Sir von Lego
15.09.2001, 22:46

Bestellungen von schienen und 4555:


hi leute,

jetzt melde ich mich mal wieder.
Fogendes: ich hatte hier vor einiger zeit ja mal nen gedicht geschrieben, in dem stand, dass die teiel angekommen seien.
damals war aber erst eins von insgesamt drei riesenpaketen gekommen.
Inhalt: 2x 4520; 15x 4515; 5x 4555.
da ich dachte, dass die anderen teile noch kommen würden, habe ich meine schienen (also alle 15 pakete geraden aus dem 1. paket), und eins der 4555 aufgebaut. einmal 4555 für mich wollte ich ovp lassen.

Am nächsten tag kamen dann zwei weitere pakete. Inhalt:
96 Pakete geraden.

die 4555 fehlten, also habe ich die agentur angerufen, da die mir schon eine auftragsbestätigung geschickt hatten, worin auch die insgesamt 14 4555 aufgelistet waren.

die sagte mir dann, dass leider nur noch die 5 4555 lieferbar seien.
die agentur will sich aber noch mit allen ihnen bekannten großhändlern in verbindung setzten, damit wir die dinger doch noch bekommen.

falls es dabei bleiben sollte, also dass ich die 9 fehlenden nicht bekommen sollte, muss ich mir überlegen, wie ich die 4 verteile. 4 deswegen, weil ich auf mein zweites verzichten werde.

jetzt die frage, die mich interessiert:
habe ich einen anspruch auf die fehlenden 4555, wenn ich schon eine schriftliche auftragsbestätigung habe??
oder auf schadensersatz??

ich hoffe, dass ich die teile noch bekomme, ansonsten muss ich mich jetzt schon entschuldigen.
in dem fall werde ich denen, die dann keine 4555 bekommen können, das geld umgehend zurücküberweisen.

aber die hoffnung stirbt ja zuletzt.

ich werde mich übers forum wieder melden, sobald ich was neues gehört habe.

greetings hendrik




Henriette
15.09.2001, 23:23

Re: Bestellungen von schienen und 4555:


Re: [B]Bestellungen von schienen und 4555:[/link] von Sir von Lego am 15. September 2001 22:46:32:

Hallo Hendrik

>jetzt die frage, die mich interessiert:
>habe ich einen anspruch auf die fehlenden 4555, wenn ich schon eine schriftliche auftragsbestätigung habe??
>oder auf schadensersatz??

Schadenersatzansprüche hat man nur, wenn einem ein Schaden entstanden ist, den man natürlich nachweisen muss. Dies könnten in diesem Fall z.B. entstandene Überweisungskosten sein.

Anspruch auf die Sets hast Du trotz Auftragsbestätigung m.E. nicht; was es nicht gibt, kann schlicht nicht geliefert werden. Aber sie müssen sich bemühen, den Auftrag zu erfüllen. Und das haben sie Dir ja zugesagt.

grußandenangehendenkaufmann
Henriette




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