der seb
10.06.2007, 22:02

für 20 Euro umsonst einkaufen

Hi

bei Otto kann man derzeit für 20 Euro kostenlos einkaufen.



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MfG
Sebastian


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der seb
15.06.2007, 18:07

Re: Re: Meinung von Otto

PS: am Ende muss es natürlich heisen: Verarschen lassen kann ich MICH alleine
(und sorry für den Ausdruck, aber mir ist gerade danach).

ist die 5-Minuten Editier Funktion jetzt auch ausgeschaltet?


Captain Spock
15.06.2007, 18:18

Re: Re: Meinung von Otto

Ich warte auch erstmal interessiert den angekündigten Brief ab, bevor ich irgendetwas unternehme (was sein könnte: Teilbetrag bezahlen oder zurücksenden). Zur Not kann mans ja zurückschicken, kostet ja nix. Wäre dann am Ende nur Beschäftigungstherapie für den Hermesboten gewesen, der mich heute morgen mal wieder angrinste, als er mir mal wieder ein nach Lego klingendes Paket übergab.

Gruß, Stefan


mcom
15.06.2007, 19:33

Re: Re: Meinung von Otto

Hi Seb.,

halte mich bitte auf dem laufenden (auch ich bin gespannt auf den Brief)!

Zitat Otto-Hotliner: "Otto ist ja immer auch durchaus kulant!"

Mal sehen und Lego erstmal noch OVP lassen :-(

Grüße, mcom


friccius
15.06.2007, 21:29

Was man mir am Telefon sagte

Hi Folks,

auch ich konnte natürlich nicht die Finger von dieser Versuchung lassen und wunderte mich heute Nachmittag nicht schlecht über die Rechnung in Höhe von 28,94 €.

Da druckte ich mir mal meine Bestellung aus, die natürlich die Gutscheine enthielt, welche allerdings nicht abgezogen waren, und setzte mich ans Telefon. Die freundliche Dame der Hotline hörte sich mein Problem an und entschied dann, daß sie mich besser mit jemandem von der Kundenbetreuung verbinden sollte. Der ebenfalls freundlichen Dame schilderte ich erneut mein Problem. Ich hätte mir an dieser Stelle vielleicht auch die Gutscheincodes aus dem Ursprungsposting notieren sollen und konnte so nur die Bezeichnung des Gutscheins, welche ja in der Bestätigung der Bestellung erscheint, nennen. Die Gutscheine wurden bei OTTO jedoch nicht am Computer in meiner Bestellung angezeigt.

Heraus kam bei dem Gespräch, daß man mir als Neukunden die 10 € Neukundenrabatt und - hier allerdings aus Kulanz - das Porto rausrechnet. Der dritte Gutschein viel unter den Tisch.
Zur Begründung: Es könne kein Neukundenrabatt mit einem "Für Dich Gutschein" kombiniert werden. Deshalb nur einmal 10 € Gutschrift. Außerdem sollte eigentlich bei einer Bestellung über das Internet nur die Eingabe von einem Gutscheincode möglich sein, was man zwecks Korrektur der Internetseite an die zuständige Stelle weitergeben wolle. Mein Fall wäre auch nicht der erste gewesen, den die Dame von der Kundenbetreuung heute entgegen nahm.

Ärgerlich, daß es nirgends einen Hinweis auf der Internetseite von OTTO über das mir Gesagte zu nur einem Gutscheincode gibt. Der Streitwert von 10 € ist mir übrigens zu gering, um da jetzt schweres Geschütz aufzufahren.

12,99 € sind allerdings nun doch besser als 28,94 €. Auch wenn's keine 2,99 € sind.

Soweit mein Bericht zu dem Thema.

Vie leG rüße
Andreas


Thekla
15.06.2007, 21:39

Re: Was man mir am Telefon sagte

Hi,

ist es nicht so, dass wenn ein "ich bin hier nur die Aushilfskraft" eine Packung Milch mit 30 Cent auszeichnet, Du darauf bestehen kannst, nur diese 30 Cent zu bezahlen, da Du die Milch ja unter dieser Bedingung in den Wagen gepackt hast?

Gruß
Thekla


der seb
15.06.2007, 23:31

Re: Re: Was man mir am Telefon sagte

Hi,

» ist es nicht so, dass wenn ein "ich bin hier nur die Aushilfskraft" eine
» Packung Milch mit 30 Cent auszeichnet, Du darauf bestehen kannst, nur
» diese 30 Cent zu bezahlen, da Du die Milch ja unter dieser Bedingung in
» den Wagen gepackt hast?

ja! Laut Gerichtsbeschluss fragmichnicht (keine Ahnung auswendig) und genau darauf beharre ich. Schwere Geschütze will ich jetzt auch nicht auffahren, aber da es keinerlei Hinweise darauf gab, dass die Gutscheine nicht miteinander verwendet werden dürfen stresst mich das ganze schon.


marcoco
16.06.2007, 00:53

Nur ein Gutschein pro Bestellung

Nur ein Gutschein pro Bestellung
Hallo,
also ich habe mich erkundigt und mir wurde gesagt das an diesem Misverständniss ein link im Internet schuld sei.

Ausserdem würde z.B. in den AGB's darauf hingewiesen werden das immer nur ein Gutschein pro Bestellung einlösbar sei.
Und jeder weiss ein Neukunde wird immer dazu angehalten diese gründlich zu studieren wer das nicht tut ist selbst schuld.


daniel.vergien
16.06.2007, 10:12

Re: Nur ein Gutschein pro Bestellung

Moin,

» Ausserdem würde z.B. in den AGB's darauf hingewiesen werden das immer nur
» ein Gutschein pro Bestellung einlösbar sei.

Kannst Du mir bitte zeigen, oder von Otto zeigen lassen, wo das steht.
Otto-AGB

» Und jeder weiss ein Neukunde wird immer dazu angehalten diese gründlich zu
» studieren wer das nicht tut ist selbst schuld.

Bis denn

Daniel


Steinbohrer
16.06.2007, 10:25

Ich hab's storniert

Hallo,
ich habe wegen der Geschichte auch angerufen.
Ende Juni soll es eine Entscheidung / einen Brief geben.
Mein Paket war zwar noch nicht unterwegs, sollte aber unabhängig von einer Entscheidung rausgehen.

Bevor ich dann aber wieder was zurückschicke oder mich mit einem mäßigen Preis arrangiere, habe ich das kurzerhand storniert.
Das ging problemlos - nun brauche ich mir darüber keine Gedanken mehr zu machen.

OTTO, das war's - für mich jedenfalls (hoffe ich).

Es grüßt

Karsten


daniel.vergien
16.06.2007, 10:48

Re: Re: Re: Was man mir am Telefon sagte

» Hi,
»
» » ist es nicht so, dass wenn ein "ich bin hier nur die Aushilfskraft"
» eine
» » Packung Milch mit 30 Cent auszeichnet, Du darauf bestehen kannst, nur
» » diese 30 Cent zu bezahlen, da Du die Milch ja unter dieser Bedingung in
» » den Wagen gepackt hast?
»
» ja! Laut Gerichtsbeschluss fragmichnicht (keine Ahnung auswendig) und
» genau darauf beharre ich. Schwere Geschütze will ich jetzt auch nicht
» auffahren, aber da es keinerlei Hinweise darauf gab, dass die Gutscheine
» nicht miteinander verwendet werden dürfen stresst mich das ganze schon.

Das bezweifle ich. Soweit ich es weis, ist eine Preisauszeichnung eine Aufforderung ein Angebot für die Wahre abzugeben. Der Verkauf kommt dann dadurch zustande, das der Verkäufer dieses Angebot annimmt. Er kann es allerdings auch ablehnen, z.B. wenn er glaubt, das der potentielle Käufer zahlungsunfähig ist oder auch einfach so. Das das absichtliche Falschauszeichnen von Ware, eventuell unlauterer Wettbewerb ist, ist für uns als Verbraucher nicht relevant.

Bei dem Otto Bestellvorgang, glaube ich allerdings, das wir Otto mit Abgabe der Bestellung ein Angebot gemacht habe, welches Otto mit senden der Ware angenommen hat.

Da ich aber kein Jurist bin, würde ich mich vor Gericht nicht auf mein Wissen verlassen.

Bis denn

Daniel


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