Legonär
01.05.2004, 19:02
Am Freitag hatte ich Gelegenheit, beruflich ein Seminar über Online-Recht zu besuchen. Dabei wurde insbesondere auf den Verkauf von Waren im Internet eingegangen.
Was sicherlich mancher nicht weiß, der nebenbei einen (auch noch so) kleinen Shop bei eBay oder Bricklink betreibt:
Dies ist grundsätzlich immer ein gewerbliches Handeln und es gelten dafür nach deutschem Wettbewerbsrecht, das für in Deutschland ansässige Betreiber solcher Shops stets angewendet werden kann - unabhängig davon, ob sich die Plattform im Ausland befindet - auch die entsprechenden Bedingungen.
Es ist also folgendes zu beachten:
· Jeder Betreiber muß sich im Impressum mit seinem vollen Namen und seiner Postanschrift identifizieren.
· Die AGB’s müssen dem Käufer einfach und deutlich vor Abschluß des Kaufvorganges zur Kenntnis gebracht worden sein. Ein versteckter Link reicht in keinem Fall.
· Auf die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes muß deutlich und vor allem sachlich richtig sowie vollständig hingewiesen werden. Geschieht dies nicht, kann der Käufer die ihm daraus zustehenden Rechte (Rückgabe ohne Angabe von Gründen, mit vollständiger Erstattung der Portokosten bei Geschäften über 40 Euro) innerhalb eines zeitlich unbeschränkten Zeitraums geltend machen. Und es möge keiner versuchen, zu meinen, dieses Gesetz träfe für seinen Handel nicht zu: Er ist vor Gericht chancenlos.
· Alle Preise müssen als Endpreise (incl. Steuern und Nebenkosten) ausgewiesen werden. Die Versandkosten müssen eindeutig beziffert sein und für den Benutzer leicht aufzufinden. Ein nicht eindeutig bezeichneter Link reicht nicht, sondern es muß beispielsweise lauten: "Meine Versandkosten finden sie unter www.shop.de/versandkosten"
[center]
Bernd the Brick
01.05.2004, 20:20
Re: [B]WARNUNG an die Besitzer von Bricklink- und eBay-Shops[/link] von Legonär am 01. Mai 2004 19:02:32:
>Am Freitag hatte ich Gelegenheit, beruflich ein Seminar über Online-Recht zu besuchen. Dabei wurde insbesondere auf den
>Verkauf von Waren im Internet eingegangen. Was sicherlich mancher nicht weiß, der nebenbei einen (auch noch so) kleinen
> Shop bei eBay oder Bricklink betreibt: Dies ist grundsätzlich immer ein gewerbliches Handeln und es gelten dafür nach
>deutschem Wettbewerbsrecht, das für in Deutschland ansässige Betreiber solcher Shops stets angewendet werden kann
>- unabhängig davon, ob sich die Plattform im Ausland befindet - auch die entsprechenden Bedingungen.
Und jeder Gewerbetreibender und muss entsprechend eingetragen sein und Steuern abführen. Dies alles ist nicht ganz
unwichtig, da das Finanzamt auch schon im Internet recherchiert. Deswegen habe ich soetwas nicht eröffnet.
CU Bernd (dessen Vater Jurist ist)
Jean-Luc
01.05.2004, 20:56
Re: [B]WARNUNG an die Besitzer von Bricklink- und eBay-Shops[/link] von Legonär am 01. Mai 2004 19:02:32:
Ich glaube nicht, das es denen um das Wohlergehen der Shopbesitzer geht, sondern darum, möglichst schnell durch Abmahnungen,etc. eine Stange Geld zu verdienen .
Wäre diesen Rechtsanwälten das Wohlergehen wichtiger als ihre Provision, würde es sicherlich auch anders gehen.
Das geht solange weiter, bis man als Privatperson aufpassen muss, wieviel Auktionen man auf EBAY einstellt .Jedes kleinste bischen Verdienst muss dann dem Finanzamt gemeldet werden .
Ich für meinen Teil, finde diese Art von Vorgehen überhaupt nicht witzig-auch wenn ich keine Shop auf EBAY habe .
Es ist immer wieder schade, wenn Geldinteressen über menschlichen Interessen stehen .
Jean-Luc
Navigation
01.05.2004, 21:27
Re: [B]WARNUNG an die Besitzer von Bricklink- und eBay-Shops[/link] von Legonär am 01. Mai 2004 19:02:32:
Hi Christian und alle anderen.
[Abmahnung]
>Dies verursacht in der Regel Kosten für den Betroffenen in Höhe von 200 – 2.000 Euro (abhängig von dem beauftragten Anwalt und dem von ihm gewählten Wertansatz)
Man darf hier ruhig schreiben, dass die Kosten in der Regel mindestens 1000,- betragen, damit gehen die Kanzleien sicher, mit ihrer "Forderung" überhaupt vor Gericht ziehen zu können.
Gruß, René