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25.01.2023, 14:03

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

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25.01.2023, 14:11

Re: LEGO als Investment (Mit Zahlen und viel Text)

Thomas52xxx hat geschrieben:

Navigation hat geschrieben:
Durch die Lagerung in braunem Umkarton in ungünstigen Raumverhältnissen sind alle weißen, grauen und blauen Steine abartig vergilbt. Der Käufer besteht auf seinen Gewährleistungsanspruch.

Hier greift m.E. die Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten ist es vorbei mit der Gewährleistung.


Naja ich gehe schon davon aus, dass der Käufer es vom Händler/Investor kauft und direkt aufbauen möchte. Also lange bevor 6 Monate abgelaufen sind. Und nur zur Sicherheit: Der Gewährleistungsanspruch richtet sich auch gegen den Händler/Invenstor und nicht gegen LEGO.

Ich weiß es nicht, aber ich denke nicht, dass ein Gericht einer Argumentation folgen würde, nach der LEGO Sets in irgendeiner Art "verderblich" sind, so wie es bei Schokolade ja schon per se durch MHD und bei Wein vermutlich durch die Natur der Sache der Fall wäre.

Ein Händler muss m.W. bei Gebrauchtwaren 12 Monate Gewährleistung geben und kann diese nicht ausschließen.

LG,
_Rene


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