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11.06.2007, 11:26

TSL 2007: Hinweis zur Gebühr und Anmeldung zum AFOLs Day

LLL,

da einige Fragen bzgl. der Anmeldung von Familienmitgliedern zum AFOLs Day gekommen sind und vereinzelt auch die (berechtigte) Frage nach dem Gegenwert für die Teilnahmegebühr, hier nochmal ein kurze Erklärung:

Es ist überhaupt kein Problem, wenn sich einer (das 1000steine-Mitglied) zum AFOLs Day anmeldet, seinen Partner als Begleitperson einträgt und die Kinder einfach mitbringt.

Die Gebühr von 35,- Euro für den AFOLs Day beinhaltet im Einzelnen:

- Eintritt Fr, Sa, So
- Teilnahme an Workshops, Diskussionen und Vorträgen
- Teilnahme an allen Wettbewerben und Spielen
- Teilnahme an den verschiedenen Verlosungen
- Teilnahme an den Versteigerungen
- 1x TSL-Modell
- 1x weißer gravierter Namenschildstein
- 1x gelber gravierter Namenschildstein
- 1x roter gravierter Namenschildstein
- 1x blauer gravierter Namenschildstein
- 1x schwarzer gravierter Namenschildstein (für Aussteller)
- Getränke frei am Cocktailabend*
- 1x Programmheft
- 1x ???
- 1x ???
- 1x ???
- 1x ???
- 1x ???
- 1x ???
- 1x ???
- 1x ???

Alle ??? werden jetzt natürlich noch nicht veraten Die 35,- Euro sind komplett in materiellen Gegenwert angelegt, niemand muss Sorge tragen, dass damit "Geld verdient" wird.

Die 4,- Euro extra, die für die Begleitperson gezahlt werden, beinhalten:

- Eintritt Fr, Sa, So
- Teilnahme an Workshops, Diskussionen und Vorträgen
- Teilnahme an allen Wettbewerben und Spielen
- Teilnahme an den Versteigerungen
- 1x weißer gravierter Namenschildstein
- 1x gelber gravierter Namenschildstein

Viele Grüße,
René

* für alle Aussteller, Helfer, Verkäufer und Sponsoren


Zechstein
30.05.2015, 09:38

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Redaktionelle Richtigstellung: Gebühr - Entgelt

Abmahnvereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Netz nach solchen Seiten zu durchforsten und mit Unterlassungsklagen zu überziehen, die unberechtigterweise das Wort "Gebühr" verwenden, wo ein "Entgelt" gemeint ist. Der Begriff "Gebühr" darf nur von Behörden und anderen staatlichen Organisationen verwendet werden und meint einen unverhandelbaren Betrag, der von Amts wegen erhoben wird.

Daher ist es nötig, den in diesem Posting verwendeten Begiff "Gebühr" mit dem Ausdruck des Bedauerns für den entstandenen Fehleindruck zu streichen und durch "Entgelt" zu ersetzen.



stephanderheld
30.05.2015, 11:01

Als Antwort auf den Beitrag von Zechstein

Re: Redaktionelle Richtigstellung: Gebühr - Entgelt

Armes Deutschland

Ich hoffe es hat Dich nicht getroffen, sonder ist rein prophylaktisch?!


Gruß
Stephan

Evolution ist gnadenlos. Wenn wir unser Gehirn nicht gebrauchen, nimmt es uns die Natur wieder weg


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