Ben
20.04.2001, 11:00

Off-Topic-Beitrag zur 7740-Geschichte


[center][link]http://www.strazo.de/betrug_opfer_ben/pi222_pr.jpg[/link][/center]

Für alle Gelegenheitsleser und einfach nur so, will ich hier noch mal kurz zusammenfassen, was passiert ist, und warum ich mich entsprechend verhalten habe, denn auch ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier zwischendurch mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Aber dieser Eindruck mag auch falsch sein....

Wie ging es also los:
Der User "The-muscle-man" im eBay hat eine 7740 auktionieren wollen und dabei einen direkten Bildlink auf ein Bild meiner 7740 gelegt. Er hat bewußt den Eindruck erweckt, er verkaufe, was man sieht. Meine Züge stehen aber nicht zum Verkauf.

Ich wurde über diese Auktion informiert und habe versucht Kontakt herzustellen, aber ohne Erfolg. Mir hätte eine Ergänzung der Auktion ausgereicht in der z.B. gestanden hätte:
"Dieses Bild stammt aus von Ben's World of ABS. Mein Set 7740 ist in einem vergleichbaren Zustand."

Daraufhin habe ich reagiert, indem ich das Bild durch ein verändertes Bild mit Warnhinweis ausgetauscht habe. Spätestens jetzt hätte ich eine Reaktion erwartet und man hätte das immer noch entsprechend beilegen können.

Dann hat aber unser Muskelmann eine Ergänzung der Auktion vorgenommen, die 1. Betrugsversuch darstellte (darum hat er dieses ergänzende Bild - oben ist ein Backup von Michael - ja auch schnell weder offline genommen) und 2. in der meine Unterschrift gefälscht wurde (ja, das ist eine "echte" Unterschrift - auch Unterschriften per Fax sind mittlerweile rechtsgültig!). Und dieses Verhalten nehme ich durchaus sehr übel - das ist keine Kleinigkeit!

Ich habe den Konflikt trotzdem bewußt nicht stärker geschürt als notwendig: ich habe mich - wie immer - gegen Kamikaze-Aktionen, wie die vom zeckenkiller ausgesprochen etc.

Schließlich habe ich dem Muskelmann aber doch mit rechtlichen Schritten gedroht, falls ich nicht irgendeine Form einer öffentlichen Entschuldigung erhalte. Statt dessen spammen nun anonyme Poster hier im Forum.

Gut, daß ich seit einiger Zeit eine Rechtschutzversicherung habe: so konnte ich das gestern an meine Anwältin reichen, die sich darum kümmern will. Das ganze ist selbstverständlich eine Art Sturm im Wasserglas und völlig übertrieben, aber da die "Gegenseite" keinerlei Einsehen zeigt, muß ich wohl so reagieren.

Im übrigen habe ich bis heute nichts vom Muskelmann gehört: nur hat er seine "mich"-Seite im ebay angepaßt. Die zeugt immerhin von einem gewissen trockenem Humor, den auch ich zu schätzen weiß. Andererseits zeigt sie auch, daß der 7740-Zug des Muskelmanns ohne Inneneinrichtung und Minifigs zu sein scheint, daß Aufkleber teilweise fehlen und somit gravierende Mängel vorliegen. Auch das bestätigt mich weiterhin gegen Bilderdiebstahl vorzugehen.

Die teilweise anonymen Postings im Forum finde ich derart schlecht, daß ich darauf nicht weiter eingehen werde. Ich bin hier im Recht, meine Rechte lasse ich nicht mit Füßen treten. Punktaus!

Ich wünsche allen Lego®-Fans ein gutes Wochenende,

[link]http://www-public.tu-bs.de:8080/~rbeneke/lego/vitae/sign4ben.gif[/link]

Und nun zurück zum eigentlichen Thema: Lego!

Mit dieser Auktion fing alles an...


Edit

Ben
20.04.2001, 12:59

Mach Dich mal schlau, bevor Du was schreibst... (nochmal die 7740)


Als Antwort auf: [B]Krimskrams-Anwalt[/link] von Thomas am 20. April 2001 12:19:22:

Lieber Thomas,

bevor Du Dich hier äußerst, solltest Du Dich wenigstens informieren, worüber Du schreibst.

Das würde bedeuten, dass Du nachweisen musst, dass Du die Rechte an dem Bild hast (das wird schon sehr schwer, wenn Du kein Copyright beim Notar gemacht hast)

Ein Copyright hat man NICHT wie einen Patentschutz erst nach Anmeldung: hier liegst Du komplett falsch.

es geht also NUR um Deine Ehre, also um nichts :-)

Ich würde meine Ehre nicht als "nichts" bezeichnen, aber lassen wir das mal so stehen.

Was die "Unterschriftsfälschung" angeht:
>Eine Unterschrift steht immer für irgendeine Zustimmung oder Bestätigung bei ein- oder zweiseitigen Willenserklärungen. Nachdem bei einem ganz normalen Foto noch keine Willenserklärung ersichtlich ist, GIBT es gar nichts relevantes, das unterschrieben wurde,


Dieses Photo ist aber kein "Photo", sondern ein elektronische Textdokument. Und zwar ein gefälschtes bzw. ein mit kopierter (=gefälschter) Unterschrift versehenes Dokument.

folglich auch Deine Originalunterschrift und keine Fälschung.

Was für eine krude Logik: lerne erstmal argumentieren.

Zudem musst Du dann auch noch in historischer Reihenfolge darlegen, wann wo was an Bildern im Netz stand. Nachdem Ebay als einzige außenstehende Instanz sicherlich keine laufende Sicherung macht, hattest Du alle Zeit der Welt, Dir x-beliebige Bilder zurechtzulegen.

Du vergißt, daß es Screenshots, Zeugen, einen Ausdruck und einen Anruf bei eBay gab. In diesem Anruf (während das Bild noch online war!) habe ich um Sicherung der Daten gebeten (eigentlich hatte ich Angst eBay würde einfach die Auktion löschen). Ich kann Dir auch meinen Ansprechpartner von eBay namentlich nennen.

Diese haben dann folglich auch keine Beweiskraft.

Wenn Du Dich hier man nicht schon wieder täuscht.

Also nächstens erst nachdenken, dann tippen.

Mfg

Ben




Jan.K
21.04.2001, 11:18

Ich denke, Du irrst Dich....


Als Antwort auf: [B]Im übertragenen Sinne...[/link] von Thomas am 21. April 2001 04:54:31:

Du machst ein Bild mit der Kleinbildkamera und unterschreibst darauf. Dann gibst Du es irgendwem, der Dir auf der Straße begegnet (=Webfreigabe).

Ich denke, da liegt einfach ein kleiner logischer Fehler vor:
Eine Veröffentlichung im www ist nicht mit einer Freigabe zur Weiterverwendung gleichzusetzen. LEGO veröffentlicht sein Logo auch auf seiner Webseite, ab wer es ohne Erlaubnis ebenso macht, kann schon mal auf die Abmahnung warten.

Zwei Paar Schuhe, sagst Du ?
Nicht wirklich. Einen Namen zu verwenden, schützt ihn schon automatisch in seinen Wirkungskreis. Dazu braucht es weder Copyright noch Patent. Da das Internet keine nationalen Grenzen kennt, ist dieser Wirkungskreis schwer abzustecken.

Ein Fax genauso wie eine E-Mail sind z. B. nur dann rechtsgültig, wenn Sie sofort nach dem Erhalt ausgedruckt werden. Das Dokument ist ein Original, das Du sogar selbst ins Netz gestellt und damit jedem zur Ansicht freigegeben hast. Es wurde ja keinerlei Kopie verwendet, da der Link sich auf das Bild in Deinem Webspace bezogen haben muss. Daher auch keine gefälschte Unterschrift, wir reden von Originalen.

Du mißvestehst da was:
Erst wurde ein Bild ohne Genehmigung verwendet, dann eine gefälschte Version eines Bilddokumentes inkl. Unterschrift veröffentlicht. Wirf das bitte nicht durcheinander.

Daß Du Dich darauf vesteifst, es sei nicht gefäscht, sondern das Original verwendet worden....Na Ja. Da Du Beispiele magst:

Ist es besser, den Picasso zu fälschen und die eigene Aufführung als Original anzupreisen, oder lieber gleich das Original zu klauen ?

Dazu gehört auch, dass man sich austauscht, wenn man etwas verkaufen will. Schließlich ist es möglich, dass irgendwer genau diesen LEGO®-Artikel sucht und dann findet, wobei ein Foto immer hilfreich ist.

Sehr richtig. Was Du ber nicht berücksichtigst, ist folgendes:
Ein AusTAUSCH ist Informationsfluß in zwei Richtungen. Fragt hier jemand nach einen Bild, dann sei Dir gewiß: Er bekommt eins. Benjamin hat das übrigens längst verstanden.

Jedenfalls hat Ben zahlreiche Kommunikationsversuche unternommen, woran es letzten Endes scheiterte, vermag ich nicht zu beurteilen.

Das Problem, das Du haben wirst, ist: Du kannst praktisch nicht nachweisen, dass dieses Bild aus Deiner Digitalkamera von Dir aufgenommen wurde. Das geht nur, wenn Du als erster ein Copyright angemeldet hast oder es ist Auslegungssache vor Gericht (also wiederum sehr schwer zu beweisen).

Das ist so nicht richtig. Ben braucht kein Copyright für ein Bild anzumelden, um es vor unerlaubter Verfielfältigung zu schützen. Es handelt sich in diesem Fall um ein ausreichend geschützes Objekt der Kategorie "geistiges Eigentum".

Gut, ich lass das auch mal so stehen, denn der LEGO®-Community schaden Leute wie Du eher, als dass sie nütlich für die Sache sind.

Wie gut, daß Du über die Auswirkungen auf die Gemeinschaft der LEGO-Fans so viel weißt. Ich für meinen Teil habe da eine andere Erfahrung gemacht, aber die bleibt natürlich jedem selber überlassen.

Im Übrigen finde ich es sehr schade, daß Du einerseits den Gegenstand der Diskussion (bzw die Diskussion selber) als absurd darstellst, andererseits aber nicht in der Lage bist, ohne persönliche Attacken und Beleidigungen aufzutreten.
Da stellt sich doch die Frage, wer hier mehr Schaden anrichtet...
Wenn das alles so absurd ist, dann halte dich doch einfach zurück.

Ich mag es einfach nicht, wenn hier meine Freunde ohne vertretbaren Grund angegriffen werden. Deine Antwort auf Benjamins Entschuldigung zeigt leider, daß Du nach wie vor viel Spaß am Provozieren hast.

Dann bist und bleibst Du hier aber ALLEIN.

Jan


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21.04.2001, 12:48

Re: §1 LG (LEGO®-Recht)


Als Antwort auf: [B]§1 LG (LEGO®-Recht)[/link] von Thomas am 21. April 2001 04:38:36:


Hallo Thomas,

Schade, Du zeigst, daß Du durchaus schlüssig argumentieren könntest, stattdessen läßt Du Dich zu Bemerkungen wie "pobliger Mandant" herab (kommt übrigens von Popel, also mit Doppel-P)

Im Übrigen denke, ich daß Ben der LEGO® Gemeinde alles andere tut als schadet: Er hat den Stein ins Rollen gebracht, der letztendlich einen Betrüger auf eBay, der mit LEGO "gehandelt" hat, vor's Gericht gebracht hat - erfolgreich. Bens LEGO® Bauten sprechen für sich, da hat er Talent und zeigt uns regelmäßig neue "Sehenswürdigkeiten". Und in Sachen LEGO® Treffen hat er bereits mehrere Male gezeigt, wie sowas organisiert wird.

Diskutieren kannst Du gut, Recht gebe ich Dir in einigen Punkten auch, aber wo sind Deine Eigenbauten? Wer schadet hier wem und dem Zusammenhalt im Forum?

Viele Grüße, René


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