heitra
12.09.2004, 12:48

Gutgemeinter Rat an alle -Hobbyverkäufer-



Moin,

da im Biete-Forum ja mal wieder die Diskussion über private und pseudoprivate und gewerbliche Verkäufer aufkam, möchte ich dazu einen gutgemeinten Rat geben:

Seit kurzem verfügen die Finanzbehörden über ein automatisiertes Verfahren, mit dem sie z.B. auf ebay bereits Verkäufer mit hohen Bewertungen ausgefiltert haben und nun entsprechende automatisierte Kontrollmitteilungen an die örtlichen Finanzämter weiterleiten.

Es sollte sich der eine oder andere "private" Verkäufer deshalb mal Gedanken machen, ob das was er da betreibt, wirklich noch als Hobby zu betrachten ist.

Auch der recht beliebte Trick, einen Account mit einer bestimmtem Bewertungszahl sterben zu lassen und einen neuen aufzumachen wird nicht mehr funktionieren.

Gruss
Heiner



dewertz.de
12.09.2004, 17:31

dazu kommt noch............


Re: [B]Gutgemeinter Rat an alle -Hobbyverkäufer-[/link] von heitra am 12. September 2004 12:48:33:


.....das die FA's auch gerne mal die Einkäufe der Gewerblichen Händler prüfen und da sind sicherlich sehr oft gleich Namen wiederzufinden, die Lego Neuware als " Hobbyhändler" anpreisen.

Meine Einkaufsbelege landen zumindest alle beim FA, ob sie nun aus privaten oder Gewerblichen Quellen stammen.

Gruß

--Dirk--









tnickolaus
12.09.2004, 18:26

Re: Gutgemeinter Rat an alle -Hobbyverkäufer-


Re: [B]Gutgemeinter Rat an alle -Hobbyverkäufer-[/link] von heitra am 12. September 2004 12:48:33:


Ich bin kein Rechtsanwalt aber grundsätzlich gilt wohl: Wer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, der handelt gewerblich und muss daher ein Gewerbe anmelden. Dies ist völlig unabhängig davon ob etwas verdient wird, die Absicht ist entscheidend. Viele neugegründete Unternehmen schreiben zuerst Minusbeträge.

Ebay hat sich als Plattform für das schnelle, anonyme (?) Nebenbeigeldverdienen etabliert. Und das komischerweise auch, obwohl die Gebühren eigentlich horrend sind und immer mehr werden (z.B. durch PayPal). Es gibt immer mehr Leute, die semiprofessionell agieren und im Wettbewerb zu legalen Gewerbetreibenden stehen. Diese haben daher zu Recht Nachteile durch nicht gewerblich Handelnde. Man darf sich daher nicht wundern, wenn das FA den ein oder anderen Tipp kriegt, wer da potentiell Gewinne am Staat vorbei macht. Ausserdem scheint gerade das Abmahn-Business recht zu florieren. Das scheint immer ein guter Nebenerwerb für Juristen zu sein.

Hobbyverkaeufer koennen ein Kleingewerbe anmelden. Und das ohne Vorsteuer/Umsatzsteuer-Verrechnung, damit es nicht zu kompliziert wird. Dann gibt man am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung ab und bei den Kosten/Umsätzen wird man dann sowieso nicht viel zahlen müssen, wenn überhaupt was.

Man könnte ja auch mal probieren, sich für das Verkaufen von MOCs beim Finanzamt als freischaffender Künstler eintragen zu lassen. Das spart ebenfalls den ganzen Umsatzsteuerkram, und kostet gar nichts. :-)

Interessierte kriegen Tipps im Existenzgründer-Forum von eBay, bei www.existenzgruender.de oder fragt den registrierten Lego-Dealer seines Vertrauens.

Gruss,
Thomas




2mal4
14.09.2004, 21:51

"Refinanzierung" ist Augenwischerei


Re: [B]Gutgemeinter Rat an alle -Hobbyverkäufer-[/link] von heitra am 12. September 2004 12:48:33:


Hallo LLL,

oft fällt in diesem Zusammenhang das Wort "Refinanzierung": der LEGO-Fan muss sein teures Hobby "refinanzieren".

Ich weiß nicht, wem hier etwas vorgemacht werden soll: dem Finanzamt oder eher sich selbst?

Wer ein teures Hobby hat, muss es finanzieren - klar! Das Geld kommt entweder aus eigenem, vorhandenem Vermögen oder aus dem Einkommen.
Wer sich 10 oder 20 LEGO-Sets zulegen möchte, braucht Kohle aus eben diesen Quellen.
Wer nicht genug verdient, um sich das leisten zu können, muss entweder darauf verzichten oder nach anderen Einkommensquellen Ausschau halten.
Wer für 100 Euro LEGOs einkauft und für, sagen wir, 200 Euro verkauft, hat 100 Euro verdient und kann sie z.B. für sein Hobby ausgeben.
Es handelt sich hierbei aber nicht um "Refinanzierung", sondern ganz einfach um Finanzierung. Und der An- und Verkauft wird in diesem Fall mit Gewinnabsicht betrieben.
Es ist völlig Wurscht, ob mit dem Gewinn aus LEGO-Verkauf wieder LEGO gekauft wird oder nicht: am Ende hat sich das Vermögen vergrößert. Es wurde Gewinn gemacht!
Es ist egal, ob die 100 Euro Gewinn mit LEGO oder etwas anderem gemacht werden, und es ist ebenso egal, ob mit dem Gewinn LEGO oder etwas anderes gekauft oder "finanziert" wird.

Und jeder, der einen solchen "Erwerb" betreibt und mit dem Umsatz (nicht Gewinn!) über dem Freibetrag liegt, ist ein Gewerbetreibender und hat sein Gewerbe anzumelden. Genauso wie jeder Lohnempfänger ist er dem Steuerrecht unterworfen.

Es ist nicht verboten, sich pro Jahr 20 größere LEGO-Sets oder mehr zu kaufen.
Aber wer sich das aus seinem Vermögen oder seinem (Lohn-)Einkommen NICHT leisten kann und DESHALB ein Gewerbe (z.B. Handel mit LEGO-Teilen) betreibt, der hat dies anzumelden, oder muss irgendwann die Konsequenzen tragen.

Gruß
André





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