xTI@N
20.06.2000, 12:22

Werbe-Aufkleber auf'm Auto ??


Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufkleber hinten auf's Auto kleben möchte. Ich habe mir das in etwa so vorgestellt; ein kleiner Zettel hinten an die Scheibe geklebt auf dem drauf steht:
"Die Welt ist voller LEGO(R)-Fans: www.1000steine.de"
- oder so was ähnliches, gute Vorschläge erwünscht!
Ich verspreche mir da nicht sehr viel von, aber es gibt doch genug Leute, die ihr Hobby auf dem Auto verewigen oder ihre Vereine anpreisen. Vielleicht spricht mich ja doch mal einer drauf an, oder irgendwer sieht es und schaut vor Neugier mal hier vorbei. Es gibt nämlich immer noch genug LEGO Fans, die noch nie von irgendeiner Community gehört haben (auch ich habe mein halbes Leben lang geglaubt, ich wäre der einzige verrückte LEGO-Sammler auf der Welt, dann kam das Internet und naja...)
Jedenfalls könnte das ganze ja auch in die Hose gehen und irgendwelche Spinner machen sich dann im Forum über uns lustig, weil sie gar nicht wissen worum's eigentlich geht.

Frage 1: Hat schon irgendwer was in die Richtung getestet und Erfahrungen gesammelt? Gibt es vielleicht schon einen hübschen Ideal-Aufkleber für solche Zwecke und ich weiss es nur noch nicht?

Frage 2: Gibt es irgendwelche rechtlichen Probleme, wenn ich für die Internetadresse www.1000steine.de einfach irgendwo Werbung mache, ich habe natürlich keinerlei böse Absichten. (Ursprünglichwollte ich lugnet.com anpreisen, aber damit können Aussenstehende ja noch weniger anfangen)

--> Alle Meinungen zu diesem Projekt interresieren mich, Kommentare aller Art erwünscht!

Grüsse, Christian --- xTI@N.
P.S.: Note that I usually reply slow...
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Edit

xTI@N
20.06.2000, 12:48

Daran habe ich bisher gar nicht gedacht...


Als Antwort auf: Riesen problem von Paul am 20. Juni 2000 12:30:40:

... warum denn auch? Ich kann doch eigentlich auf mein Auto schreiben was ich will. So lange ich einfach "LEGO(R)" (wichtig: mit dem R) schreibe können die mir das doch nicht verbieten, oder doch? Naja, ich kann mir kaum vorstellen, dass mir tatsächlich die LEGO-Anwaltschaft auf den Hals rückt, bloss weil ich öffentlich bekannt gebe, dass ich ihre Produkte liebe. Die sollen mir nur kommen, dann werde ich ihnen aber schön was erzählen!

Ich kann Ihnen ja höflich eine Kopie nach München schicken und fragen ob sie einverstanden sind. Wenn ich keine Antwort kriege, dann mache ich einfach.

Immernochschwitzender Christian --- xTI@N.
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>Hallo Christian
>Das benutzen von das Wort LEGO, wir werden kaum genehmigung erhalten von Lego dafür, sonst hätte es wahrscheinlich der Michael schon lang gemacht.
>Grüße
>Paul



xTI@N
20.06.2000, 14:02

Ausgetrickst! (Re: Aufkleber & Lego-Recht)


Als Antwort auf: Aufkleber & Lego-Recht von Navigation am 20. Juni 2000 13:18:34:

Also gut, dann ist nur das LEGO-Logo ein Problem und dafür ist mir gerade eine tolle Lösung gekommen. Klappt aber leider nur beim Auto, nicht bei 'ner Homepage.

Zuerst mal wieder eine kleine Einleitung. Also, ich darf ja soviele LEGO Packungen kaufen wie ich will, ich darf mit meinen Packungen dann machen was ich will. Ich darf auch die Vorderseite der Packung ausschneiden. Dieses ausgeschnittene Pappstück darf ich dann wiederum mit meinem Auto wohin ich will transportieren. Ich darf es in mein Auto zum Transport hinlegen, wo ich will, auch direkt hinter die Heckscheibe. Ich darf die Pappe auch (rein zufällig) so hinlegen, dass sie grösstenteils von meinem Werbeblatt verdeckt ist und nur das LEGO-Logo noch zu sehen ist, umragt vom restlichen Schriftzug. Also muss ich im Prinzip nur das LEGO LOGO hinter das Papier kleben und darf damit herumfahren wohin ich will. Natürlich habe ich immer vor, eines Tages dieses zufällig entstandene Gebilde irgendwo abzuliefern, aber das wäre ja auch egal.

Also gut, theoretisch geht's so also, wenn sich's auch konfus anhören mag. Jetzt muss ich bloss irgendwo ein grosses Logo ausschneiden und hinter meine Werbung kleben, ach wie toll, ...

Irgendwelche Anwälte, die mir auch diese Idee ausreden können?

Ansonsten - grünes Licht! Ich mache mich bald an die Arbeit und verbreite irgendwann Fotos, wenn das denn überhaupt mal fertig wird.

Genialproduktiver Christian --- xTI@N.
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>Hallo Christian!
>Selbstverständlich kannst Du so viel Werbung für 1000steine.de machen, wie Du willst. Ich selbst habe meiner Freundin auch einen www.1000steine.de Schriftzug hinten auf's Auto gepappt (seitdem ist sie der Meinung, daß jeder neue Besucher durch ihre Werbung kommt...). Allerdings habe ich nur die Adresse, nichts weiter raufgemacht (und schief ist er auch noch!) Das Lego-Zeichen in Verbindung mit 1000steine.de habe ich auch nicht gemacht, da das theoretisch wirklich zu Problemen führen könnte.
>Womit wir beim Thema Nummer eins für Lego-Homepage-Besitzer wären: Das Lego-Logo ist auf Seiten mit kommerziellem Inhalt nicht erlaubt! Bei 1000steine.de ist die Werbung kommerziell. Es reicht aber auch schon ein Link von der eigenen Homepage (ohne Werbung) auf eine andere Homepage, auf der Werbung läuft um die eigene Seite als kommerziell einzustufen. Wer ganz sicher ist, macht es so wie ich:
>Ich habe mir die Adresse www.lego-land.org registriert und werde irgendwann mal meine Ritterseite darauf machen. Diese Seite wird keinerlei Links zu anderen Seiten haben und natürlich auch keine Werbung. Damit tritt für mich das Markenschutzgesetz außer Kraft, da diese Seite dann wirklich privat ist, während das Markenschutzgesetz nur für den Geschäftsverkehr gilt. Dadurch, daß ich auf www.lego-land.org nur Lego ausstelle, kann ich auch nicht des Namenmißbrauchs beschuldigt werden. Und zur Krönung darf ich als Privat sogar das offizielle Lego-Logo auf meiner Homepage unterbringen, auch wenn in den Fair-Play-Regeln der US-Lego-Seiten etwas anderes steht! Denn Rechtssitz der Seite ist Deutschland!
>Bei großem Interesse an diesem Thema würde ich dazu bei Gelegenheit (nicht in den nächsten 3 Wochen) mal ein FAQ erstellen.
>Viele Grüße, René



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