hurlbrink
03.05.2022, 05:57

Als Antwort auf den Beitrag von Micha2

Editiert von
hurlbrink
03.05.2022, 06:02

+3Re: 60335 Bahnhof

Micha2 hat geschrieben:

Man kann es "Haltestelle" nennen. Aber "Bahnhof"? Nicht mal im Ansatz...


Nach § 4 Abs. 2 EBO bzw. § 4 Abs. 8 EBO ist es allein schon mangels Weiche kein Bahnhof, sondern nur ein Haltepunkt.

Nach § 4 Abs. 9 EBO allerdings keine Haltstelle, weil die dazugehörige Abzweig-, oder Anschlussstelle fehlt.



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