tastenmann hat geschrieben:
Ich frage mich nur, ob diese Einschränkung wirklich rechtlich Bestand hat. Wenn ich als Handwerker einen VW fahre und dort mein Logo "Fliesenleger Schmidt" drauf mache, was genau habe ich dann an der Marke VW verwässert?
Ich halte das nicht für ein Verhalten von jemandem, der im Rahmen der geltenden Gesetze und Regularien souverän und entspannt mit seinen geschützten Produkten umgeht. Eher für jemandem, der im Panikmodus handelt. Was man so liest, sollen die laufenden Verfahren um Schutz der Minifiguren sowie erlaubte oder verbotene Klemmbaustein-kompatible Figuren anderer Hersteller eher im Sinne der Dänen verlaufen.
Was ich mit meinem rechtmäßig erworbenen Eigentum anstelle geht nach meinem Rechtsempfinden den Hersteller einen feuchten Kehricht an. Dazu gehört auch das Bemalen mit Filzstiften, das Bekleben mit Aufklebern oder eben das Bedrucken. Wenn ich mag, könnte ich mir auf meine dänischen Minifiguren auch die Logos von Xingbao, Steingemachtes oder Bluebrixx drucken.
Gruß
Thomas
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