ratz
26.09.2007, 12:15

OT: bricklink und umsatzsteuer

hallo leute,

wie andere hier auch, betreibe ich seit anfang des jahres einen bricklink-shop, um alten kram loszuwerden und billig aufgekaufte sets oder teile zum +/- normalpreis wieder zu verkaufen. dabei sind innerhalb dieses jahres unverhofft bereits etwa 300 US$ umsatz (inklusive versandkosten) zusammengekommen, und das, obwohl meine angebotspalette in einen schuhkarton passen würde (wenn die ovps nicht so riesig wären).

nun bin ich aber als selbständiger von der umsatzsteuer explizit befreit, gemäss meiner versicherung, keinen handel zu treiben - da beisst sich doch was?

ich weiss, dass einige von euch angemeldete händler sind, und bitte um fachkundigen rat, warnung oder beschimpf... nein, rat oder warnung reicht eigentlich.

danke im voraus! cu, r.


inof
26.09.2007, 12:58

Re: OT: bricklink und umsatzsteuer

Hallo ratz,

Erstmal: Ich bin kein Jurist, Finanzbeamter oder so und kann daher
keinen verbindlichen Rat geben. Aber ich hatte vor vielen Jahren
auch mal ein Kleingewerbe (hatte nichts mit Lego zu tun). Wenn
jemand im Folgenden einen Fehler findet, bitte korrigieren.

Wenn Du gewerbsmäßigen Handel betreibst, musst Du ein Gewerbe
anmelden. Daran führt kein Weg vorbei, es sei denn, Du willst
das Risiko eingehen, dass Dir Mitbewerber (schöneres Wort für
Konkurrenten) Knüppel zwischen die Beine werfen, z.B. durch
Abmahnungen. Was »gewerbsmäßig« ist, ist nicht ganz eindeutig
geregelt, aber i.allg. wird bei andauernder (nicht unbedingt
regelmäßiger), gewinnorientierter Tätigkeit davon ausgegangen.
Die Umsatzhöhe spielt dabei keine Rolle.

Ob Du Gewerbesteuer zahlen musst, hängt vom Umsatz und den
örtlichen Regelungen am Firmensitz ab. Ich musste es damals
nicht, dafür aber einen (geringen) IHK-Beitrag. Die freundlichen
Mitarbeiter in Deinem Gewerbeamt bzw. IHK-Vertretung können Dir
sicherlich Details verraten.

Deine Gewinne musst Du natürlich bei Deiner Steuererklärung
angeben (logisch). Dabei ist es im prinzip erstmal ganz egal,
ob Du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Andererseits
darfst Du natürlich auch Verluste bzw. Ausgaben, die mit dem
Gewerbe zusammenhängen, angeben.

Wenn man unter einem gewissen Limit liegt, brauchst Du keine
Umsatzsteuer (»Mehrwertsteuer«) abzuführen. Wo genau das Limit
aktuell liegt, weiss ich nicht; ich lag damals auch darunter,
und Deine 300 $ liegen auch definitiv darunter. Du kannst das
Limit bei Deinem Finanzamt erfragen. Liegst Du also darunter,
greift die sogenannte »Kleinunternehmerregelung« (Paragraph 19
UStG ist das, glaube ich), die besagt, dass Du Dir aussuchen
kannst, ob Du Umsatzsteuer abführst oder nicht. Tust Du es
nicht, darfst Du allerdings auf Deinen Rechnungen, die Du
ausstellst, auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Das bedeutet
auch, dass weder Deine Kunden noch Du selbst einen Vorsteuerabzug
geltend machen können.

Falls Du selbst im UStG nachlesen möchtest (z.B. den besagten
Paragraph 19), wirst Du hier fündig:

www.gesetze-im-internet.de

Da auf »Gesetze und Verordnungen« klicken, und das UStG findest
Du dann unter »U« ziemlich weit unten.

Übrigens, wenn Du als Gewerbetreibender auftrittst, musst Du
auch gewisse andere Dinge beachten. Insbesondere musst Du
im Shop ein Impressum mit Inhaber und Anschrift angeben (gemäß
Teledienstegesetz), Die Versandkosten müssen klar ersichtlich
sein, und Du musst Deine Kunden über ihr Rückgaberecht aufklären,
d.h. dieser übliche Sermon, dass man innerhalb von 14 Tagen vom
Kauf zurücktreten kann usw. Außerdem kannst Du als Gewerbe-
treibender die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Neuwaren
nicht ausschließen, und Du bist grundsätzlich für den Versand
verantwortlich, auch wenn er unversichert ist.

Obige Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Viele Grüße
Oliver / inof


Olli
26.09.2007, 14:17

Ergänzung...

Die Kleinunternehmerregelung kann bei einem Jahresumsatz von unter 15.000 EUR angewendet werden.

Gruß Olli


Ben®
26.09.2007, 15:45

Solange Du nicht wirklich gewerbsmäßig handelst, sondern überwiegend Fan bist....

Hi ratz,

solange Du nicht wirklich gewerbsmäßig handelst, sondern überwiegend Fan bist, darfst Du beim Finanzamt - so erzählte man es mir hier im örtlichen Amt - "Einnahmen aus Liebhaberei" (ja, so heißt das bei denen) geltend machen.

Also bei der jährlichen Einkommensteuererklärung z.B. angeben:

Einnahmen aus Liebhaberei (Verkauf von Teilen der Sammlung, Vermietung von Austellungsstücken etc): xxx Eur.

Ausgaben für Liebhaberei: (Einkauf von Sammelstücken und Rohware, Reisekosten zu Fanveranstaltungen, Kosten für Homepage etc.): yyyy Eur

Solange xxx < yyyy sind keine Steuern auf die Einnahmen fällig. Tja, dafür sammelt man also alle Quittungen von Hotel über Tanken, Bricklink LEGO-Shop etc.

Diese Auskunft ist natürlich nur eine laienhafte Wiedergabe dessen, was ich jährlich beim Finanzamt meiner Wahl angegeben habe. Ohne Gewähr blablabla....

Und ich kann hier nur von mir als Angestellten reden. Keine Ahnung was bei Selbständigen an Regelungen greift. Außerdem vermute ich, daß es für yyy eine Obergrenze gibt. Aber Du erwähntest ja etwas im dreistelligen Bereich, was aus meiner Erfahrung heraus völlig unkritisch ist.


pitterdrei
26.09.2007, 18:59

Bricklink und Umsatzsteuer

» Hallo ratz,

frag doch einfach einen Steurerberater Deiner Wahl !!
- dürfte ja dann nix kosten !! -
(Du bist doch, wie du ja selbst angibst, Selbstständiger)
dies ist hier m.E. die falsche Plattform für diese Frage.

Grüße
Pitter


Eisbär
27.09.2007, 10:33

So geht's:

Liebes Finanzamt!

Ich kündige hiermit zum nächsten Monatsersten mein Abonnement.

Hochachtungsvoll

Ihr

Eisbär


Jan.K
27.09.2007, 14:13

und hier das Formular dazu:

Hi,

hier das offizielle Formblatt - zumindest die 2005er Version:

Formblatt 349g - Austrittserklärung (.pdf-Datei)

Gruß,
Jan


ratz
27.09.2007, 17:40

danke für die ausführlichen tips, das hilft mir weiter! (ohne Text)


ratz
27.09.2007, 17:48

bin ich, danke! (ohne Text)


felix_the_swiss
27.09.2007, 23:03

LOL

Austrittserklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige

Das ist Rassistisch! Was machen die Beschränkten ?

Felix


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