trifft man auf eine Menge, rechtlich unverbindliches, schönes Geschwurbel.
"Holzauje sei wachsam!"
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass dies rechtlich einwandfrei ist.

kreative Buchhaltung Grüße
Klaus


In Internetforen wimmelt es nur so von fehlerhaften Zitaten.

Johann Wolfgang von Goethe


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