friccius
29.12.2012, 14:28

Als Antwort auf den Beitrag von Dirk1313

Sinnfreies *patsch* ;-) (ohne Text)


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

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