sylverdragon
24.06.2016, 19:38

Als Antwort auf den Beitrag von RobbyRay

Re: Fan-Moc verkaufen oder ist das verboten?

RobbyRay hat geschrieben:

Originalfilmtitel als Überschrift

Wenn Du die Überschrift weglässt und alles rein zufällig ist, sollte es keine Probleme geben. Kommt wahrscheinlich aber auf das Modell/Motiv selbst an und müsste im Zweifelsfall vor Gericht geklärt werden.
Fast alle Copyrights schließen eine kommerzielle Nutzung aus, im Zweifelsfall könntest Du beim Rechteinhaber nachfragen.

RobbyRay hat geschrieben:
warum dürfen wir Lego-Fans dann z.B. einen Nachbau des Millenium Falken oder ein Moc zu Ausstellungen (Siegessäule, Berliner Mauer, ...) verkaufen oder ist das auch eigentlich verboten?

1. Keine kommerzielle Nutzung, d.h. kein Verkauf. Theoretisch könnte der Rechteinhaber aber selbst soetwas untersagen, wenn man MoCs auf diversen Portalen präsentiert, könnte dort schon wieder der kommerzielle Gedanke mitschwingen, aber auch dort, sind mir Abmahnungen und co. nicht bekannt.

2. Ältere Wahrzeichen sind in der Regel nicht geschützt und dürften auch kommerziell als Vorlage genutzt werden. Das Atomium in Brüssel, der Eifelturm und die Niagarafälle beleuchtet bei Nacht sind aber von den etwas älteren Wahrzeichen z.B. wiederum geschützt.

3. In Deutschland läuft der Urheberschutz (siehe Urherberrecht) nach 70 Jahre nach dem Tod des Designer/Erfinder/Autor/Architekten/etc. aus.



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