Weebleleezer
05.08.2007, 12:40

Klausel für den Gewährleistungsausschluss

Hallo Zusammen,

Diesmal kein MOC…
(Obwohl das Schiff zur TSL-Werft fettich ist)

Mir geht’s heute um die „Nicht-Moccer“ unter euch (bzw. für die gleich wieder „auf den Schlips-getreten-Fühlenden“ Verkäufer, die 2 mal im Jahr moccen), um die Gewährleistungsklausel bei Online-Angeboten. Gerade in Bezug auf ABS. Es wird ja viel davon Online verkauft…

Für den heutigen Frühschoppen brauchte ich an der Tanke noch etwas Augustiner und habe zufällig die „Computer-Bild“ mitgenommen, weil ich für das SW 2 Spiel eine neue Grafikkarte benötige. (Dachte Ich mir, schau mal rein)

Dort auf Seite 4 der aktuellen Ausgabe 17/2007 fand ich den Artikel „Vorsicht Falle“. Dieser beschäftigt sich mit der sog. „Gewährleistungsausschluss“ bei „4-Buchstaben-Online-Markt & Co“.

Von einem Rechtsanwaltsbüro verfasst hier der ganze Wortlaut der Klausel:

„Hinweise zur Gewährleistung:
Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Des weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.“

Nachzulesen auf Seite4 des aktuellen Heftes 17/2007.

Kann der Admin entweder löschen oder mich auch mal steinigen...
Jedoch kann der Eine oder Andere das benützen, um sich vor diesen „Pseudo-Anwalts-Abmahnungen bei XXXX & Co“ zu schützen. Oder auch nicht…
War ja auch nur als kleine Hilfe zur Selbsthilfe gedacht…
(Ich bin ja auch kein Händler …oder verkaufe das ABS bei den o.g. Institutionen)

Werde ich jedenfalls bei Madame's Angeboten in Zukunft reinsetzen....

Schönen Sonntag
Malle


inof
06.08.2007, 09:36

Re: Klausel für den Gewährleistungsausschluss

Moin Malle,

Was genau soll das bringen, bzw. was für eine Art von Abmahnungen
soll das verhindern? Meines Wissens muss man nicht auf Umstände
hinweisen, die sich ohnehin aus dem BGB ergeben. Sonst könnte
man auch gleich das ganze BGB unter seine Auktionen bzw. Verkäufe
setzen. Und dann kauft sicher keiner mehr was, weil das alle
noch mehr abschreckt. :-)

Was man natürlich machen muss (als gewerblicher Verkäufer),
ist, die Kunden über ihr Rücktrittsrecht aufzuklären, die
erforderlichen Angaben über den Verkäufer zu machen (Namen,
Adresse / Kontakt, Rechtsform) usw.

(Bin kein Jurist, aber ich bin auch nicht sicher, ob ich dem
trauen soll, was sich ein Anwalt im Auftrag der CB ausgedacht
hat. Da finde ich die Rechts-Kolumnen von heise irgendwie
vertrauenswürdiger, aber das ist auch nur mein persönlicher
Eindruck.)

Viele Grüße
Oliver / inof

PS: Sorry, will niemanden auf den Schlips treten. Mich nervt
nur immer diese Unsitte, unter die Auktionen irgendein Geschwafel
drunterzuschreiben, dass man die "Gewährleistung nach neuem EU-
Recht" o.ä. ausschließt. Das hat sich scheinbar wie ein Virus
verbreitet, obwohl es kompletter Unsinn ist (und sogar nachteilig
für den Verkäufer sein kann). Aber so "Halbwahrheiten" haben
offenbar leider die Eigenschaft, dass sie nie wieder ausgerottet
werden können.


Weebleleezer
06.08.2007, 10:45

Re: Re: Klausel für den Gewährleistungsausschluss

Hallo Olli,

Nein, ich denke nur an die Geschichten von Verkäufern die im Forum, Chat, Treffen u.ä. auftauchen.
Es muss keiner den Kram darunter setzen...
Auch keiner soll sich abschrecken lassen.
Da ich kein Verkäufer oder Sammler, sondern nur Moccer bin, ist mir das eben nur aufgefallen.
"Jeder so, wie er mag, das er meint, ob er das muß..."

LG
Malle


Gast183
06.08.2007, 11:04

Re:zitieren und zitieren

Hallo,

» "Jeder so, wie er mag, das er meint, ob er das muß..."

Wenn Du schon zitierst, dann richtig:

Jeder, wie er meint, daß er muß.

Barbara


Navigation
06.08.2007, 11:26

Re: Re:zitieren und zitieren

Hi,

» » "Jeder so, wie er mag, das er meint, ob er das muß..."
»
» Wenn Du schon zitierst, dann richtig:
»
» Jeder, wie er meint, daß er muß.
»

Jeder, wie er meint, dass er muss.

Gruß,
René


Gast183
06.08.2007, 11:32

Re: Re: Re:zitieren und zitieren

Hallo,

» » Jeder, wie er meint, daß er muß.

» Jeder, wie er meint, dass er muss.


Nee, da das Zitat ja von mir stammt, ich die neue Rechtschreibung konsequent verweigere, weiß ich wovon ich rede.

Viele Grüße
Barbara


Navigation
06.08.2007, 11:49

Re: Re: Re: Re:zitieren und zitieren

Hi,

» Nee, da das Zitat ja von mir stammt,

http://www.google.de/sear...+dass+er+muss%22&meta=
(vom 7.12.2006)

Gruß,
Rene


Gast183
06.08.2007, 12:08

Re: Re: Re: Re: Re:zitieren und zitieren

Hallo,

» » Nee, da das Zitat ja von mir stammt,
»
» http://www.google.de/sear...+dass+er+muss%22&meta=
» (vom 7.12.2006)


Ich Trottel habe 2002 einfach nicht das Internet durchsucht, bevor ich mir das als Alternative zu

[image]

überlegte. Denn das habe ich nach einem Besuch in Buchenwald 2002 nie wieder in den Mund genommen.

Das ist die Geschichte zum Zitat, warum ich so sicher bin, daß Malle MICH damit zitierte, ist eine andere Geschichte.

Viele Grüße
Barbara


HoMa
06.08.2007, 12:11

Männer + Frau ...

... habt ihr nichts besseres zu tun bei diesem Wetter?

kopfschüttelnd
Holger


inof
06.08.2007, 12:17

Re:zitieren und zitieren

Moin,

Nur so am Rande ... (sorry für off-topic) ...

» » » Jeder, wie er meint, daß er muß.
»
» » Jeder, wie er meint, dass er muss.
»
»
» Nee, da das Zitat ja von mir stammt, ich die neue Rechtschreibung
» konsequent verweigere, weiß ich wovon ich rede.

Das mit dem Doppel-s nach kurzen Vokalen ist durchaus nicht "neu".
Das war vor langer Zeit (zu Beginn des letzten Jahrhunderts) die
korrekte Rechtschreibung, auch am Wortende. Irgendwann wurde das
dann reformiert und das scharfe "ß" drübergebraten ... Das wurde
jetzt praktisch wieder rückgängig gemacht.

Ich selbst bin von der Reform auch nicht begeistert und übernehme
sie auch nicht ohne weiteres. Aber die Rückkehr zum konsequenten
Doppel-s nach kurzen Vokalen (egal ob am Silbenende oder mittendrin)
finde ich sinnvoll und hilfreich. Das ist -- im Gegensatz zu manch
anderen Teilen der Reform -- zumindest wirklich eine Vereinfachung,
der keine anderen Gründe entgegenstehen. So sehe ich das zumindest
als Laie.

Man kann und darf natürlich anderer Meinung sein.
Also bitte nicht hauen. :-)

Viele Grüße
Oliver / inof


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