Ohne Namen
22.01.2001, 19:02

Ebay und die Steuer


Hallo liebes Forum,

ich möchte der Diskussion vom Wochenende um die Steueranzeige bei Ebay nochmal kurz ergänzen. Alle die privat (d.h. ohne gewerbliche Absicht) bei Ebay Dinge veräußern, können trotzdem mit dem Steuergesetz in Verbindung kommen. Es handelt sich hier nämlich um den § 23 (1) Nr. 2 ESTG. Dort wird die Veräußerung von "anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapiere" beschrieben. Zwar sind Legos keine Wertpapiere (obwohl die Wertsteigerung teilweise den NEMAX abhängt...), doch gilt die Veräußerung von Legos und anderen Wirtschaftsgütern innerhalb der Frist von 1 Jahr ebenso als Gewinn aus privatem Veräußerungs-geschäft. Hier gilt dann die bekannte Freigrenze von DM 1.000,-- (ab DM 1.000,-- Gewinn voll zu anzugeben in der Einkommenssteuererklärung.

Das hat nichts damit zu tun, dass man Privatmann ist oder nur einfach verkaufen wollte.

Die Gewinne sind übrigens steuerfrei, wenn mehr als ein Jahr zwischen An- und Verkauf vergangen sind.

Das nur kurz als Ausflug in die Steuerwelt.

Schönen Abend noch


Edit

Ben
22.01.2001, 19:17

Wenn ich im Clinch mit dem FA läge, würde ich auch anonym bleiben wollen... (ohne Text)


Als Antwort auf: [B]was ist daran so heikel, daß man nicht namentlich dazu stehen kann ? (ohne Text)[/link] von Jan.K am 22. Januar 2001 19:06:05:




Jojo
22.01.2001, 19:34

Re: was ist daran so heikel, daß man nicht namentlich dazu stehen kann ?


Als Antwort auf: [B]was ist daran so heikel, daß man nicht namentlich dazu stehen kann ? (ohne Text)[/link] von Jan.K am 22. Januar 2001 19:06:05:

Hallo!

Wahrscheinlich ist er/sie das Entsetzen, das namenlose.

Hach, nee! Ein Kalauer.

Tschüß
Jojo