Turez
28.06.2022, 21:39

Als Antwort auf den Beitrag von tastenmann

+3Re: Keine Figuren mehr bedrucken ?

tastenmann hat geschrieben:

Ich frage mich nur, ob diese Einschränkung wirklich rechtlich Bestand hat. Wenn ich als Handwerker einen VW fahre und dort mein Logo "Fliesenleger Schmidt" drauf mache, was genau habe ich dann an der Marke VW verwässert?
Nichts, weil das Auto an sich vermutlich (?) keine geschützte Marke darstellt. Besser als Vergleich wäre wohl eher ein solches Vorgehen: Dein Unternehmen bietet Reparaturen und Ersatzteile für Apple-Produkte an. Als Logo auf Rechnungen nimmst du dir den bekannten angebissenen Apfel als Umriss und schreibst deinen Firmennamen mitten rein, obwohl du mit Apple selbst in keiner Beziehung stehst.
Mit diesem Beispiel wird hoffentlich klar, dass eine solche "Verschmelzung" geschützter Marken (in unserem Fall: Form/Umriss der Minifigur) nicht rechtens sein kann. Und die Minifigur ist eben bekanntlich nicht nur ein Produkt (wie es das Auto wäre), sondern auch als Marke für die Firma LEGO eingetragen, genau wie der angebissene Apfel bei Apple.

Grüße
Jonas



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