tastenmann hat geschrieben:
Micha2 hat geschrieben:
Oder "gehört" mir die Figur gar nicht, und ich erwerbe (ähnlich wie bei Software) nur ein Nutzungsrecht, in dem vorgegeben ist, was ich mit dem Produkt machen darf und was nicht?
Interessanter Gedanke!
Allerdings ist es wiederum ein Unterschied, ob du es privat für dich machst oder öffentlich.
Gruß
Tastenmann
Welcher Unterschied soll das sein? Ich oder der Gewerbebetrieb kann mit meinem/seinem Eigentum machen was ich/er will! Welcher § soll da greifen! Lego kann die Lieferungen an mich einstellen, mehr nicht! Das wäre ja so das VW verbietet Autos zu bekleben.